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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

1.311 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Marine, Gorch Fock, Jenny Böken ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Jenny Böken - Tod einer Kadettin

26.08.2017 um 17:28
Zitat von chelsichelsi schrieb:Ich frage mich allerdings, warum die Bundeswehr sich da nicht an ihre eigenen Regeln hält, insbesondere, wenn es um solche sicherheitsrelevanten Dinge geht.
Gute Frage. Hast du sie der Bundeswehr bereits gestellt?
Zitat von chelsichelsi schrieb:Jemand, der sehr klein ist, muß sich beim Klettern in den Tampen ja ständig auf die Zehenspitzen stellen, was ich mir sehr ermüdend vorstelle, und außerdem in festen Stiefeln gar nicht so einfach.
Unbelegte Behauptung. Warum sollte man sich auf die Zehenspitzen stellen müssen?

Unfaelle-Matrosen-entern-an-Bord-der-Gor

Beim Matrosen links im Bild sieht man sehr schön, dass etwa alle 30-40 cm eine "Stufe" zur Verfügung steht. Das wäre dann etwa die doppelte Höhe einer Treppenstufe.
Ich habe noch nie gesehen, dass Menschen von ca. 1,60m Körpergrösse sich auf die Zehenspitzen stellen müssen um diese Höhe zu meistern.^^
Zitat von chelsichelsi schrieb:In dem Prozess um Sarahs Tod ging es ja auch um eine Entschädigungszahlung, welche den Angehörigen zusteht, wenn ein Soldat bei Ausübung einer Tätigkeit unter besonderer Lebensgefahr stirbt. Diese wurde vom Gericht abgelehnt. Nach meinem Verständnis ist das Klettern ohne Sicherung bis in 45 m Höhe durchaus allgemein lebensgefährlich und ganz besonders, wenn man zu klein ist und auf den Zehenspitzen turnen muß. Wozu gibt es denn sonst diese Mindestgrösse, wenn nicht zur Sicherheit. Oder wie seht ihr das?
Zu den Zehenspitzen habe ich ja bereits Stellung genommen, deinen Vortrag dazu halte ich für hanebüchen. Von besonderer Lebensgefahr wird ausgegangen wenn
Eine besondere Lebensgefahr ist mit einer Diensthandlung verbunden, wenn bei ihrer Vornahme die Wahrscheinlichkeit, einen Körperschaden oder den Verlust des Lebens zu erleiden, höher ist als die Möglichkeit, unversehrt zu bleiben.
https://openjur.de/u/747616.html

Angesicht von vermutlich über 10.000 Auszubildenden, die auf der Gorch Fock gefahren sind und der geringen Anzahl der Unfälle, wobei natürlich jeder einer zu viel ist, ist davon hier wohl nicht auszugehen.
Aus diesem Grund wurden auch die Klagen der Eltern um Entschädigung abgewiesen.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

26.08.2017 um 18:00
@chelsi

Um die Wanten aufzuentern muss man nicht groß sein. Schiffsjungen waren generell klein und mussten öfter aufentern als alle anderen Besatzungsmitglieder. Die Wanten waren damals nicht weiter oder enger als heute.

Die Körpergröße wurde irgendwann einmal festgelegt, ohne dass sie mit speziellen Anforderung an das Gerät zu tun gehabt hätte.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

26.08.2017 um 20:53
Zitat von valoinhovaloinho schrieb:Da man über Jenny Böken schlecht diskutieren kann, ohne neue Punkte, vielleicht ist es ja gestattet, sich auch über die anderen Unfälle auszutauschen? Sollte sich das ausbreiten, mhhm, eventuell müsste man den Titel verändern?
Ich persönlich finde das Anliegen von Valoinho gut. Wenn es aufgrund des Thread-Titels nicht in Ordnung ist, auch über andere Unfälle, den Ablauf der Musterung, etc zu diskutieren, vielleicht kann der Titel verändert und das Thema erweitert werden.

@chelsi
Wäre das ok für dich als TE?


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 09:04
@Heide_witzka
ich bitte dich, was sehen wir auf deinem Bild? Genau, wir sehen MÄNNER, sicher alle groß gewachsen und ausschließlich auch nur Männer sind zu sehen! Das ist nun nicht wirklich zufriedenstellend aber uns meckerst du immer an :-D :-D

Valoinho


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 09:32
@valoinho
Ich habs doch eigentlich unmissverständlich erklärt.
Vielleicht schaffst du es ja mit viel Zeit und Engagement selber dahinter zu kommen.
Wenn du davon ausgehst, dass der Mann links im Bild, der in den Wanten klettert, etwa 1,85m gross ist, wie gross ist dann etwa der Abstand der waagerechten Webleinen in den Wanten?
Noch ein Tipp.
Zähle die Anzahl der waagerechten Webleinen innerhalb der Körpergrösse des Mannes und teile dann 1,85m durch die Anzahl. Du wirst dann, ebenso wie ich, auf einen Abstand von 35-40cm kommen.
Letzter Schritt.
Du besorgst dir einen Menschen mit etwa 1,60m Körpergrösse und lässt ihn ein Bein anheben.
Wenn er es schafft seine Fusssohle mehr als 40cm vom Boden zu heben, was unstrittig sein dürfte, ist @chelsi 's Vortrag mit den Zehenspitzen zur Gänze aus den Fingern gesogen.

Ich war irrtümlich davon ausgegangen, dass die für diese Erkenntnis zumutbar wäre.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 09:37
sprechen wir von dem ganz links außen, der halb abgeschnitten ist oder sprechen wir von dem breitbeinigen, blonden? Ehrlich gesagt, den ganz links außen habe ich bis dato noch gar nicht wahrgenommen. Mhm, habe ich wohl schlecht gelesen und es wohl überlesen, ich dachte, wir sprechen von dem breitbeinigen blonden, den man wunderschön sehen kann

Valoinho


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 10:18
Mein heutiger Post sollte sich aber eigentlich auf was anderes beziehen. Ich möchte noch einmal auf die fehlenden Einträge in der G-Karte zu sprechen kommen.
So soll Jenny Böken wenige Stunden vor ihrem Tod zu der Sanitätsassistentin gesagt haben: „Auch wenn ich tot wäre, es würde keinen interessieren“. Diesen Satz notierte die Assistentin des Schiffsarztes. Später fehlte der Eintrag in der Krankenakte – wie auch andere Einträge über den Gesundheitszustand der Kadettin
Für jene, die nicht wissen, wie das gemeint sein soll eine kurze Erklärung:
Die gesundheitlichen Unterlagen eines jeden Soldaten befinden sich in einem optischen Hängeordner oder normalen Ordner. Im besten Fall hat der zuständige SanBereich die Einträge chronologisch sortiert und nummeriert. Ein Inhaltsverzeichnis besitzen die meisten großen Ordner zusätzlich noch dazu, aber das tut nichts zur Sache.
Ganz vorne oben drauf liegen die Karteikarten, auf denen die Ärzte die Krankenbesuche notieren.
Die Karteikarte sieht auch so aus wie eine Karteikarte, sie hat beidseitig oben im Karteikopf den Namen des Soldaten, den Dienstgrad und die PK stehen.
Darunter folgen dann die Einträge: ganz links das Datum und rechts Anamnese, Diagnose.. etc alles handschriftlich vom Arzt oder zuständig. Personal anzufertigen! Wenn alles niedergeschrieben wurde, muss signiert werden

