@Heide_witzkaNö. Bei einer Kopf-Rumpf-Trennung zum Beispiel ist der Tod eindeutig unnatürlich. Ob das ein ein Unfall oder ein Tötungsdelikt war, steht auf einem anderen Blatt, das ist nicht mehr Sache des Arztes. Jeder Notarzt, der die Krankengeschichte eines Patienten nicht kennt, wird auf Grund der Unwissenheit „ungeklärt“ ankreuzen. Das Urteil „natürlich“ ist immer ne schwierige Sache, und ein gewisser Anteil von Verstorbenen geht bei einer zweiten Leichenschau, wie sie beispielsweise zwingend vor dem Kremieren vorzunehmen ist, zurück zur Sektion.
Der Arzt muss für sich sicher sagen können, dass der Tod auf natürlichem Wege eingetreten ist. Kann er das nicht, geht es immer mit den entsprechenden Ermittlungsbehörden weiter.
Und da wird dann entschieden. Sinnvoller Weise müsste man eigentlich dann jeden Leichnam zur Sektion schicken, was nicht passiert, da hast du schon recht. Nur wird da auch nur differenziert zwischen „Hinweise auf Fremdverschulden“ und „keine Hinweise auf Fremdverschulden“. Und letzteres heißt eben auch genau nur das, denn das ist für die Ermitlungsbehörden der springende Punkt, Straftat oder nicht. Gibt es keine Anhaltspunkte für eine Straftat, sprich ein Fremdverschulden, haben rein rechtlich auch die Ermittlungsbehörden ihre Nase da nicht weiter reinzustecken. Es braucht ja zumindest einen Anfangsverdacht. Wenn es den nicht gibt, heißt das aber im Umkehrschluss nicht, dass erwiesenermaßen kein Fremdverschulden vorliegt. Und genau das ist im Fall Jenny Böken das, worum es geht. Es gibt keinen Hinweis auf ein Fremdverschulden. Das heißt aber nicht, dass es ein Unfall war. Stellt sich nur die Frage Unfall oder Suizid wird niemand mehr ermitteln, weil es safür einfach keine Rechtsgrundlage gibt.
Will man die Todesumstände klären, müsste man tatsächlich jeden Leichnam obduzieren. Nur ist das nicht das, was die Ermittlungsbehörden tun, die verfolgen Straftaten, und für die brauchen sie einen Anfangsverdacht.