peekaboo schrieb:Die Gesellschaft legt die Norm fest. Wer sonst?
navi12.0 schrieb:Nein. Niemand legt hier eine Norm fest. Man lacht, weil man was lustig findet.
klar legt die GEsellschaft diese Norm fest.
Aber mit GEsellschaft ist kein Internetmob oder eine unautorisierte pc Bewegung gemeint.
Die Norm findet sich im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland im Artikel 5!!!
Die Kunstfreiheit ist ein Grundrecht, das dem Schutz künstlerischer Ausdrucksformen dient. In Deutschland ist es in Art. 5 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) verankert. Dort zählt es zu den am stärksten geschützten Grundrechten des deutschen Grundrechte-Katalogs. Das Bundesverfassungsgericht zählt die Kunstfreiheit zu den Kommunikationsgrundrechten und erachtet es daher als wesentlich für die demokratische Grundordnung.
für alle, die nicht verstehen, wie weit die Freiheit der Kunst reicht:
Der Schutzbereich der Kunstfreiheit umfasst zwei Felder, den Werk- und den Wirkbereich.[13][14][3] Ersterer umfasst die künstlerische Arbeit, also das Herstellen eines Kunstwerks.[13] In den letzteren Bereich fällt jedes Verhalten, das dazu dient, den Inhalt eines Kunstwerks einem Publikum zugänglich zu machen, da Kunst als Kommunikationsgrundrecht auf die Öffentlichkeit bezogen und daher auf Wahrnehmung in der Öffentlichkeit angewiesen ist.[
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Die Kunstfreiheit enthält das Verbot, auf Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeiten einzuwirken, insbesondere den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen oder allgemeinverbindliche Regelungen für diesen Schaffungsprozess vorzuschreiben
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Eingriffe in die Kunstfreiheit bedürfen der verfassungsrechtlichen Rechtfertigung. Damit ein Eingriff rechtmäßig ist, muss er bestimmten Anforderungen genügen.
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Jedoch bejaht das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit, auch die Kunstfreiheit einzuschränken. Es sieht das Grundrecht als beschränkbar durch kollidierendes Verfassungsrecht.[28][29][30] Diese Einschränkung muss auf Grundlage eines Gesetzes erfolgen
Als Schranke kommt das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Betracht. Dieses findet beispielsweise Ausdruck durch die Vorschriften zum Schutz der persönlichen Ehre, die etwa verunglimpfende Abbildungen unter Strafe stellen.[33] Ebenfalls finden sich im Jugendschutzgesetz Schranken für jugendgefährdende Kunst, beispielsweise das Verbot pornografischer Romane.[25] Ebenfalls beschränkend wirken die Vorschriften zum Schutz von Staatssymbolen, etwa der Bundesflagge. Diese müssen nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts restriktiv ausgelegt werden, um die Ausdrucksform der politischen Satire nicht zu beschneiden.
Quelle:
Wikipedia: Kunstfreiheitalso: egal wie man zu den im WDR ausgestrahlten Mitternachtsspitzen oder dem ARD_Programmpunkt "Nuhr im Ersten , u.a mit DN und LE steht, wie man sie persönl findet: sie dürfen das was sie machen uneingeschränkt tun
Die beiden erwähnten Sender sind öffentl recht. , gebührenfinanzierte Sender und ihre Ausrichtung unterliegen einem Kontrollgremium. Daneben gibt es für jeden Zuschauer die Möglichkeit, der Programmbeschwerde.
statt sich an Mitdiskutanten in internetforen abzuarbeiten, möge doch jeder seine Kritik an den zuständigen Sender richten.
Ein shitstorm (NICHT verwechseln mit Kritik!!) gegen Künstler, der im schlimmsten Fall wie bei LE sogar zu Polizeischutz führt, ist nichts weiter als anonym ausgekübelter Hass und hat mit politischer Korrektheit (Hier: Schutz einer Frau und Migrantin vor Hasskommentaren und Anfeindungen) nichts mehr zu tun.