Ich habe mich öfters gefragt, es aber wieder abgetan: wie kann die SanAss einfach so einen Eintrag verschwinden lassen, den sie auf die Karteikarte geschrieben hat, ohne dass gar die ganze Karteikarte dann fehlt? Auf so einer Karteikarte können, je nach Anamnese dennoch mindestens 2 Einträge gemacht werden: vorne und hinten
Und wenn Jenny nicht so viel zu berichten hätte beim Arzt, dann stehen auf der Karteikarte sicher 2-3 Einträge/Seite mit jeweils immer anderem Datum! Das würde nämlich bedeuten, dass eine komplette Karteikarte fehlt, was in der Tat OFFENSICHTLICH ist aber doch nicht, wenn NUR EIN Eintrag fehlt?
Wisst ihr, was ich meine??
.“ Deshalb wird auch eine ehemalige Sanitätsassistentin der „Gorch Fock“ in den Zeugenstand gerufen. Vater Uwe Böken: „Sie wird aussagen, dass der Schiffsarzt sehr wohl von Jennys Schlafproblemen wusste – und das Einträge in der Krankenakte fehlen, die sie selbst angelegt hatte.“
https://www.shz.de/deutschland-welt/panorama/neuer-prozess-endlich-klarheit-ueber-mysterioesen-tod-von-jenny-boeken-id14821831.html

Einträge verschwinden lassen, die man selbst machte, geht ja dann nur unauffällig, wenn sie mit Bleistift gemacht wurden. Ansonsten kann man bei einer handschriftlich angefertigen Karteikarte nicht einfach so einen Eintrag vertuschen, ohne das er sichtlich auffällt. Desweiteren bin ich mir grad unsicher, der Vater bzw die Eltern wussten nichts von Jennys Schlafproblemen bzw sie hatte diese nicht, bevor sie zur BW ging, stimmts?
Ich bin der Meinung, in der youtube Doku hätte der Vater sowas gesagt.

Ich bin zwiegespalten: Sollte ein Elternteil eher über den Gesundheitsstand seines Kindes besser Bescheid wissen oder sollte dies ein Bw Arzt, wenn ich mein Kind schon in die Obhut der Marine gebe?
Wie kann man denn sonst jmd den Vorwurf machen, fahrlässig gehandelt zu haben, wenn es mir selbst nicht bekannt sei?

Es tut mir leid, sicher wiederholen sich Dinge, ich habe erst bei Seite 25 angefangen nochmal den Thread durchzulesen und bin auch noch nicht ganz fertig

Valoinho


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 12:54
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Die Körpergröße wurde irgendwann einmal festgelegt, ohne dass sie mit speziellen Anforderung an das Gerät zu tun gehabt hätte.
Aber irgendeinen Sinn, Zweck oder Hintergrund wird die Festlegung dieser Mindestgröße doch haben? Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass sie festgelegt wurde, weil jemand aus persönlichen Gründen keine Personen unter 1,60m um sich herum haben wollte.
Eher vorstellen könnte ich mir, dass zum Beispiel für dieses Geturne zwischen den zwei Seilen (der blonde, breitbeinige Mann) eine gewisse Körpergröße hilfreich und evtl. auch erforderlich ist. Für mich sieht das auch aus, als bräuchte man dafür Kraft und Körperbeherrschung. Ich hätte da nun gar keine Lust zu, obwohl ich größer als 1,60m bin und deswegen kann ich auch nicht einschätzen, wie schwierig es wirklich ist.
Ist hier schonmal jemand auf/in so Zeug rumgeturnt und kann seine persönliche Erfahrung dazu abgeben?


