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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.05.2014 um 20:14
@capspauldin
So wie mir bekannt ist gibt es einen Tag in der Woche extra für AN.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Da muss nicht mehr viel vereinbart werden
Das spielt doch keine Rolle.


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16.05.2014 um 20:16
@pokpok

Um zu sagen dass man genau so weiter machen soll? Daumen hoch.


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16.05.2014 um 20:21
@pokpok

Den Tag gibt es für AN die Zeit haben unter der Woche dahinzugehen.
Jemand der in Vollzeit arbeitet wird es kaum dorthin schaffen.
Zumal es sinnlos wäre? Derjenige IST in Arbeit. Hauptziel erreicht.
Schöner wäre es Arbeit zu finden die eine Aufstockung nicht benötigt aber willst du das ständig persönlich ausdiskutieren? Sinnbefreit !


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.05.2014 um 20:29
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Den Tag gibt es für AN die Zeit haben unter der Woche dahinzugehen.
Bis 18 Uhr gibt es einen Tag in der Woche für AN. Das bekommt man hin.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Zumal es sinnlos wäre? Derjenige IST in Arbeit. Hauptziel erreicht.
Wenn dem so wäre gäbe es keine EGV. Sei es dass das JC in den Vertrag schreibt der AN möchte monatlich 15 Bewerbungen schreiben und aus der Leistung zu fallen. Da hat der AN Mitspracherecht und von daher ist es quatsch die EGV zum Unterschreiben per Post zu schicken. Zumal das auch gar nicht erlaubt ist so viel ich weiß.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.05.2014 um 20:36
@pokpok
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Wenn dem so wäre gäbe es keine EGV. Sei es dass das JC in den Vertrag schreibt der AN möchte monatlich 15 Bewerbungen schreiben und aus der Leistung zu fallen. Da hat der AN Mitspracherecht und von daher ist es quatsch die EGV zum Unterschreiben per Post zu schicken. Zumal das auch gar nicht erlaubt ist so viel ich weiß.
Hä? Wo ist denn jetzt dein Problem?
Wenn man sie nicht unterschreiben möchte, weil irgendwas nicht konform mit den eigenen Vorstellungen ist - dann geht man hin und äussert es.
Wenn alles passt schickt man sie Unterschrieben zurück.
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Bis 18 Uhr gibt es einen Tag in der Woche für AN. Das bekommt man hin
Nein es gibt Berufszweige in denen das nicht geht und man trotz mangels ausreichendem Gehalt Aufstocker bleibt.
Kindergärtner, Pfleger, Busfahrer, usw.
Wo ist dein Problem das über den Postweg zu erledigen? Es kommt dem AN zu Gute und dem JobCenter. Bei Problemen kann man sich dennoch an den Fallmanager wenden.

Ende der Geschichte


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16.05.2014 um 20:42
" Wenn dem so wäre gäbe es keine EGV. Sei es dass das JC in den Vertrag schreibt der AN möchte monatlich 15 Bewerbungen schreiben und aus der Leistung zu fallen. Da hat der AN Mitspracherecht und von daher ist es quatsch die EGV zum Unterschreiben per Post zu schicken. Zumal das auch gar nicht erlaubt ist so viel ich weiß."


Quatsch ist es mit Halbwissen etwas als quatsch zu bezeichnen.


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16.05.2014 um 20:50
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Quatsch ist es mit Halbwissen etwas als quatsch zu bezeichnen.
Dann verklicker mal wo genau das Halbwissen sein soll?
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Wenn man sie nicht unterschreiben möchte, weil irgendwas nicht konform mit den eigenen Vorstellungen ist - dann geht man hin und äussert es.
Dafür ist dann also Zeit?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.05.2014 um 20:54
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Dann verklicker mal wo genau das Halbwissen sein soll?
Zitat von pokpokpokpok schrieb:So wie mir bekannt ist gibt es einen Tag in der Woche extra für AN.
"So wie mir bekannt ist"


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16.05.2014 um 20:54
@pokpok

Sag mal trollst du nun unnötig rum?


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16.05.2014 um 20:58
Zitat von pokpokpokpok schrieb:"So wie mir bekannt ist"
Ich bin da nicht so im Thema bzgl der Öffnungszeiten. Deswegen gleich der Hinweis
Zitat von pokpokpokpok schrieb:"So wie mir bekannt ist"
Aber ich habe nun mal nachgeschaut. In Berlin ist Donnerstag bis 18 Uhr geöffnet und sogar nach Termin.
Meine Antworten müssen dir nicht gefallen und meinetwegen siehe es als trollen wenn weiter keine Argumente vorbringen kannst.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.05.2014 um 21:07
@pokpok

Die einzige die hiernmit noch keinem Argument kam bist leider du.
Bisauf das du findest das Vollzeitarbeitende sich zum JobCenter zu bewegen haben.
Dies begründest du nicht mal - du stellst nur sinnbefreit fest.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.05.2014 um 21:22
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Bisauf das du findest das Vollzeitarbeitende sich zum JobCenter zu bewegen haben.
So ein Blödsinn aber auch. Das ist das was du daraus lesen wolltest!
Ich habe nur Argumentiert warum eine EGV nicht per Post verschickt werden sollte.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

16.05.2014 um 21:29
@pokpok

Da du keine Eingliederungsvereinbarung abschließt ist deine Meinung grundsätzlich irrelevant.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 08:16
Zitat von pokpokpokpok schrieb:So ein Blödsinn aber auch. Das ist das was du daraus lesen wolltest!
Ich habe nur Argumentiert warum eine EGV nicht per Post verschickt werden sollte.
Die Argumentation ist mir doch nun glatt unter gegangen.
Oder war das Argument nun doch das AN Zeit haben zum JobCenter zu gehen?
Seit einer Seite lese ich von dir nur 1-oder Zweizeiler ohne Aussage.
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Aber ich habe nun mal nachgeschaut. In Berlin ist Donnerstag bis 18 Uhr geöffnet und sogar nach Termin.
Mensch, Klasse :) Ich finds meeega das du die Öffnungszeiten gefunden hast !
Und nun? Gibt Menschen die müssen bis 20 Uhr arbeiten... oder halte dich fest - sogar noch länger.
Es kommt einfach beiden Seiten zu Gute wenn es über den Postweg geregelt werden KANN !


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17.05.2014 um 08:21
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Wenn dem so wäre gäbe es keine EGV. Sei es dass das JC in den Vertrag schreibt der AN möchte monatlich 15 Bewerbungen schreiben und aus der Leistung zu fallen. Da hat der AN Mitspracherecht und von daher ist es quatsch die EGV zum Unterschreiben per Post zu schicken. Zumal das auch gar nicht erlaubt ist so viel ich weiß.
Im übrigen ist es sehr wohl erlaubt eine EGV fertig ausgearbeitet per Post zu verschicken.
Das wird teils sogar mit Arbeitssuchenden so gehandhabt.
In den Fällen wo es keine grosse Veränderung gibt oder wenn man im Februar schon weiss das der j
nige im Juli anfangen wird zu arbeiten.
Dann sind diese EGV's nämlich reine Formsache und ein Gespräch ist unnötig.


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def ehemaliges Mitglied

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17.05.2014 um 08:24
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Gibt Menschen die müssen bis 20 Uhr arbeiten... oder halte dich fest - sogar noch länger.
Grundsätzlich muss man sagen, dass diese Leute dann vormittags Zeit haben. Oder bei rollender Woche auch unter der Woche mal "Wochenende" haben.

Niemand wird Mo bis Fr von 8 - 20 Uhr arbeiten. Da hättest du eine 50+ Woche....
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Im übrigen ist es sehr wohl erlaubt eine EGV fertig ausgearbeitet per Post zu verschicken.
Das wird auch so mit allen möglichen Ämtern und Institutionen so gehandhabt... ich verschicke ständig Vertrags- und Erklärungsformulare im Original. Hängen ernsthafte schwierige Fristen dran macht mans notfalls per Einschreiben.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 08:27
@def

Sicherheitsbranche hat sogar über 50+ manchmal ;)
Ich will nur begreiflich machen das ICH den Postweg für ne gute Lösung halte - wenn beide Seiten kein Gespräch benötigen und alles klar ist.
Das wird auch so mit allen möglichen Ämtern und Institutionen so gehandhabt... ich verschicke ständig Vertrags- und Erklärungsformulare im Original. Hängen ernsthafte schwierige Fristen dran macht man notfalls per Einschreiben.
Eben !

@capspauldin
Da ist es, das Halbwissen ;)
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Zumal das auch gar nicht erlaubt ist so viel ich weiß.



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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 08:30
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Mensch, Klasse :) Ich finds meeega das du die Öffnungszeiten gefunden hast !
Und nun? Gibt Menschen die müssen bis 20 Uhr arbeiten... oder halte dich fest - sogar noch länger.
Es kommt einfach beiden Seiten zu Gute wenn es über den Postweg geregelt werden KANN !
Ja sicher, sie arbeiten von der Früh in den Abend. Das sind doch von dir jetzt nur Ausreden.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Im übrigen ist es sehr wohl erlaubt eine EGV fertig ausgearbeitet per Post zu verschicken.
Das wird teils sogar mit Arbeitssuchenden so gehandhabt.
Okay, habe ich nun nicht gewusst. Ich würde es eben nicht so vereinbaren wollen da es nun mal ein Vertrag ist und keine Werbung die mal so in einem Briefkasten liegt.
Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag (Zivilrecht) und erfüllt in der Regel diverse Straftatbestände wie Betrug, Falschberatung etc. Deutlichstes Indiz für Betrug ist; dass derjenige Arbeitslose mit dem dieser Vertrag abgeschlossen wird sehr große Nachteile und im Gegenzug keine Vorteile hat. Niemand würde diesen Vertrag unterschreiben wenn er das vorher gewusst hätte. Dieser Umstand ist so eindeutig, dass sich dagegen keine überzeugenden Argumente finden lassen die einen Betrugsversuch widerlegen würden. Noch deutlicher wird dass es sich um Betrug handelt, wenn der Sachbearbeiter den Arbeitslosen nicht darüber aufgeklärt hat, dass es sich bei der Eingliederungsvereinbarung um einen Vertrag handelt und wenn der Sachbearbeiter stattdessen gesagt hat, dass es die Pflicht des Arbeitslosen ist die Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen. Der Sachbearbeiter ist in der Pflicht sich an die bestehenden Rechtsgrundlagen zu halten, und hat wenn er verbeamtet ist auf das Grundgesetz der BRD einen Eid geleistet. In jedem geschilderten Fall ist ein Prozessrisiko für die Sachbearbeiter sehr hoch. Dem Arbeitslosen hingegen stehen alle Möglichkeiten offen.



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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 08:33
@pokpok

Darf ich mal fragen warum dir die arbeitende Bevölkerung so übel aufstösst?
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Okay, habe ich nun nicht gewusst. Ich würde es eben nicht so vereinbaren wollen da es nun mal ein Vertrag ist und keine Werbung die mal so in einem Briefkasten liegt.
Nochmal, du hast da kein mitspracherecht.
Du handelst keine Vertragsbedingungen aus... du unterschreibst das du kapiert hast was dadrin steht !


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 08:39
Grundsätzlich soll und wird eine EGV zusammen erstellt, es ist der Sinn dort gemeinsame Aktivitäten festzuhalten.
Bei einer EGV für Berufstätige in Vollzeit
wird vereinbart dass der AN keinen Grund zur Kündigung gibt und das Jobcenter Beratung anbietet sofern der AN den AG wechseln möchte.

Das ist alles. Hierfür muss niemand eingeladen werden.
Man kann bei Rückfragen und Unklarheiten jeweils Rücksprache halten.

Eine unbürokratische Erleichterung im Sinne des AN lass ich nicht als Quatsch bezeichnen.


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