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AfD (Petry) An den Grenzen auf Ausländer schießen?
16.02.2016 um 00:53@Roniz
[/quote]Der Täter ist auch rechtlich immer der Täter, auch wenn dieser nicht bekannt ist ...
[/quote]
Verstehst Du das denn nun schon mal soweit? Können wir uns soweit mal verständigen?
Gut, dann gibt es den Tatverdächtigen, das kann der Täter sein, oder auch nicht. Solange der Täter nicht verurteilt ist, wird er vor Gericht als mutmaßlicher Täter bezeichnend, das ist aber nur eine rechtliche Bezeichnung vor Gericht, wenn es wirklich die Person ist, welche die Tat begannen hat, ist dieser der Tat Verdächtigte eben dennoch der Täter, eben die Person, welche die Tat begangen hat. Und eben von dieser Person spreche ich, unabhängig davon, ob er schon verurteilt wurde.
Davon abgesehen hatte ich Dir das genau erklärt und es spielt für mein Beispiel keine Rolle, Du versucht da nur eine neue Debatte und damit abzulenken.
Ich hatte Dir im Beispiel ganz klar gesagt, es gibt einen Täter, dafür auch Beweise, diese können nur aus einem bestimmten Grund nicht vor Gericht verwendet werden. Kann ja bei der Ermittlung einen Formfehler gegeben haben und darum konnte der Anwalt verhindern, dass die Beweise vor Gericht nicht zugelassen wurden.
Der Täter ist also bekannt, man weiß ganz sicher, der Tat Verdächtige ist wirklich auch der Täter, kann das aber eben nicht beweisen, weil die Beweise vor Gericht nicht zugelassen sind.
Würde also nur helfen, wenn der die Tat gesteht. Die Frage war nun, ob der als "ultima ratio" denn nun gefoltert werden dürfte, damit er für seine Tat dennoch bestraft werden kann.
Hier hattest Du ja schon mal richtig erkannt, er darf eben nicht deswegen gefoltert werden, infolge könnte er also ungestraft davon kommen, selbst mit Mord.
So und nun übertrage das mal auf die Frage, ob man als "ultima ratio" auf Flüchtlinge schießen darf, die sonst die Grenze übertreten würden.
Und hier ist nun auch die Antwort, nein darf man nicht, die Folge wäre dann eben, sie überschreiten die Grenze. In dem Fall kann es ein, dass es eben nicht verhindert werden kann.
Glaubst du die Türkei legt die Verhältnismäßigkeit der Mittel an der Grenze so aus wie du es verstehst? Ich bin mir sehr sicher sie tut es nicht.Was wer glaubt ist, wie auch jenes dessen Du Dir sicher bist, ohne jede Relevanz, da beliebig und frei.
Roniz schrieb:Aber die Türkei zu beauftragen ist natürlich in Ordnung.Eben ging es noch um Glauben und nun ist es dann schon eine Tatsache, dass die Türkei nicht die Verhältnismäßigkeit waren würde und auf Flüchtlinge schießen. Du erfindest da einfach was auf beliebigen Mutmaßungen von Dir, hat nichts mit Fakten oder Tatsachen zu tun.
Da sehe ich einen massiven Wiederspruch [sic!] zu der Aufregung um die Aussage von Frau Petry.Du kannst da sehen was Du magst, nur weil Du da was glaubst, bleibt ohne Belegkraft. Konkret, nur weil Du mutmaßt, die Türkei würde auf Flüchtlinge schießen, wird die Aussage von Petry nicht besser oder gar legitim.
wenn du Anfängst auf dieser Basis eine Diskussion zu führen weiterhin mit Äußerungen wie "Verstanden?" disqualifizierst du dich charakterlich nur selbst.Nein ich bin nur freundlich und frage eben nach, wie der Rest Deines Beitrages belegt, berechtigt, da Du es eben nicht verstanden hast.
[/quote]Der Täter ist auch rechtlich immer der Täter, auch wenn dieser nicht bekannt ist ...
[/quote]
Roniz schrieb:Eben genau, aber du hast eine konkrete Person als Täter bezeichnet diese nicht verurteilt ist, also ist diese nicht der Täter sondern ggf. der Tatverdächtige.Du verstehst als das "wenn" nicht in meinem Satz? Der Täter ist auch der Täter, wenn er bekannt ist, der Täter ist und bleibt der Täter, ob bekannt oder unbekannt.
Verstehst Du das denn nun schon mal soweit? Können wir uns soweit mal verständigen?
Gut, dann gibt es den Tatverdächtigen, das kann der Täter sein, oder auch nicht. Solange der Täter nicht verurteilt ist, wird er vor Gericht als mutmaßlicher Täter bezeichnend, das ist aber nur eine rechtliche Bezeichnung vor Gericht, wenn es wirklich die Person ist, welche die Tat begannen hat, ist dieser der Tat Verdächtigte eben dennoch der Täter, eben die Person, welche die Tat begangen hat. Und eben von dieser Person spreche ich, unabhängig davon, ob er schon verurteilt wurde.
Davon abgesehen hatte ich Dir das genau erklärt und es spielt für mein Beispiel keine Rolle, Du versucht da nur eine neue Debatte und damit abzulenken.
Ich hatte Dir im Beispiel ganz klar gesagt, es gibt einen Täter, dafür auch Beweise, diese können nur aus einem bestimmten Grund nicht vor Gericht verwendet werden. Kann ja bei der Ermittlung einen Formfehler gegeben haben und darum konnte der Anwalt verhindern, dass die Beweise vor Gericht nicht zugelassen wurden.
Der Täter ist also bekannt, man weiß ganz sicher, der Tat Verdächtige ist wirklich auch der Täter, kann das aber eben nicht beweisen, weil die Beweise vor Gericht nicht zugelassen sind.
Würde also nur helfen, wenn der die Tat gesteht. Die Frage war nun, ob der als "ultima ratio" denn nun gefoltert werden dürfte, damit er für seine Tat dennoch bestraft werden kann.
Hier hattest Du ja schon mal richtig erkannt, er darf eben nicht deswegen gefoltert werden, infolge könnte er also ungestraft davon kommen, selbst mit Mord.
So und nun übertrage das mal auf die Frage, ob man als "ultima ratio" auf Flüchtlinge schießen darf, die sonst die Grenze übertreten würden.
Und hier ist nun auch die Antwort, nein darf man nicht, die Folge wäre dann eben, sie überschreiten die Grenze. In dem Fall kann es ein, dass es eben nicht verhindert werden kann.
Roniz schrieb:Aber du kannst gerne weiter schmollen und eine Antwort auf meine Fragen verweigern.Unterstelle mir nichts, ich schmolle nicht, es ist wohl mir überlassen, wann und ob ich jemanden antworte.
Das lässt einfach den Schluss zu das du darauf keine vernünftige Antwort weißt.Das glaubst Du nur wieder, was Du auch immer meinst und glaubst ist beliebig. Konkret liegt es daran, dass Du so lange brauchst um einfach Sachzusammenhänge zu verstehen und man Romane schreiben muss, bis bei Dir der Groschen fällt, wenn er dann mal fällt.