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 13:24
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Eine besondere Lebensgefahr ist mit einer Diensthandlung verbunden, wenn bei ihrer Vornahme die Wahrscheinlichkeit, einen Körperschaden oder den Verlust des Lebens zu erleiden, höher ist als die Möglichkeit, unversehrt zu bleiben
Das sehe ich nun auf den Fall Jenny Böken nicht als gegeben an. Nach meinem Empfinden lag aber bei ihr durch diese unkontrollierte Einschlaferei und auch die scheinbar eingeschränkte Leistungsfähigkeit (vorzeitiges Abbrechen von Sport-/Trainingseinheiten) generell ein erhöhtes Unfallrisiko vor. Erst recht bei Einsatz auf einem ungesicherten Einzelposten.
Zitat von valoinhovaloinho schrieb:Ich bin zwiegespalten: Sollte ein Elternteil eher über den Gesundheitsstand seines Kindes besser Bescheid wissen oder sollte dies ein Bw Arzt, wenn ich mein Kind schon in die Obhut der Marine gebe? Wie kann man denn sonst jmd den Vorwurf machen, fahrlässig gehandelt zu haben, wenn es mir selbst nicht bekannt sei?
Wenn ein (erwachsenes) Kind Eltern nichts über seinen Gesundheitszustand erzählt, dann kann es auch sein, dass Eltern gar nichts darüber wissen. Woher auch? Jenny Böken scheint sich aber durchaus darüber mit ihren Eltern ausgetauscht zu haben. Z.B. die Unterleibsbeschwerde und die Bitte um einen Arzttermin.
Nur, was hätten die Eltern vom Land aus machen sollen? Sie deswegen entmündigen und zwangsweise vom Boot schaffen zu lassen, hätte wohl eher nicht funktioniert.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 13:41
@Karakachanka

Soweit ich weiß, gilt die Mindestgröße für die gesamte Bundeswehr, nicht nur für die Marine und nicht nur für die Gorch Fock. Selbst, wenn sie nur für die Marine gälte, wäre ganz sicher nicht die Gorch Fock der Grund dafür.
Auf der GF befinden sich eine Hand voll Mannschaftsdienstgrade und ansonsten Offiziersanwärter und Offiziere. Die Mannschaftsdienstgrade müssen nicht einmal aufentern, trotzdem gilt das Mindestmaß auch für sie - wie kann das sein?

Die Größe wurde wohl einfach mal festgelegt. Gilt nicht bei der Polizei sogar die selbe Mindestgröße?


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 14:08
@Heide_witzka

Wenn Du da schon im Suchmodus bist, schau mal nach "bordtauglich"


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 14:33
Es ist vergeblich. Es bringt nichts, wenn man nach bordtauglich googlet. Ich habe gestern nach Borddienstverwendungsfähigkeit gegooglet, ZD/V Marine, körperliche Voraussetzungen Marine oder BW, ich habe die ganze Palette an Abkürzungen und Begriffen gegooglet, die mir noch bekannt sind.
Vielleicht habt ihr aber dennoch mehr Glück!
Das einzige, was ich sagen kann bzw Fakt ist, dass jegliche Verwendung die Ergebnisse der Musterung als Grundlage haben.
Ein Artikel ist aufschlussreich, nämlich der, mit den Auschlüssen von Gesundheitsziffern. Jedoch stehen da nur Buchstaben und Zahlen. Da wir niemals die Krankenakte zu sehen bekommen, können wir hier auch auf keinen Fall herausfinden, wie es mit der Fitness sich verhält

Valoinho


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 14:40
Habe jetzt mal die ZDV 46/1 nachgesehen
https://web.archive.org/web/20090127010300/http://www.zentralstelle-kdv.de:80/pdf/musterung-gnr-02.pdf
Daraus
4) Bei einer Körpergröße kleiner oder größer als 160 cm ist ein Mindestgewicht von 48 kg erforderlich, damit für die Beanspruchung durch den Wehrdienst eine ausreichende
„fettfreie Körpermasse" vorhanden ist.
Hier finde ich keinen Hinweis auf die geforderten 160 cm.
Oder hier
http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/09-Anlage-3-1.pdf

Am einfachsten wäre es wohl wenn die, die ständig behaupten 1,60m stände als Mindestanforderung in der ZDV, es mal belegen.

