frauZimt schrieb:Und diese Argumentation kann ich nicht begreifen.
Schon im Verkehrskindergarten lernt man, dass "die Anderen" grün haben, "wenn man rot hat".
Na ja, die Frage ist eben, muss ich damit rechnen, dass mein Verhalten den Tod eines Menschen verursacht oder nicht.
Also konkret: Nehme ich mit meinem Verhalten in Kauf, dass jemand dadurch stirbt. Nicht verunfallt, verletzt wird, erschrickt, sondern zu Tode kommt.
Die hohe Geschwindigkeit und die Tatsache, dass es innerorts geschieht, wo andere Verkehrsteilnehmer mit so einem Verhalten keineswegs rechnen müssen, spricht schon sehr dafür. Aber unterstellen wir, sie haben fest daran geglaubt, alles im Griff zu haben und in jedem fall einen Unfall vermeiden zu können. In dem Fall könnte man den Vorsatz (bezüglich der Todesfolge) nicht annehmen und genau darauf zielt die Verteidigung eben ab (auch mit "Ein Anwalt hat ja auch mal das Argument gebracht, dass sein Mandant doch nicht das Risiko in kauf nehmen würde, selbst verletzt zu werden.").
Eine (vollendete) Vorsatztat beinhaltet zwei Voraussetzungen, die beide gegeben sein müssen:
1. Das "Ergebnis" (der Tod eines Menschen) -> objektiver Tatbestand
2. Das "Wissen und Wollen" des Täters -> subjektiver Tatbestand
Vorsatz bedeutet zunächst einmal Absicht. Ich mache A um B zu erreichen. Ich schieße um zu töten (direkter Vorsatz ersten Grades). Da gibt es meist wenig zu deuteln. Entweder wollte ich töten oder eben nicht.
Dann gibt es eine Stufe "drunter", den direkten Vorsatz zweiten Grades. Ich will zwar nicht töten, erkenne aber, dass es durch meine Handlung passieren wird und finde mich eben damit ab. Ich will mit dem Auto ein anderes rammen, aber mit steht halt ein Fußgänger im Weg.
Und dann gibt es noch eine dritte Stufe, die fast schon bei der Fahrlässigkeit angekommen ist:
Ich will nicht töten und es ist nicht mal sicher, dass ich töten werden, es könnte aber sein und mir ist es egal.
Und da sind wir bei dem Fall.
Und das ist eine ausgesprochen komplexe Sache. Wann hoffe ich, dass nichts passiert und wann ist es mir eher egal.
Wer sich dafür interessiert und mal sehen möchte, wie heiß das diskutiert wird:
http://www.juraindividuell.de/artikel/der-vorsatz-in-abgrenzung-zur-bewussten-fahrlaessigkeit/