http://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/OLG/Presse/PI/201211kapitaen.html (Archiv-Version vom 13.06.2018)Der Senat hierzu: "Die Antragsteller haben den Sachverhalt unvollständig dargelegt, indem sie den Beschuldigten entlastende Umstände verschwiegen und teilweise Zeugenaussagen durch bewusste Auslassungen von entlastenden Umständen verfälscht wiedergegeben haben. Der Vortrag erscheint als manipulativ mit dem erkennbaren Ziel, die Witterungsverhältnisse als dramatischer erscheinen zu lassen, als sie tatsächlich waren.
Jede streitende Partei legt in einem Verfahren jeweils "ihre ureigenste Darstellung in Ihrem Schriftsatz vor", hierdurch gibt es erst wiederstreitende Verfahren. Der Richter steht hier zwischen und bildet sich dazu ein Urteil. Was er dabei für als wichtig erachtet, können
Kläger oder Beklagte normaler Weise auch nicht zuvor ahnen. Es kann sogar im schlimmsten Fall mal zu einer Fehleinschätzung kommen.
Es sollte einen Richter nicht im geringsten aufregen, wenn die Fam. Böken tendenziell ihre Sicht der Dinge zu vertreten hat, und die Gegenseite die jeweils eigene Sicht.
"Entlastung der Gegenseite" kann der Kläger aus eigenem Interesse auch nicht betreiben, da er ja "sein Klageziel beabsichtigt zu verfolgen".
Wozu sollte also der Kläger Dinge, die er meint, herunter spielen? Das hat das Gericht /Richter zu beurteilen.
Der Richter hat mit seinem Urteil und Einschätzung seine eigene Tendenz öffentlich bekanntgegeben, der Beklagten mehr vertraut zu haben. Das braucht aber nicht bedeuten, dass der Kläger tatsächlich manipulativ vorging, sondern, dass er die Lage in der Tat wohl so gesehen hat, z.B. weil es recht unterschiedliche öffentliche Ansichten wegen des Wetters gab, und die Kläger natürlich auch nicht an Bord waren, genauso, wie der Richter nicht -und es hätten selber vor Ort beurteilen können. Der Richter sagt nur damit, dass er der einen Seite in diesem Punkt mehr Vertrauen geschenkt hat, was sein Urteil daher "tendenziell zu Lasten der Bökens beeinflusst" haben wird. Ich werfe ein, dass auch der Richter sich einer Quelle anvertraut, aber selbst auch niemals die Lage an Bord wirklich durch persönliche Inaugenscheinnahme gekannt haben mag. Das ist aber immer so bei Gericht. Der einen Seite wird vertraut - der anderen weniger oder nicht. Daraus entsteht das Urteil. Es war durchaus legitim sich seiner eigenen Quellen zu bedienen, ohne deshalb als manipulativ bezeichnet zu werden. Immerhin vertrauten die Böken auch auf die Richtigkeit ihrer Quelle, welcher "der Richter" jedoch nicht so als sicher bewertete, wie die Quelle der Aussagen von Beteiligten. Warum dies so ist, das kann nur der vorsitzende Richter in seinem Urteil genau erklären. Aber deshalb waren die Kläger meiner Meinung nach völlig frei von Manipulationsversuchen.
Zudem sieht man auch immer, dass eine Seite gerne dem urteil der Richter zu 100 % vertraut,
andererseits, dass die andere Seite mit der Behauptung aufwartet, vieles wäre niemals beurteilt worden bevor das Urteil zu Stande gekommen sei. Welches Seite wäre den da in der Demokratie "tendenziell manipulativ" nur weil sie ihre eigene Sicht der Dinge zunächst sieht. Denn um ein Urteil zu bilden, wäre es tatsächlich schon notwendig, alle geeigneten Beweisen zu sichten und zu beurteilen, "erst danach" - dann wäre ein Urteil angebracht gewesen.
Ich glaube:
Soweit z.B. berichtet wurde, a
uf der HP Seite der Bökens, der Parka sei verschwunden, würde es bedeuten, dass die Tote den Parka getragen hat. Das Gegenteil wurde aber im Urteil angenommen.Aber: Falls sie keinen Parka, kein Namensschild trug, dann war die definitive Identifizierung sicherlich nicht bereits an Bord der Walther Herwig III so einfach möglich,
außer man habe anhand von Identifikationsmerkmalen die Tote als Jenny Böken erkennen können zum Beispiel an einem einwandfrei erhaltenen Gesicht das man mit einem Foto hätte vergleichen können, oder mit der Soldaten-Identmarke - Aber ohne einen definitiven Beweis ist dies aber nicht sofort klar. Es könnte auch eine Urlauberin in der Nordsee zur gleichen Zeit tot geblieben sein, die man hätte mit Jenny Böken verwechseln können. Dies wäre sicherlich nicht völlig ausgeschlossen.
Aber man geht diesen feinen aber wichtigen Details nicht nach. Dies nur als "ein" Beispiel für fehlende Beweise in der gesamten Beweiskette.
Vielleicht irrt sich die Familie der Kläger ja auch grundlegend: Aber was in aller Welt hätte daran gehindert, zur Befriedigung dieses Wissensdurstes, allen der vernachtlässigten Beweisangeboten, nachzugehen? Was?Aufgrund der so bereits auf eine endgültige Schiene gebrachten Beweislage / und auch endgültigen Urteilen, glaube ich persönlich,
dass der Fall niemals in irgendeiner Form weiter aufgeklärt werden wird. Der Fall ist so wie er ist,
ausgeurteilt , und wird sich auch
niemals, auch in 30 Jahren nicht, irgendwie ändern. Vielleicht ist das traurig oder bedenklich - aber meiner Meinung nach wird sich da nichts mehr tun. Da bin ich mir 100% ig sicher. Es bleibt immer alles so wie es ist. Es gibt keine Bewegung mehr.
Aus Sicht aller Aussenstehenden bleibt der Fall, trotz einer vorhandenen gerichtlich geklärten Indizienkette, nebulös.
Aus dem Grund, dass nicht alle Einwände der Kläger jemals untersucht wurden
?Es ist aber gut, dass die befassten Richter sich sicher sind, dass alles stimmig ausgeurteilt ist:
Und das ist nicht mal anhand der bewerteten Indizien zu widerlegen.
Auch das ist Recht. Vielleicht sollte man daher den Fall langsam ad acta legen - man kommt ja doch niemals weiter.