Wie sinnvoll wäre es bei den Einstellungsanforderungen der Marine 1,55m zu schreiben, wenn weiss, dass das der ZDV widerspricht? Alle Offiziersanwärter gehen meines Wissens auf die Gorch Fock. Sollte die eine Bordtauglichkeit von mind. 1,60m Körpergrösse vorsehen, dann passt das hier hinten und vorne nicht zusammen,


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 14:53
@Heide_witzka

Ich habe jetzt noch mal nachgesehen und finde diese Mindestanforderung so nicht.

Das Thema läuft über die Gesundheitsbezifferung, nach der auch die Tauglichkeit bewertet wird.

Hierbei gibt es Gradationen, die dann durch die Gesundheitsziffer ergänzt wird.

Aus einem BW-Forum habe ich folgende Erklärung, die es einfacher formuliert als die eigentliche Bestimmungen:

Gradation I gibt es nicht!
Gradation II für alle die sich im Bereich größer/gleich 160 cm und kleiner/gleich 178 cm bewegen! Hiermit ist eine BDV (Borddienstverwendung) definitiv nicht ausgeschlossen.
Gradation III bekommen erstens alle, die größer/gleich 155 cm aber kleiner als 160 cm sind, und zweitens alle die größer/gleich 196 cm und kleiner als 206 cm sind! Also hat man mit einer Körpergröße von 205 cm eine Gesundheitsziffer III 1!
Gradation IV und V gibt es nicht!
Und die Gradation VI, also die Wehrdienstuntauglichkeit, bekommen alle die zuerkannt, die kleiner als 155 cm sind oder die größer/gleich 206 cm sind!

Eine Borddienstverwendungsfähigkeit kann dem Soldaten zuerkannt werden, der weder kleiner als 160 cm, noch größer/gleich 196 cm ist und der auch sonst keine Fehlerziffer hat, die zum Ausschluss der BDV führt!

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=58513.0

Es geht bei den 160 cm also nur um die BDV - und zwar für alle Schiffe, nicht nur die Gorch Fock!

Und es wurden auch immer wieder Ausnahmegenehmigungen erstellt. Auch das wird in diesem Forum deutlich. Allerdings wird hier unter den Kameraden auch klar darauf hingewiesen, dass dies nach dem Unfall von Jenny Böken sicher nicht mehr so häufig geschehen wird.

Ebenfalls im Forum zu lesen ist die Praxis, einen Karriereberater zu Rate zu ziehen. Es scheint also auch möglich, dass der Wunsch, eine bestimmte Position innerhalb der BW zu erreichen, durch erfahrene Karriereberater gezielt unterstützt wird.
Gut möglich, dass einige davon auch einen guten Draht zu entscheidenden Ärzten haben.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 16:43
Zitat von hiroyastuhiroyastu schrieb:Nach der oben angeführten Zentralen Dienstvorschrift 46/1 wäre die tödlich verunfallte Kadettin S.Seele überhaupt nicht zum Dienst auf dem Dreimaster zugelassen. Mit nur 158 Zentimetern Körpergröße wäre sie gemäß der ZDV 46/1 zu klein und damit nicht bord­dienst­verwendungs­fähig . Die Zentralen Dienst­vorschriften 46/1 und 46/7 verlangen als eine Mindest­größe von 160 Zentimetern.
Zitat von hiroyastuhiroyastu schrieb:Wieso beantwortet ihr diese Fragen alle nicht? I
Du hattest auch mich angesprochen warum das nicht beantwortet wird !
Meine Antwort dann ist da wohl gegen die Dienstvorschrift verstoßen worden,nur folgendes wird bei der Marine gegen Vorschriften verstoßen ist das ganz was anderes als wenn wir gegen was verstoßen wir sind dran ... Marine , Bundeswehr ... :)


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 17:08
Ich weiß nicht ob das hier jetzt OT ist aber aus eigener Erfahrung (Arbeitsrecht) zwei Familienmitglieder hatten schwere Arbeitsunfälle , da wäre Renten mäßig etwas absolut drin gewesen !
Beide Behinderten bekamen nichts weil die Unterlagen zu den Unfällen nicht mehr da waren :) .
Dieses Unterlagen sind verschwunden hat in meinen Augen System, warum gestehen die Gerichte ob Marine, Bundeswehr, Arbeitgebern (immer) DENEN Recht zu denen Unterlagen abhanden kommen :ask: :) :) :)
Wenn wichtige Unterlagen verschwunden sind sollten die Verwalter dieser nicht Recht bekommen finde ich !


