@Cosmo69 Die ZPO regelt einiges zu den Dingen, die Sie vielleicht meinen, aber so leider nicht einfach sagen wir mal behaupten sollten/ bzw. dürfen:
Zum Beispiel:
§ 284
Beweisaufnahme
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1Die Beweisaufnahme und die Anordnung eines besonderen Beweisaufnahmeverfahrens durch Beweisbeschluss wird durch die Vorschriften des fünften bis elften Titels bestimmt.
2 Mit Einverständnis der Parteien kann das Gericht die Beweise in der ihm geeignet erscheinenden Art aufnehmen.
3 Das Einverständnis kann auf einzelne Beweiserhebungen beschränkt werden.
4 Es kann nur bei einer wesentlichen Änderung der Prozesslage vor Beginn der Beweiserhebung, auf die es sich bezieht, widerrufen werden.
§ 286
Freie Beweiswürdigung
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(1) 1Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei.
2 In dem Urteil sind die Gründe anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
(2) An gesetzliche Beweisregeln ist das Gericht nur in den durch dieses Gesetz bezeichneten Fällen gebunden.
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Somit wären die Punkte die in einem Protokoll Verfahrensgegenständlich gewesen sind genau bezeichnet, und ebenso hätte sich der Richter
bei der Ausarbeitung seines Urteils an diese Verfahrensgegenständlichen Punkte bzw. Beweiserhebungen gehalten.
Heißt: Ein nicht vorgebrachter /verwendeter / oder nicht zugelassener Beweis hat der zuständige Tatrichter auch nicht zu beurteilen.
Das was Sie aber meinen dürften, ist, dass nach Ihrem Bauchgefühl einiges nicht in den Verfahren beurteilt oder zum Tragen kam. So habe ich Sie jetzt zumindest verstanden.
Jedoch, wenn Dinge nicht Streitgegenständlich waren, so ist ein Gericht frei davon, solche überhaupt zu beurteilen oder zu berücksichtigen.
Das sollte man hierbei sicherlich beachten, so daß man nicht pauschal einem Richter einen Vorwurf machen kann, oder einem der Zeugen, die "mit einem blauen Auge davongekommen seien, weil man selbst z.B. glaubt, sie hätten irgendeine Haftung zu übernehmen, oder seien "schuldig".
Das, was das Gericht beurteilt hat - diese klar umrissenen Punkte oder Beweise - können genau so etwas völlig ausschliessen.
Und dann besteht im Sinne des Urteils also keine Schuld für eine Person. Es kann zudem auch sein, dass eine solche Person auch gar nicht beschuldigt ist, sondern eben nur als Zeuge vor Gericht aussagt.
Sie müssen das abstrakt und losgelöst von Ihren Vorstellungen sehen. Es ist daher also leider viel komplizierter als man denkt.