Jenny Böken - Tod einer Kadettin
25.08.2017 um 17:02@hiroyastu
Auch Du hast Deine juristische Ausbildung eher nicht auf einer deutschen Universität genossen, würde ich meinen...
Man hat das Recht auf eine eigene Interpretation der Fakten, aber nicht das Recht auf eigene Fakten.
Auch Du hast Deine juristische Ausbildung eher nicht auf einer deutschen Universität genossen, würde ich meinen...
hiroyastu schrieb:Zeugenaussagen durch bewusste Auslassungen von entlastenden Umständen verfälscht wiedergegebenDiese Wortwahl lässt nur wenig Spielraum zur Interpretation. Zeugenaussagen sind schriftlich festgehalten und überprüfbar. Wenn hier von "bewusster Auslassung" und "verfälschter Wiedergabe" gesprochen wird, dann sind wir der Falschaussage schon sehr nahe und das hat dann nichts mehr damit zu tun, dass man seine "ureigenste Darstellung in seinem Schriftsatz" vorlegt.
Man hat das Recht auf eine eigene Interpretation der Fakten, aber nicht das Recht auf eigene Fakten.