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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

335 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kirche, Frankreich, Geiseln ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 16:04
@nexutron
Auch da muss man Fragen wieso die Fesseln abgenommen wurde und wie man weiter mit solchen Gruppen verfahren will.
Der Täter hatte die Fußfessel auch bei seiner Tat um, er hatte ja die Erlaubnis seine Wohnung Mo-Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und Sa-So 14 Uhr - 18 Uhr zu verlassen. Das System schlägt erst Alarm wenn er sich nicht an diese Vorgaben hält, das Departement durfte er auch nicht verlassen. Es gibt in Frankreich ca. 10.000 Personen mit einer Fußfessel, sieben davon haben das Merkmal S (für Sicherheitsrisiko).


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 16:07
@nexutron
Zitat von nexutronnexutron schrieb:In Frankreich ist das ja erst mal passiert. Aber nicht ausreichend.
In Frankreich wird dies im Rahmen der geltenden Rechtsordnung gemacht...alles andere sind Forderungen diese zu verändern. Das läuft nur im Rahmen der Verfassung und kann nicht mal schnell gemacht werden.
Das kann man vielleicht in der Türkei per Dekret...aber Frankreich ist ja ein Rechtsstaat, deshalb verstehe ich diese schnellen und meistens überzogenen Forderungen eh nicht.


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 16:09
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Jemand der sich aktiv zum Terrorismus bekennt und sich dem IS anschließen will. . .
Den kann man durchaus ausweisen.
Der hat IMHO sein "Gastrecht" selbst weggeworfen.

Da gebe ich Dir vollkommen recht..
nur....
Das sieht Herr Assad (leider auch ein Mensch)bestimmt genauso...

Quizfrage hat er dann mehr Terroristen in seinem Land oder weniger ?


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 16:19
Zitat von nexutronnexutron schrieb:Jemand der sich aktiv zum Terrorismus bekennt und sich dem IS anschließen will. . .
Den kann man durchaus ausweisen.
Der hat IMHO sein "Gastrecht" selbst weggeworfen.
Nein kann man nicht zwangsläufig. Deutschland ist ein Rechtsstaat, dem zufolge gelten für jeden (auch für mutmaßliche Terroristen) die gleichen Rechte. Eine Abschiebung in Kriegsgebiete verstößt beispielsweise gegen das Völkerrecht.


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 16:22
zitier mal die Stelle im Völkerrecht.


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 16:26
@Mannomann

Du verwechselst da was.
Die Rede war von Ausweisung, nicht von Abschiebung. Das ist ein grosser Unterschied.
Ausweisung ist lediglich ein Entzug des Aufenhaltsrechts, Abschiebung bedeutet du wirst abgeholt und unter zwang "nach Hause" gebracht.


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 16:29
denke mal jemand der sich täglich die kriegs und propaganda videos von ISIS anguckt und voll drauf abfährt brauch mir nichtmehr mit völkerrecht kommen .
man könnte aus sicht assads ähnlich argumentieren , es obliegt ja an ihm einem prozess beizutreten . seine prio gilt ja aber eher syrern die anders denken und um den IS kümmern wir uns .


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 16:31
@Mannomann
Ich verstehe Dich glaube ich besser als andere hier.

Rechtlich ist das auch alles OK und da sind wir auch stolz drauf – ich auch !

Nur moralisch ist es verwerflich, es mit ansehen zu müssen, wie die Grenzen übergreifend sind.
Viele Leute sind sich gar nicht bewusst, das Flüchtlingslager von allen, wirklich allen in den Kriegsgebieten vertretenden Parteien bzw. deren Familien aufgesucht werden.

@Fedaykin
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:zitier mal die Stelle im Völkerrecht.
Kennst Du den ehem. Leibwächter von Bin Laden - ein besseres Beispiel gibt es doch gar nicht...


