@Dwarf: Das sind zwei Dinge, zum einen die Voruntersuchung, zum anderen die Vorbereitung in der Marineschule. Bei der Voruntersuchung wurde laut der Doku nicht umfassend untersucht, nur Ruheblutdruck ermittelt etc. Das kam im Nachhinein raus offenbar, sie hätte also gar nicht zur Grundausbildung zugelassen werden dürfen möglicherweise, das lässt sich ohne die Untersuchungen nicht sicher sagen im Nachhinein vermutlich. Wenn man so will war das Fehler Nummer 1 ja. Wie Chelsi schreibt wurde die Klage dazu aber ja abgewiesen.
Dann fiel sie offenbar auf durch mangelnde sportliche Leistungsfähigkeit in den Wochen der Grundausbildung, dies wurde vermutlich aber auf schlechten Trainingsstand allein geschoben. Und das entsprechend in der 1. Beurteilung vermerkt. Aber wie klar gesagt wurde, ich glaube es war der Kommandant, dass die Leute ja eine zweite Chance bekommen müssen und die zweite Beurteilung dann zeigt, wie es weitergeht. Und so ging sie eben erstmal doch weiter in die Seeausbildung.
Mir stellt sich nur die Frage, ob sie wirklich recht unfit war? Bewirbt sich jemand dann bei der BW oder Polizei? Gibt es bei der BW keinen Sportest? Oder überfiel sie die Leistungsschwäche erst in der laufenden Ausbildung? (Ich meine hier noch nicht die Schlafattacken).
Hat sie sich hier bereits an den Sanitätsdienst gewendet oder erstmals auf dem Schiff? Das erinnere ich gerade nicht. Wäre im Vorfeld bekannt gewesen, dass sie nicht nur erschöpft ist sondern ggf. Diagnostik versäumt worden, läge hier natürlich schon Fehltritt Nr. 2 der BW.
Ich könnte mir vorstellen, dass man nach ihrem Tod vielleicht erst ihre medizinischen Anliegen als echt und problematisch eingestuft hat. Vielleicht hat man sie vorher als einfach nur nicht belastbares Weichei abgetan und dachte, die jammert bloß und will sich ausruhen. So nach dem Motto entweder ist die dann raus nach der zweiten Beurteilung oder sie gewöhnt sich schon an die körperliche Belastung.
Und dann hatte man halt Angst verantwortlich gemacht zu werden, Ansehen der GF, rollende Köpfe und Regressansprüche der Eltern, weil ihnen plötzlich klar wurde "Die hatte vielleicht wirklich was, die hätten wir in den Krankenstand setzen müssen und haben sie stattdessen Wache schieben lassen".
Das würde ja auch das Fehlen von Teilen der Krankenakte erklären, die der Staatsanwaltschaft erst später übergeben wurden. Laut HP der Eltern fehlt ja zudem auch das private Tagebuch.