@pokpok pokpok schrieb:Wenn dem so wäre gäbe es keine EGV. Sei es dass das JC in den Vertrag schreibt der AN möchte monatlich 15 Bewerbungen schreiben und aus der Leistung zu fallen. Da hat der AN Mitspracherecht und von daher ist es quatsch die EGV zum Unterschreiben per Post zu schicken. Zumal das auch gar nicht erlaubt ist so viel ich weiß.
Hä? Wo ist denn jetzt dein Problem?
Wenn man sie nicht unterschreiben möchte, weil irgendwas nicht konform mit den eigenen Vorstellungen ist - dann geht man hin und äussert es.
Wenn alles passt schickt man sie Unterschrieben zurück.
pokpok schrieb:Bis 18 Uhr gibt es einen Tag in der Woche für AN. Das bekommt man hin
Nein es gibt Berufszweige in denen das nicht geht und man trotz mangels ausreichendem Gehalt Aufstocker bleibt.
Kindergärtner, Pfleger, Busfahrer, usw.
Wo ist dein Problem das über den Postweg zu erledigen? Es kommt dem AN zu Gute und dem JobCenter. Bei Problemen kann man sich dennoch an den Fallmanager wenden.
Ende der Geschichte