Tussinelda schrieb:also wenn ich mir die Gesetze so durchlese, kann ich nichts finden, was diese Aussage bestätigt. In keinem Gesetz steht, dass die Betriebserlaubnis an den Namen der Apotheke gebunden wäre.....vielleicht weiß sie das nicht so genau, es hat sich was geändert oder aber ich verstehe da was falsch.
Also ich habe mich ja im Zuge der Behauptung, man könne sein Unternehmen nennen, wie man lustig sei, ein wenig auf die Such begeben und fand folgendes:
http://www.iww.de/ah/archiv/apothekenrecht-das-firmenrecht-der-apotheken-f23465Es ist also ein Eintrag im Handelsregister nötig und man muss die "Firma" auch benennen demzufolge. Das hängt mit dieser im Artikel erwähnten Firmenauschließlichkeit, Firmeneinheit, Firmenöffentlichkeit, Firmenwahrheit etc zusammen.
Hat man da irgendwelche Defizite bei den ganzen Sachen, bekommt man den Eintrag nicht und
Als Kaufmann ist der Apotheker verpflichtet, seine Firma beim zuständigen Registergericht in das Handelsregister eintragen zu lassen (§ 29 HGB). Unterlässt er dies, droht ihm die Festsetzung eines Zwangsgeldes. Er genießt auch nicht den Schutz, den ihm die §§ 30, 37 HGB gegen die Eintragung neuer, eine Verwechslungsgefahr begründender Firmen an demselben Ort bieten.
Es ist also wohl so, dass der Name da essenziell ist.
Allerdings gilt das nur für "Firmen". Ob man nun eine Apotheke auch als Gewerbe führen kann oder nicht...ich habe keine Ahnung und blicke da auch nicht wirklich durch, weil ich Handelsgesetz wie Gewerbeordnung recht verwirrend oder teils unausführlich finde.
Da müsste man dann evtl einen Juristen fragen.
Sollte eine Apotheke aber grundsätzlich eine Firma sein, ist das wohl mit dem Namen so.
Ich habe jetzt noch folgendes gefunden:
Was kostet der Eintrag im Handelsregister?
Die gesamten Kosten für die Eintragung in das Handelsregister variieren je nach Rechtsform und Unternehmensgröße. Richtwerte für den Eintrag ins Handelsregister für Einzelunternehmen sind 200 € bis 300 €. Für eine GmbH können auch schon 500 € bis 700 € (zzgl. Beratungskosten) veranschlagt werden. Die Gründung einer GmbH oder einer UG kann durch den Einsatz eines Musterprotokolls verbilligt werden.
https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/handelsregister/Und:
Kosten der Umfirmierung
Beim finanziellen Aufwand einer Umfirmierung darf man nicht nur die Kosten für die Ummeldung beim Gewerbeamt im Auge haben. Die Ausgaben für die Ummeldung belaufen sich auf etwa 35 Euro. Je nach Rechtsform kommen weitere Kosten auf Sie zu, zum Beispiel die Namensänderung im Handelsregister und damit verbundene Notarkosten.
Unabhängig davon müssen Sie die Ausgaben für neues Briefpapier, neue Logos, Werbematerial, neue Gestaltung von Webseite oder Onlineshop, neue Flyer und Broschüren berücksichtigen. Nicht zu vergessen sind neue Verpackungen für Produkte und Versand.
Darüber hinaus fallen Kosten für Öffentlichkeitsarbeit an, die zur Namensänderung verstärkt eingesetzt werden sollte, sowie für die Suchmaschinenoptimierung und das Online Marketing. Eventuell muss eine neue Domain aufgesetzt werden.
Die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern, hängt es doch davon ab, welche individuellen Maßnahmen umgesetzt werden. Darüber hinaus können die Änderungen an Broschüren, Webseite und Briefpapier sowohl inhouse als auch von einer Agentur durchgeführt werden, was ebenfalls Einfluss auf die Kosten hat.
http://www.heimarbeit.de/umfirmierung-das-muessen-sie-wissen/