chelsi
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Jenny Böken - Tod einer Kadettin
02.08.2017 um 18:49Frau.N.Zimmer schrieb:Hast du das Urteil, welches @Heide_witzka einstellte, überhaupt gelesen?Hast Du es Dir denn mal genau durchgelesen? In dem verlinkten Prozeß geht es um etwaige Entschädigungszahlungen und um die Frage, ob eine "besondere Lebensgefahr" vorlag.
Unklarheiten bezüglich Jennys Tod werden hier nicht ausgeräumt und sind gar nicht das Thema dieses Prozesses.
Interessanterweise wird aber folgendes festgehalten:
"Der Posten Ausguck wird mit einer Person besetzt und ist ausgestattet mit einer Flüstertüte und einem Fernglas. Er muss die Funktionstüchtigkeit der beiden erwähnten Positionslichter überwachen sowie Schiffsverkehr, Bojen und etwaiges Treibgut melden. Der Bereich der Back, in welchem der Posten Ausguck Dienst tut, ist unbeleuchtet. Bei Dunkelheit oder verminderter Sicht muss der Posten jede halbe Stunde eine Standardmeldung abgeben. Dazu "singt" (ruft) er in die Flüstertüte "Auf der Back ist alles wohl, die Laternen brennen"; diese Meldung wird vom wachhabenden Offizier mit einem "Ay" beantwortet. Dadurch signalisiert der Posten, dass es ihm gut geht und die Positionslichter brennen. Soweit der Posten Rettungsboje am Heck des Schiffs diese Meldung hören kann, gibt er eine entsprechende Gegenmeldung ab ("Auch die Hecklaterne brennt"). Unterbleibt die Meldung, muss der Wachoffizier nachfragen oder jemanden zur Kontrolle schicken.
Die Wachposten dürfen nicht über die Ankerkette oder im Wachbereich umherliegende Tampen laufen, essen, Radio hören, rauchen, sitzen, liegen oder sich anlehnen."
Und weiter:
"Die für 23:30 Uhr vorgeschriebene Meldung von K. C. über die Flüstertüte haben etliche Soldaten, die sich um diese Zeit auf dem Oberdeck befanden, nicht gehört. Nach 23:30 Uhr ging niemand zur Back, um nach K. C. zu sehen."
Mit K.C. scheint Jenny Böken gemeint zu sein.
https://www.jurion.de/urteile/ovg-nordrhein-westfalen/2016-09-14/1-a-2359_14/ (Archiv-Version vom 07.04.2017)