@R4z0r @Bone02943 @Dwarf Also ich fände es auch sehr problematisch - für die zu Pflegenden - wenn zu diesem Job ein Arbeitsloser gezwungen würde. Bei Zwang kann mMn nur eine lustlose und somit miese Pflege rauskommen und die Bewohner könnten darunter psychisch leiden.
Die Pflegkräfte die mit Herzblut dabei sind, haben so schon genug zu tun, den Bewohnern gerecht werden zu können, weil sie einfach oftmals chronisch überlastet sind. Wegen Personalmangel und weil die Zeiten für alle Arbeitsschritte genau vorgegeben sind. Da ist kaum mal ein Gespräch möglich, was alte Menschen aber dringend bräuchten.
Und wenn dann zudem Arbeitslose zu diesem Job gezwungen würden, dann verschärft sich diese Situation noch mehr.
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Optimist schrieb:Bist du sicher, dass man neuerdings - wohl wegen Corona? - für die endgültige Festsetzung einen Antrag schreiben muss?
KimByongsu schrieb:Ja. Das ergibt sich aus § 67 Abs. 4 SGB II. Ich würde es nicht so formulieren, dass man einen Antrag stellen muss, sondern daß man ihn stellen darf....
und was ist, wenn man nicht daran denkt und der Verdienst aus dem Nebenjob geringer ausfällt, also dann diese Situation eintritt?:
KimByongsu schrieb:insbesondere wenn sich die wirtschaftliche Lage schlechter entwickelt hat, im vorläufig bewilligten Zeitraum, als man es ursprünglich prognostiziert hatte
Bedeutet das dann also, dass man miese macht, wenn man es verpasst diesen Antrag zu stellen?
In welcher Form kann man solch einen Antrag stellen? Braucht man ein Formular oder kann man formlos darum bitten?
Und wieviel Zeit hat man den Antrag zu stellen?