@Cosmo69 Zur Frage der Tauglichkeit müsste man mehrere Aspekte betrachten:
1) kommerziell betriebene Schiffe (Handelsschifffahrt) werden mit der minimalen Anzahl Personal gefahren. Auf die volle Verwendungsfähigkeit und Belastbarkeit jedes einzelnen Besatzungsmitglieds muss daher sehr hoher Wert gelegt werden. Bei einem Segelschulschiff der Marine gilt dies nicht so streng: die Besatzung hat Redundanz, die Schüler sind als "Extra" zu betrachten, die Personalstärke ist so ausgelegt, dass der Ausfall eines Schülers keineswegs eine Mission gefährdet!
Simpel verglichen: an die Belastbarkeit der Schüler in einer Lehrwerkstatt werden ja auch nicht sofort die gleichen Anforderungen gestellt, wie sie beispielsweise für die Mitarbeiter in einer für die Aufrechterhaltung eines kritischen Betriebes geführten Werkstatt gelten!
Beispielsweise war ist Aufentern in die Takelage des Segelschulschiffs freiwillig. Es gibt heute ja eher weniger kommerzielle Segelschiffe der Handelsmarine, aber als es die noch gab, war das Aufentern in die Takelage dieser Schiffe für die Matrosen dieser Schiffe mit absoluter Sicherheit nicht freiwillig!
Daher kann man die Anforderungen an die Tauglichkeit nicht gut vergleichen.
2) manche gesundheitliche Probleme kann man erst feststellen, wenn man sich bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit bewegt. Man muss dann aber auch so ehrlich sein und erkennen, dass man diese Grenze erreicht hat und nicht mehr weitergehen darf! Im Grunde war JB ja fit, auftretende gesundheitliche Probleme hat sie bewusst verheimlicht, nicht auf die Signale ihres Körpers gehört. Es gibt keinerlei Grund zur Annahme, dass JB auf den Posten gestellt worden wäre, wenn sie um Krankschreibung beim Schiffsarzt ersucht hätte unter Angabe ihrer Beschwerden. Sie wollte jedoch eine Ausmusterung vermeiden und hat sich daher trotz Beschwerden als gesund bezeichnet!
3) bei der Bundeswehr gab und gibt es den unbedingten Willen, mehr weibliche Soldatinnen auszubilden. Dies hat leider dazu geführt, dass die Anwendung der Tauglichkeitskriterien manchmal überdehnt wurden, um nicht zu dem Dienst bereite Frau abweisen zu müssen.
Der Wunsch nach Erfüllung von Frauenquoten hat immer wieder zu laxer Handhabung der ja auch gerade zum Schutz der Soldaten festgelegten Tauglichkeitsanforderungen geführt.
Sarah Lena Seele, die im November 2010 bei einer Kletterübung im Hafen starb, war beispielsweise nur 1,58m groß und damit nicht borddienstverwendungsfähig. Sie erhielt eine Sondergenehmigung für den Dienst unter Deck als Bordschreiberin. Soweit noch in Ordnung.
Als sie aber dann in die Offizierslaufbahn wechselte, wurde diese Genehmigung nicht erneut geprüft, obwohl die der Genehmigung zugrundeliegende Arbeitsplatzbeschreibung ja gar nicht mehr zutraf...
Einen solchen politischen Willen zur Erhöhung der Frauenquote gibt es in der kommerziellen Schifffahrt nicht, dort nimmt man lieber den oder die, die am besten tauglich ist!