@insideman Wenn ich mich richtig erinnere, werden etwa fünf tausend Menschen als potenzielle Gefährder eingeschätzt.
In einigen Ländern, z.B. in Malaysia, gibt es Terrorismus-Gesetze, die prinzipiell das Wegsperren auf Lebenszeit ermöglichen (es muss aber periodisch verlängert werden). Das Problem ist, dass wenn ein lebenslanges Wegsperren ohne rechtsstaatlichen Prozess auf tausende ausgedehnt wird, schnell der Eindruck entsteht, dass, ähnlich wie im Nationalsozialismus, überwiegend Dissidenten betroffen sind.
Für Theresa May war es auch ein persönlicher Grund, sich auf die Seite des Brexit zu stellen, dass der EuGHR die Ausweisung von Terroristen, denen im Ursprungsland Verfolgung droht, verhindert hat. Ein Mensch ohne Pass (aus welchen Gründen auch immer), kann die Aussage nach dem Herkunftsland verweigern oder angeben, aus einem Land zu kommen, wo Verfolgung droht. In aller Regel geschieht das so.
Das zusätzliche Problem ist jetzt, dass das Wegsperren mehrerer tausend Menschen im normalen Strafvollzug zu weiterer Radikalisierung führt. Die Wachstumsraten wären exponentiell. Deutschland hat auch keine Überseeterritorien, wo das Wegsperren isoliert erfolgen kann (wie in Guantanamo).
Für den Islamismus wäre das ein gefundenes Fressen, weitere Anschläge zu verüben. Gerade vor dem Hintergrund der deutschen Vergangenheit wäre das isolierte Wegsperren von tausenden Menschen, ohne rechtsstaatlichen Prozess, im In- und Ausland zu Diskussionen führen. Zumal Deutschland zunächst aus der EU raus müsste.
Bereits gegebene Straffälligkeit erlaubt keineswegs ein lebenslanges Wegsperren, denn sie müsste wiederum nach dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit erfolgen, bei der Diskriminierungsverbot besteht. Die Inhaftierung in einem Lager nach Art von Guantanamo wäre mit dem EuGRH sicherlich nicht zu machen. Damit besteht wieder das Problem der exponentiellen Radikalisierung.