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 16:41
@Jedimindtricks
Das mag deine persönliche Meinung sein, die ist aber nicht Deckungsgleich mit der Realität und das ist auch gut so.
Hier wird ernsthaft diskutiert, die Rechtsstaatlichkeit (in Teilen) abzuschaffen. Der IS macht sich bei solchen Diskussionen vor Freude in die Hose, denn genau das will er bezwecken.

Selbst Horst Seehofer rudert mit seiner Forderung in Kriegsgebiete auszuweisen/abzuschieben zurück.
Das sei schon aufgrund internationaler Regelungen nicht möglich, sagte eine Regierungssprecherin der dpa.
http://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/seehofer-will-keine-abschiebungen-in-kriegsgebiete-14358214.html


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 16:49
Statt auf das Völkerrecht zu schielen, sollten wir mal unsere Gesetze (die es ja im Grundsatz gibt) so definieren das ein Staatsanwalt bei den Sympathisanten und Mitläufer des IS diese Bedingung erfüllt sieht.
Das Migranten nicht grinsend durch die Gegend laufen und Polizisten verhöhnen da die wissen das die denen eh nichts können.
§ 53 Ausweisung
(1) Ein Ausländer, dessen Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die freiheitliche demokratische Grundordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland gefährdet, wird ausgewiesen, wenn die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/BJNR195010004.html

@Mannomann
Ich glaube mehr das der IS sich den Arsch ab lacht, da er sieht wie handlungsunfähig unser Staatsapparat ist.

Was Politiker wie Seehofer oder Söder fordern ist was für den Wahlkampf. und nicht für das Gesetzbuch.


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 16:53
@nexutron
Das Völkerrecht ist ebenso gültiges Recht wie Nationalrecht und steht über diesem.

Und wenn man schon Paragraphen aufzählt, sollte man auch die zahlreichen Ausnahmen in § 54 auch erwähnen.


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 16:54
@Mannomann
Ich bin kein Jurist.
Zeig mir bitte die Stelle im Völkerrecht die diesen Paragraphen aus dem deutschen Gesetz überwiegt.


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 16:59
@Mannomann
Zitat von MannomannMannomann schrieb:Und wenn man schon Paragraphen aufzählt, sollte man auch die zahlreichen Ausnahmen in § 54 auch erwähnen
An welcher Sonderausnahme für Terroristen und Leute die gegen die demokratische Grundordnung vorgehen habe ich bei 54 übersehen?


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 17:12
Zitat von MannomannMannomann schrieb:as mag deine persönliche Meinung sein, die ist aber nicht Deckungsgleich mit der Realität und das ist auch gut so
Yor, ich geb meine Meinung zum hier vorliegenden Täter ab der bei diesem Fall zweimal nach Syrien wollte und gehindert wurde .die Realität sieht so aus das er am Ende desTages in eine Kirche einfällt.
Der IS amüsiert sich aufjedenfall köstlich fand doch hier ihre Propaganda gehör und der Täter schlug zu .

Man muss wohl definieren wenn wir uns an internationale Regeln halten inwiefern der IS die auch beachtet .
In dem Fall sollte auch niemand abgeschoben werden ,der Täter war feuer und Flamme das er weg kann .keine Ahnung warum du drauf rumreitest.


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 17:19
@nexutron
1. Die Ausnahmen gelten sofern sie auf die jeweilige Person zutreffen auch für die in § 53 (1) genannten Personen, sprich auch für Terroristen.

2. Gemäß Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskovention gilt:
2
1.
Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit. seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde.
2.
Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.

Somit kann eine Abschiebung in Kriegsgebiete nur dann erfolgen, wenn die Person bereits wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde. Nicht vorher.

Und mal zum Thema "Mitgliedschaft", die wenigsten islamistischen Terroristen sind Mitglieder einer terroristischen Vereinigung und sind somit noch nicht mal habhaft gem. 129a StGB. Das Werben für eine terroristische Organisation ist laut BGH-Urteil 2 BGs 43/07 keine Unterstützung gem. 129b (5) StGB.

