lawine schrieb:man kann nicht alle Plätze schützen, wo öffentliches Leben stattfindet.
Die Argumentation zieht nur, wenn man nicht weiß, welche Gefahr wo droht und auch nicht durch wen.
Hier hat man aber eine konkrete Person, einen Salafisten und Islamisten, der sogar angekündigt haben soll, dass er einen Selbstmordanschlag begehen will, der Thema bei Innenministerkonferenzen war und der mit extrem hohem Aufwand und Kosten monatelang beobachtet wurde - und dann dennoch einen tödlichen Anschlag durchführen konnte.
Das ist das Problem dann, dass die vorherigen Massnahmen unzulänglich waren und bei der Beobachtung Fehler gemacht wurden.
Das ist schon ein konkretes Versagen, teilweise in der Gesetzgebung begründet, wenn man die Farce der Nicht-Abschiebbarkeit pseudo-staatenloser Terroristen anguckt, die man dann eben behält und frei agieren lässt.
Aber auch in der Durchführung der Observation.
Ein anderer wunder Punkt ist, dass man solche Gefährder nicht inhaftieren darf.
Auch das ist ein Absurdität, wo der Rechtsstaat sich selbst beschädigt, weil er die Persönlichkeitsrechte des Gefährders über das Recht auf Unversehrtheit bei der Bevölkerung stellt.
Mich wundert das insbesondere im Zusammenhang mit RAF-Terroristen.
Die wurden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festgenommen, auch wenn sie nur Brötchen für Christian Klar geschmiert hatten und selbst nicht an militanten Aktionen beteiligt waren.
Warum werden die ganzen militanten Salafisten, Bombenbauer und Syrien-Pendler nicht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festgenommen? Das sind doch Terroristen
:ask: