@Tussinelda Tussinelda schrieb:es geht nicht darum, zu glauben, etwas gehört zu haben, sondern darum, dass etwas gesagt oder getan wurde......und dies, auch wenn es unabsichtlich war, trotzdem bei dem Betroffenen etwas auslösen kann, er etwas empfindet, das kann man dem Menschen nicht einfach absprechen, deshalb mein Beispiel mit dem gebrochenen Finger. Weiß jetzt wirklich nicht, was daran so unverständlich ist.
Wer sagt denn, dass ich dein Beispiel nicht verstehe? Ich finde es lediglich voellig absurd, etwas anzufuehren, dass nicht missverstaendlich sein kann. Ich finde es ebenso absurd, zwei komplett unterschiedliche Dinge als das Gleiche anzusehen.
Der Finger ist entweder gebrochen oder nicht gebrochen. Ein Missverstaendlich ist hoechstens noch soweit gehend moeglich, dass der Finger vielleicht nur geprellt ist. Der Grund fuer den Schmerz hat aber eine real existierende Ursache und kein Missverstaendnis.
Du kannst das nicht damit gleichsetzen, dass zwei Leute aneinander vorbeireden und sich jemand wegen etwas beleidigt fuehlt, das nie gesagt / getan / gemeint war.
Tussinelda schrieb:Es gibt noch "blödere" Beispiele. Du lädst alle Deine Freunde zu einer Party ein, nur einen hast Du versehentlich vergessen, weshalb er nicht zur Party kommen konnte. Es macht ihn traurig, die verpasst zu haben, er wäre gerne dabei gewesen, auch wenn er weiß, dass Du ihn nicht absichtlich vergessen hast. Er macht Dir keinen Vorwurf, weil er Dir glaubt, dass es keine Absicht war, nachdem Du es erklärt hast. Traurig ist er trotzdem oder hat er das dann gefälligst nicht zu sein, weil Du keinen Bock hast, Dich mit diesem unabsichtlich erzeugten Gefühl auseinanderzusetzen? Etwas nicht absichtlich zu tun (oder nicht zu tun) bedeutet eben nicht, dass es nicht trotzdem Auswirkungen hat.
Themaverfehlung.
Hier mag es unbeabsichtigt gewesen sein, dass jemand vergessen wurde, aber derjenige wurde nunmal vergessen.
Das ist etwas voellig anderes, als eine Fehlinterpretation.
Aendere es ab zu missverstandenen Datumsangaben, sodass jemand eingeladen war, jedoch einen falschen Tag angenommen hat und somit nicht kommen konnte. Das wuerde dem "normal"-Thema viel eher entsprechen, weil das Opfer, das sicherlich beleidigt sein mag, wegen etwas beleidigt ist, das der Taeter nie getan / gemeint hat.
Tussinelda schrieb:denn der, der unabsichtlich etwas getan hat, der hat schliesslich Mitspracherecht, was das Empfinden des anderen angeht.
Wenn jemand gerne schmollt, so sei es demjenigen gegoennt.
Der "Taeter" hat aber immernoch ein Mitspracherecht beim "Tathergang" und bei der Interpretation seiner eigenen Aussagen.
Wie soll ich mir denn bitte eine solche Debatte vor einem Richter vorstellen?
Opfer: "Er hat dies und jenes gesagt"
Taeter: "Momeeent, ich meinte das auf eine voellig andere Weise"
Opfer: "Egal! Ich interpretiere es, wie es mir gerade passt und nun bin ich beleidigt"
Du willst doch nicht allen ernstes behaupten, dass das Opfer die alleinige Definitionshoheit ueber die Aussagen eines anderen Menschen hat.
Und nochmal: Wenn das "Opfer" gerne beleidigt ist, so sei es. Aber das sagt nicht automatisch etwas darueber aus, dass der Grund fuer die gebrochenen Gefuehle ueberhaupt existiert. Ob der Grund tatsaechlich existiert und nicht nur eingebildet ist, findet man dabei nur raus, wenn man den "Taeter" dazu befragt.