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 17:23
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Und die Gradation VI, also die Wehrdienstuntauglichkeit, bekommen alle die zuerkannt, die kleiner als 155 cm sind oder die größer/gleich 206 cm sind!Eine Borddienstverwendungsfähigkeit kann dem Soldaten zuerkannt werden, der weder kleiner als 160 cm, noch größer/gleich 196 cm ist und der auch sonst keine Fehlerziffer hat, die zum Ausschluss der BDV führt!
Vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast das zu googlen und in leicht verständlicher Form hier reinzustellen. Ich hatte schonmal gesucht, war dann aber entweder zu ungeduldig gründlich zu suchen oder zu doof dafür. Oder beides :-D.

Persönlich finde ich es nun nicht problematisch, wenn eine 2 cm kleinere, ansonsten geeignete Person eine Ausnahmegenehmigung erhält. Ich sehe nur in Ausnahmeregelungen die Gefahr, dass als nächstes jemand unbedingt diesen Beruf ausüben will und versucht dann: ich bin doch nur 2 cm kleiner, als die Person mit der Ausnahmeregelung und topfit. Warum lasst ihr mich nicht auch? Und so weiter. Und irgendwann gibt es dann evtl die Ausnahme von der Ausnahme der Ausnahme und man kann sich die eigentlichen Regelungen gleich an die Tapete kleben.

Von daher empfinde ich 2 fehlende Zentimeter Körpergröße zwar eigentlich als irrelevant und denke persönlich nicht, dass sie wegen dieser fehlenden 2 cm abgestürzt ist, halte aber die Einhaltung von festgelegten Grenzwerten ohne Ausnahmen für wichtig.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 17:41
Zitat von Cosmo69Cosmo69 schrieb:Meine Antwort dann ist da wohl gegen die Dienstvorschrift verstoßen worden,nur folgendes wird bei der Marine gegen Vorschriften verstoßen ist das ganz was anderes als wenn wir gegen was verstoßen wir sind dran ... Marine , Bundeswehr ... :)
Wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde ist das grundsätzlich kein Verstoß gegen die Dienstvorschrift - deswegen nennt man es ja Ausnahmegenehmigung.

Wenn jetzt die Marine aufgrund dieser Ausnahmegenehmigung verantwortlich gemacht werden soll, muss meines bescheidenen Rechtsverständnisses nach nachgewiesen werden, dass es tatsächlich die Größe der Kadettin war, die zum Unfall führte.

Wie Du sicher gesehen hast, gibt es die Beschränkung ja auch in der anderen Richtung, also angeblich zu große Soldaten.

Nun kommen wir mal zum realen Dienstgeschehen. Auf einem U-Boot ist ein 2-Meter Mann tatsächlich gehandicaped und wird mit ziemlicher Sicherheit keine Ausnahmegenehmigung erhalten. Auf einem Tender hingegen ist es eigentlich völlig egal, wie groß er ist, da ist Platz genug.

Es müsste also nachgewiesen werden, dass 158 cm für die Gorch Fock nachweislich zu klein ist und man mit dieser Größe die Anforderungen nicht erfüllen kann.
Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ein solcher Nachweis erbracht werden kann.

Es geht also um den Gesundheitszustand der Kadettin und um ihre Leistungsfähigkeit. In diesem Zusammenhang finde ich die angebliche Aussage der medizinischen Assistentin erstaunlich und würde da gerne klare Nachweise zu diesen Aussagen haben.

