nexutron
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Bewaffnete Männer nehmen Geiseln in französischer Kirche
27.07.2016 um 17:53Ohhhhh toll :-)
die Genfer Konventionen sind ja noch schöner .. ..
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19510156/201206140000/0.142.30.pdf
Jo, das ist schnell erfüllt. Die Öffentliche Ordnung ist seit dem 1. Januar schwer angekratzt.
Seit letzter Woche Europaweit.
Ist einer der mit dem Ziel herkommt Terror zu stiften und Schaden zu verursachen überhaupt "rechtmäßig" hier und darf sich darauf berufen. Z.B. die IS Rückkehrer . . .
Darf eingeknastet werden bis er ein Land gefunden hat was den aufnehmen würde.
Also mal Spaß beiseite.
Nach und mit den Formulierungen der Genfer Konvention stehen sich die Terrorverdächtigen nicht gerade besser.
Aber ich bin ja kein Jurist, wie ich schon sagte.
die Genfer Konventionen sind ja noch schöner .. ..
Art. 32
Ausweisung
1. Die vertragsschliessenden Staaten weisen
einen Flüchtling, der sich rechtmässig
auf ihrem Gebiet aufhält, nur aus Gründen der Staatssicherheit oder der öffentlichen
Ordnung aus.
Jo, das ist schnell erfüllt. Die Öffentliche Ordnung ist seit dem 1. Januar schwer angekratzt.
Seit letzter Woche Europaweit.
Ist einer der mit dem Ziel herkommt Terror zu stiften und Schaden zu verursachen überhaupt "rechtmäßig" hier und darf sich darauf berufen. Z.B. die IS Rückkehrer . . .
2. Die Ausweisung eines Flüchtlings kann nur auf Grund eines Entscheides, derJetzt soll er beweisen das er keinen Dreck am stecken hat. Das wird lustig.
nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren getroffen wurde, durchgeführt
werden. Soweit nicht zwingende Gründe der Staatssicherheit entgegenstehen, muss
dem Flüchtling erlaubt werden, Beweise zu seiner Entlastung beizubringen, Rekurs
einzureichen und sich dabei vor einer zuständigen Behörde oder vor einer oder
mehreren von der zuständigen Behörde bezeichneten Personen vertreten zu lassen.
3. Die vertragsschliessenden Staaten räumenPasst nehme ich 3x mit Ketchup
einem ausgewiesenen Flüchtling eine
angemessene Frist ein, um ihm den Versuch zu einer rechtmässigen Einreise in ein
anderes Land zu ermöglichen. Die vertragsschliessenden Staaten können während
dieser Frist alle innerstaatlichen Massnahmen treffen, die sie für notwendig erachten.
Darf eingeknastet werden bis er ein Land gefunden hat was den aufnehmen würde.
Also mal Spaß beiseite.
Nach und mit den Formulierungen der Genfer Konvention stehen sich die Terrorverdächtigen nicht gerade besser.
Aber ich bin ja kein Jurist, wie ich schon sagte.