Die Eltern haben ja schon einmal versucht über eine Eingabe zu erreichen, dass der Fall von der Justizministerin an eine andere Staatsanwaltschaft übertragen wird.
Die Antwort damals war deutlich und zeigt zudem m. E. auf, dass der RA der Eltern über das juristische Procedere nicht allzu gut informiert zu sein scheint.
In dem Antwortschreiben des Justizministeriums wird darauf hingewiesen, "dass die Befugnis, abweichend von der gesetzlich bestimmten Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Kiel eine andere Staatsanwaltschaft in Schleswig-Holstein mit der Amtsverrichtung zu beauftragen, nach § 145 Abs. 1 GVG dem Generalstaatsanwalt in Schleswig zusteht. Die Durchführung der Ermittlungen sowie die Entscheidung über Anträge auf Wiederaufnahme der Ermittlungen obliegen allein der Staatsanwaltschaft und ggf. den Gerichten. Die Justizministerin nimmt keinen Einfluss auf die Ermittlungen und die Entscheidung der justiziellen Behörden. Nur so kann dem Ziel einer von politischen Einflüssen unabhängig arbeitenden Justiz Rechnung getragen werden. Die Ausübung eines Einzelweisungsrechts der Justizministerin gegenüber dem Generalstaatsanwalt kommt hier daher nicht in Betracht."
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/Presse/PI/2018/Justiz/181001_Boeken.htmlMal schauen, ob die Justizministerin bei ihrer Einstellung bleibt.
Zum neuen Zeugen und dem neuen Licht, dass er auf den Fall zu werfen vermag, habe ich noch nichts gehört und auch noch keine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft gelesen. Ich bin davon ausgegangen, dass dahingehend noch untersucht wird.
Die Aktion des Vaters deutet für mich allerdings darauf hin, dass die Neuaufnahme vielleicht doch schon abschlägig beschieden und das lediglich noch nicht veröffentlicht wurde.
Wie dem auch sei, die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft bleibt abzuwarten.