Das erscheint mir abenteuerlich. Zu meiner Zeit war es so, dass ich alles machen konnte, wenn ich es denn wollte (außer der Gorch Fock, denn leider wurde ich beim Gastenlehrgang nur Zweiter und es gibt nur einen Funker/Fernmelder auf der GF) - ich hatte ein traumatisiertes Sprunggelenk, doch erst, als ich (nachdem ich feststellte, dass die Deutschland auch schon auf Törn war und mir nur noch die Wahl zwischen Tender und S-Pütz blieb) mich borduntauglich schreiben lassen wollte, wurde die Verletzung auch dahingehend bewertet.
Wenn Du Dich durchbeißen willst, wird Dich kein Militär daran hindern, aber wenn Du eingestehst, es nicht schaffen zu können, wirst Du auf einen Posten gesetzt, an dem Du keinen Schaden anrichten kannst und Dir nichts passiert.


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Jenny Böken - Tod einer Kadettin

27.08.2017 um 20:27
Zitat von CommonsenseCommonsense schrieb:Wenn eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde ist das grundsätzlich kein Verstoß gegen die Dienstvorschrift - deswegen nennt man es ja Ausnahmegenehmigung.

Wenn jetzt die Marine aufgrund dieser Ausnahmegenehmigung verantwortlich gemacht werden soll, muss meines bescheidenen Rechtsverständnisses nach nachgewiesen werden, dass es tatsächlich die Größe der Kadettin war, die zum Unfall führte
Zitat von valoinhovaloinho schrieb:Um eventuell offene Fragen bezüglich des anderen GF Falls zu klären, guckt mal hier, was ich entdeckt habe.
Der Spiegel publizierte im Februar 2011 das, ca ein halbes Jahr älter, als der Artikel, den tubul postete
Sarah Seele war mit 1,57 Metern eigentlich zu klein für den Dienst an Bord eines Marineschiffs. Sie hatte eine Ausnahmegenehmigung, diese galt laut Bericht aber nur für ein früheres Praktikum auf der Fregatte "Mecklenburg-Vorpommern"
(http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-77108492.html)

Guten Abend

könnte es denn für dein bescheidenes Rechtsverständnis auch möglich sein, dass sowas wie ein Verwaltungsfehler sein könnte?
In tubuls Beitrag ging es um die Schuldfähigkeit des Ausbilders bei Sarah Seele.
(https://www.shz.de/deutschland-welt/ausbilder-trifft-keine-schuld-id564921.html)
Es kam ja nach dem erneuten Tod auf der GF ein Ermittlerteam, um genauer nachzuprüfen. Der Bericht ergab u.a. folgendes:
Der Bericht vermerkt, dass Sarah Lena Seele wegen ihrer geringen Körpergröße (1,59 Meter) eine Ausnahmegenehmigung für den Dienst an Bord hatte, ihre Gurte auf sie eingestellt und in einem ordnungsgemäßen Zustand waren – Quelle: https://www.shz.de/564921 ©2017
Die Marine konnte (zwar) nachweisen, dass alles auf ihre Größe abgestimmt war (...), es hat aber niemand nach der Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung geschaut, kommt es mir vor, sollte der Spiegel Link die Wahrheit schreiben. Dann hätte man festgestellt, dass die Genehmigung nicht gültig ist und wie lange will die Marine denn so eine Genehmigung für gültig erklären, wenn sie doch nur für den spezial/individuellen Fall etwas bescheinigt? Könnte man ein Verfahren wegen Verstoß gegen mhhmmm also es müsste ja jemand unsorgfältig gearbeitet haben, dass da dieser "kleine" Fauxpas unterlaufen ist und man die Genehmigung einfach weiter genutzt hat, ohne eine Ablaufzeit zu beachten? Kann man prüfen, und aufgrund von Formvorschriften oder so einen eventuellen "doch Unfall aufgrund Größe" neu klagen?

Valoinho


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