@nexutron 1. Die Ausnahmen gelten sofern sie auf die jeweilige Person zutreffen auch für die in § 53 (1) genannten Personen, sprich auch für Terroristen.
2. Gemäß Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskovention gilt:
2
1.
Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit. seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
2.
Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.
Somit kann eine Abschiebung in Kriegsgebiete nur dann erfolgen, wenn die Person bereits wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde. Nicht vorher.
Und mal zum Thema "Mitgliedschaft", die wenigsten islamistischen Terroristen sind Mitglieder einer terroristischen Vereinigung und sind somit noch nicht mal habhaft gem. 129a StGB. Das Werben für eine terroristische Organisation ist laut BGH-Urteil 2 BGs 43/07 keine Unterstützung gem. 129b (5) StGB.
Glaub ihr eigentlich allen ernstes, dass der Staat pontentielle Terroristen nicht aus dem Verkehr ziehen würde, wenn da so einfach wäre wie ihr glaubt?
@Jedimindtricks Der IS freut sich nicht, wenn der Täter zuschlägt, sondern wenn wir in Panik verfallen, Rechtstaatlichkeit aufgeben etc. Das ist nämlich eine terroristische Vereinigung, die nichts anderes will, als Angst und Schrecken zu verbreiten. Die Antwort darauf muss klar und unmissverständlich heißen: "Jetzt erst recht!".
Der IS muss sich nicht an Völkerrecht handeln und er kann auch nicht gegen es verstoßen, da er kein völkerrechtliches Subjekt ist.