Commonsense schrieb:Man? Ja wer denn? Die BW oder die Soldatin? So, wie Ihr hier schreibt, könnte man glauben, die Marine hätte die Kadettin gegen ihren Willen an Bord eingesetzt - das Gegenteil ist aber doch der Fall. Sie wollte an Bord und hat ihre Genehmigung dazu genutzt. Das Vergehen der Marine besteht allenfalls darin, die Genehmigung nicht auf Aktualität geprüft zu haben.
Guten Tag
ich weiß nicht, ob in meinen Augen ausschließlich die Marine "Schuld hat", oder auch die Soldatin selber. Also die Marine hat so oder so erstmal keine direkte Schuld. Wenn, dann die Bundeswehr oder der zuständige Sanitätsbereich.
Ich versuche mal den Ablauf zu beschreiben:
Das Gezi (Geschäftszimmer) händigt dem Soldaten seinen 90/5er (Eignungsfeststellung) aus. Auf dem 90/5er stehen die persönl. Daten, welche Teilstreitkraft, das Dienstzeitende, ggf Einsatzdauer und Ort und ein Anforderungssymbol. Dieser besteht aus Buchstaben und Zahlen.
Dieses Anforderungssymbol hängt mit der jeweiligen Verwendung zusammen, sprich es ist individuell. Dieses Anforderungssymbol hat man, damit die Soldaten im SanBereich wissen, auf welcher Grundlage die Gesundheitsziffern verglichen werden müssen. Für die unterschiedlichsten Anforderungssymbole gibt es auch die unterschiedlichsten Ausschluss (gesundheits) - ziffern.
Der Soldat geht zu seinem zuständigen SanBereich und legt seinen 90/5er entweder in der Anmeldung oder G-Kartei (der Ort, wo sich die Krankenakten befinden) vor.
Wenn er in der G-Kartei vorgezeigt wird, überprüfen die dort, welche Untersuchungen man vielleicht schon hatte und nicht nochmal gemacht werden müssen oder man sagt dem Soldaten direkt, was noch gemacht werden muss. Damit man das als Soldat nicht vergisst, gibt es ja nicht umsonst für jede Feststellung Laufzettel, die man in der Anmeldung erhält und die unterschrieben und mit Datum signiert werden, damit man immer gucken kann, was noch fehlt an Untersuchungen oder nicht.
Wurde beim überprüfen der Fehlerziffer ein Auschluss entdeckt, muss der Soldat zum Facharzt weiter überwiesen werden, der das dann genau diagnostiziert. Mit dem Befund kommt der Soldat zurück und der Arzt entscheidet, wie es weiter geht.
Der Soldat selber darf seine Krankenakte nicht am Mann führen, außer, er wird zum weiteren Fachpersonal überwiesen, da ja die Gefahr besteht, etwas zu manipulieren, indem man es verschwinden lässt...
Sprich: Sarah S kann man keinen Vorwurf machen, dass sie jene Gültigkeit missachtet hat, da sie ja nie im Besitz ihrer Gesundheitsunterlagen ist.
Natürlich kenne ich es aber auch, dass man sich gegenseitig helfen und unterstützen möchte. Wie commonsense sagte, wenn der Soldat es will, kriegt er es i.d.R. auch. Ich kann aber nicht beurteilen, was noch unter "Kameradschaftlichkeit" zählt und was schon Betrug oder Verstoß oder fahrlässige Handlung ist.
Valoinho