frivol schrieb am 29.08.2023:Die Geräte in der Wohnung wie z.b. Kühlschrank stellt das Amt
"Das Amt" stellt in begründeten Fällen eine Erstausstattung. Aber die Ersatzbeschaffung eines kaputtgegangenen Kühlschranks muss der Bürgergeldbezieher grundsätzlich selbst bezahlen. Wenn er das nicht kann, wird ihm unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen gewährt, das freilich zinsfrei ist, aber grundsätzlich auch zurückgezahlt werden muss.
Kies-Richard schrieb:Tun wir doch nicht so, der Großteil der Ukrainer ist nur in Deutschland weil hier die Leistungen am höchsten sind
Ich bin mir gar nicht so sicher, ob alle Ukrainer, die hier sein sollten, wirklich in Deutschland sind. ;-) In der Praxis überprüft das nämlich niemand.
frivol schrieb:Das ist z.b. bei der Ukraine aber schwierig, weil wohin willst du die 1 Million Flüchtlinge sonst schicken?
Die Ukraine ist etwa doppelt so groß wie Deutschland, hat aber nur etwa halb so viele Einwohner. Gekämpft wird überwiegend im äußersten Osten und bombardiert werden Großstädte. Es leuchtet mir nicht ein, warum es nicht möglich ist, in der Ukraine auf dem platten Land und in Kleinstädten binnenländische Fluchtalternativen zu organisieren. Zumal es viele tatsächlich hier lebende Ukrainer gibt, die auch mal Oma besuchen oder aus anderen Gründen in die Heimat fahren.
parabol schrieb:Das Bürgergeld gibts erst seit ein paar Monaten und das soll bereits ein Pull Faktor für Flüchtlinge sein.
Ein Pull Faktor für Flüchtlinge war Fr. Merkel
Das Bürgergeld ist nur das umbenannte frühere Hartz IV. Die wenigen Änderungen, die es tatsächlich gegeben hat, zielen darauf, dass die Leistungen jetzt leichter zu beantragen sind und es etwas weniger Voraussetzungen gibt, um die Leistungen zu erhalten und natürlich darauf, dass die Bedarfsätze erhöht worden sind. Weiterhin wurde das Sanktionsregime gesetzlich weitgehend abgeschafft, das aber wegen obergerichtlicher Rechtsprechung schon mehrere Jahre gar keine Anwendung mehr gefunden hat. Für Menschen aus wirklich armen Regionen der Erde ist das jetzt ein unglaublich attraktives Modell. Aber es gibt auch Mitnahmeeffekte aus Europa. Es fällt z.B auf, dass auch viele Männer im wehrfähigen Alter aus der Ukraine im Leistungsbezug sind. Das war zuerst schwer zu erklären, weil diese Leute ja eigentlich gar nicht aus der Ukraine ausreisen dürften. Die Lösung ist wohl, daß bereits vor dem Krieg viele Ukrainer in Polen gearbeitet haben. Einige dieser Leute haben gern den Vorteil entgegengenommen, Leistungen als Flüchtlinge in Deutschland beantragen zu können und weiterhin in Polen zu arbeiten. Niemand überprüft, ob diese Menschen tatsächlich in Deutschland sind. Eine Möglichkeit, ein Arbeitseinkommen in Polen auf einem Konto bei einer polnischen Bank zu ermitteln, besteht für deutsche Behörden nicht. Nur zur Antragstellung muss man dann eben mal kurz wieder da sein und da grundsätzlich auch nur einmal persönlich zur Identitätsprüfung bei Erstantragstellung, denn einen Weiterbewilligungsantrag kann man nach zwölf Monaten schriftlich stellen oder gar online.