Glaub ihr eigentlich allen ernstes, dass der Staat pontentielle Terroristen nicht aus dem Verkehr ziehen würde, wenn da so einfach wäre wie ihr glaubt?

@Jedimindtricks
Der IS freut sich nicht, wenn der Täter zuschlägt, sondern wenn wir in Panik verfallen, Rechtstaatlichkeit aufgeben etc. Das ist nämlich eine terroristische Vereinigung, die nichts anderes will, als Angst und Schrecken zu verbreiten. Die Antwort darauf muss klar und unmissverständlich heißen: "Jetzt erst recht!".

Der IS muss sich nicht an Völkerrecht handeln und er kann auch nicht gegen es verstoßen, da er kein völkerrechtliches Subjekt ist.


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 17:30
@Mannomann
Es kann keine Panik entstehen wenn es kein Täter gibt ,von daher dürfte der Jubel noch grösser ausfallen beim IS als angenommen da jetzt schön langsam alles fruchtet .

Jetzt erst recht ?
Lebt der Terrorist in IS Gebiet in Gefahr weil er L uftangriffen der Koalition ausgesetzt ist oder wie darf ich das verstehen ?
Der IS ist ja auf politischer Ebene kein Partner mit dem ich mal eben Verträge aushandel.
Wiegesagt, ging ja nicht um Abschiebung sondern jemand der sich beim is *einbürgern* wollt


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 17:32
@Mannomann
Ich schrieb:
Zitat von nexutronnexutron schrieb:so definieren das ein Staatsanwalt bei den Sympathisanten und Mitläufer des IS diese Bedingung erfüllt sieht.
Du hast mich also überhaupt nicht verstanden.
Das es mit der aktuellen Formulierung nur schwer möglich ist, ist den meisten Bürgern aufgefallen.

Genau da muss man ansetzen.
Und es widerspricht dem nicht dem Völkerrecht.
Ist der Aufruf und die Verherrlichung von Terror strafbar, steht es in keinem Widerspruch deines selbst geposteten Beispiel 2.2
Zitat von MannomannMannomann schrieb: Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.
Die Gefährdung der öffentlichen Ordnung (Aufruhr und Panik), Volksverhetzung, Diskriminierung, Aufruf zum Mord, usw.
Wenn das kein schwerwiegendes Vergehen darstellt. . .

Das der Bombenleger und Messerschwinger sich nicht darauf berufen kann, ist sicherlich unstrittig.


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 17:36
Zitat von JedimindtricksJedimindtricks schrieb:Man muss wohl definieren wenn wir uns an internationale Regeln halten inwiefern der IS die auch beachtet .
Da besteht ja auch das grundliegende Problem – wir müssten uns ihnen gleichwertig in den Weg stellen – also genau ihre Handlungsweise übernehmen.
Dann wären wir nicht mehr ohnmächtig – aber fast das GLEICHE...


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27.07.2016 um 17:44
@BlackJack-47
man muss nicht wild mordend durch syrien ziehen und war ja nur mal vorsichtig in den raum geworfen das man es mit einem gegner zutun hat der halt nunmal keine regeln kennt .
und wenn man dann noch die letzten 2-3 jahre rannimmt läuft der " kampf gegen den terror " ( was ist an dem rechtens? ) eher schleppend , jetzt " floppen " noch die ganzen lone wolfs auf .


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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche

27.07.2016 um 17:51
@Jedimindtricks
...das man es mit einem gegener zutun hat der halt nunmal keine regeöln kennt .
Darauf wollte ich hinaus und gebe ich Dir auch vollkommen recht ...

Es ist doch auch wirklich wirr, wer bei ISIS plötzlich aufgenommen wird und wen sie kurz zuvor in Propagandavideos von Hochhäusern schmeißen...
(Schaut man sich die sexuellen Neigungen des Attentäters von Nizza an.)


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