Jenny Böken - Tod einer Kadettin
26.08.2017 um 17:28chelsi schrieb:Ich frage mich allerdings, warum die Bundeswehr sich da nicht an ihre eigenen Regeln hält, insbesondere, wenn es um solche sicherheitsrelevanten Dinge geht.Gute Frage. Hast du sie der Bundeswehr bereits gestellt?
chelsi schrieb:Jemand, der sehr klein ist, muß sich beim Klettern in den Tampen ja ständig auf die Zehenspitzen stellen, was ich mir sehr ermüdend vorstelle, und außerdem in festen Stiefeln gar nicht so einfach.Unbelegte Behauptung. Warum sollte man sich auf die Zehenspitzen stellen müssen?
Beim Matrosen links im Bild sieht man sehr schön, dass etwa alle 30-40 cm eine "Stufe" zur Verfügung steht. Das wäre dann etwa die doppelte Höhe einer Treppenstufe.
Ich habe noch nie gesehen, dass Menschen von ca. 1,60m Körpergrösse sich auf die Zehenspitzen stellen müssen um diese Höhe zu meistern.^^
chelsi schrieb:In dem Prozess um Sarahs Tod ging es ja auch um eine Entschädigungszahlung, welche den Angehörigen zusteht, wenn ein Soldat bei Ausübung einer Tätigkeit unter besonderer Lebensgefahr stirbt. Diese wurde vom Gericht abgelehnt. Nach meinem Verständnis ist das Klettern ohne Sicherung bis in 45 m Höhe durchaus allgemein lebensgefährlich und ganz besonders, wenn man zu klein ist und auf den Zehenspitzen turnen muß. Wozu gibt es denn sonst diese Mindestgrösse, wenn nicht zur Sicherheit. Oder wie seht ihr das?Zu den Zehenspitzen habe ich ja bereits Stellung genommen, deinen Vortrag dazu halte ich für hanebüchen. Von besonderer Lebensgefahr wird ausgegangen wenn
Eine besondere Lebensgefahr ist mit einer Diensthandlung verbunden, wenn bei ihrer Vornahme die Wahrscheinlichkeit, einen Körperschaden oder den Verlust des Lebens zu erleiden, höher ist als die Möglichkeit, unversehrt zu bleiben.https://openjur.de/u/747616.html
Angesicht von vermutlich über 10.000 Auszubildenden, die auf der Gorch Fock gefahren sind und der geringen Anzahl der Unfälle, wobei natürlich jeder einer zu viel ist, ist davon hier wohl nicht auszugehen.
Aus diesem Grund wurden auch die Klagen der Eltern um Entschädigung abgewiesen.