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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 08:40
@pokpok

Wenn der Fallmanager sagt das du bitte monatlich 15 Bewerbungen schreiben sollst, kannst du keine 10 aushandeln. Das JobCenter ist kein türkischer Basar.
Du kannst anmerken das du mit der und der Formulierung nicht zufrieden bist und dann kann der Fallmanager überlegen ob er dir entgegen kommt.
Grundsätzlich bleibt aber nun zu sagen das ein AN keine weiteren Lasten auferlegt werden.
Bisauf das man ihn dazu ermutigt eine Arbeitsstelle zu finden, die die Aufstockung ausschliesst.

Bei Arbeitssuchenden hingegen wird die so vereinbart das die Aufgaben machbar sind.
Klar aufgeteilt.
Das JobCenter macht für sie... sie erledigen diese und diese Aufgabe... Ziel : Arbeit.

Fertig


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 08:45
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Darf ich mal fragen warum dir die arbeitende Bevölkerung so übel aufstösst?
Höre doch endlich mal auf zu lesen was du lesen willst! Wenn es nach mir ginge gehöre der ganze Mist abgeschafft.
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Nochmal, du hast da kein mitspracherecht.
Du handelst keine Vertragsbedingungen aus... du unterschreibst das du kapiert hast was dadrin steht !
Das ist so nicht ganz richtig.
Jede Vertragspartei hat normalerweise das Recht, den Vertrag mitzugestalten. Diese Regel wurde jedoch gekippt. Lt. BSG-Urteil (B 4 AS 13/09 R) hatte ein Hilfebedürftiger keinerlei Mitspracherecht bei einer EinV.
Inzwischen hat sich jedoch der 14. Senat des BSG - zumindest teilweise - gegen diese Entscheidung des 4. Senats des BSG gestellt.
Klartext: Lt. des neuen BSG-Urteils ( B 14 AS 195/11 R) vom 14.02.2013 gilt: "Die Behörde darf den Arbeitslosen nur dann per Bescheid zu Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt verpflichten, wenn das Gespräch scheitert und der Hartz-IV-Bezieher die Eingliederungsvereinbarung abgelehnt hat."
Es sollte also zukünftig durchaus darauf geachtet werden, dass die Bitte um eine Bedenkzeit vom SB nicht kurzerhand als Ablehnung bzw. Verweigerung "fehlinterpretiert" wird, um dann doch sofort einen VA erlassen zu können.
Die EinV ist vom SB gemeinsam mit euch zu erarbeiten. Sie muss verbindliche Aussagen zum Fördern und Fordern enthalten. Die EinV ist individuell, d. h. auf eure Bedürfnisse hin, auszugestalten.
(§ 15 Abs. 1 S. 1 u. 2 SGB II)
Klartext: Der SB muss gemeinsam mit euch den Inhalt der EinV mittels eines Profilings ausarbeiten. Eine 08/15-EinV ist nicht rechtmäßig. Sie muss für euch und mit euch maßgeschneidert werden.
Auch wenn der SB behauptet, die EinV wäre so okay und ihr sollt "mal eben" fix unterschreiben, braucht ihr euch darauf nicht einlassen. Es ist euer gutes Recht, die EinV zu Hause in Ruhe zu prüfen oder z. B. durch einen Rechtsanwalt abklopfen zu lassen.
Eine EinV darf euch nicht einfach mit der Aufforderung, diese unterschrieben zurück zu senden, per Post zugesandt werden. Verträge müssen besprochen, erläutert und vereinbart werden. Das ist so natürlich nicht möglich und daher i. d. R. auch nicht rechtskonform.
Man braucht die EGV nicht mal unterzeichnen. Die Folge wäre ein VA, und das wäre auf jeden Fall besser weil man dagegen angehen kann. Gegen einen Unterschriebenen Vertrag (EGV) eben nicht, bzw so gut wie nicht möglich.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 08:50
@pokpok

Mitgestalten heisst in diesem Falle :

Lieber Fallmanager,
meine Eigenbemühungen sehen wiefolgt aus : ich bewerbe mich zu jeder möglichen Bewerbungsaddresse die ich finde. Mein Ziel ist eine Sozialversicherungspflichte Arbeitsstelle. Ich würde mich freuen wenn Sie mich bei der Suche derer Unterstützen könnten.



Meine Güte, erst magst du den Postweg nicht, jetzt rätst du dazu sie nichtmal zu unterschreiben.


Dürfte ich mal die Quelle aus deinem kopierten Text erfahren... du kopierst mich hier tot und ich kann nicht mal erkennen woraus du kopierst


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 08:52
Sorry hatte ich vergessen.
http://hartz.info/index.php?topic=726.msg5322#msg5322

Deren Quelle:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/1.html


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 08:55
GegenHartz oder wie sie ganzen Foren die auf diese lauwarme Solidaritätsschiene setzen, heissen.

Das lustige ist, da wird sich nun beschwert eine EGV per Post nach Hause geschickt zu bekommen.
Im tollen Ratschlagforum wird aber geraten die EGV nach Hause zu nehmen um diese dort zu prüfen.

Wer die eigenen Forderungen nicht kapiert die er hier 1:1 reinkopiert, sollte sich wirklich zurückhalten.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 08:59
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Das lustige ist, da wird sich nun beschwert eine EGV per Post nach Hause geschickt zu bekommen.
Magst dich Unterhalten oder einfach nur selektieren um dein Frust abzulegen?

Es ist doch ein Unterschied ob man mit dem SB den Vertrag aushandelt oder ihn per Post auf Auge gedrückt zu bekommen. Wenn einem etwas nicht gefällt muss man ja doch hin.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 09:09
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Das lustige ist, da wird sich nun beschwert eine EGV per Post nach Hause geschickt zu bekommen. 
Im tollen Ratschlagforum wird aber geraten die EGV nach Hause zu nehmen um diese dort zu prüfen. 

Wer die eigenen Forderungen nicht kapiert die er hier 1:1 reinkopiert, sollte sich wirklich zurückhalten. 
@pokpok

Nehme es dir zu Herzen


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 09:09
@pokpok

Ich habe oben geschrieben was eine EGV für AN in VZ beinhaltet, damit ist alles gesagt und fadenscheinige Behauptungen "aufs Auge gedrückt zu bekommen", sind in dem Bezug nur lächerlich.

Aber eine selektive Wahrnehmung ist etwas was solche Foren wie gegen Hartz fehlt und viele Diskussionen dort im Keim ersticken lässt.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 09:15
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Ich habe oben geschrieben was eine EGV für AN in VZ beinhaltet,
Was noch lange nicht heißt das es auch so ist. Komm von deinem Ross runter.
Oder willst du behaupten das sämtliche Fälle nur erfunden sind?
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Aber eine selektive Wahrnehmung ist etwas was solche Foren wie gegen Hartz fehlt und viele Diskussionen dort im Keim ersticken lässt.
Eben nicht! Dort sind auch verdammt Kluge Köpfe die sich auskennen. Solltest dich mal dort belehren lassen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 09:23
@pokpok

Fälle?
Welche Fälle? Wann und wo wurden denn massenweise AN in VZ per EGV genötigt eine weitere VZ Stelle aufzunehmen?

Bin ganz Ohr


Hab mir die Foren vor Monaten schon angetan, besonders nach der Zeit, um den Mord in Neuss.

Dass die Leute dort nicht vor Erregung und Freude den Monitor besprungen haben ist aber auch schon alles.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 09:30
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Fälle?
Welche Fälle? Wann und wo wurden denn massenweise AN in VZ per EGV genötigt eine weitere VZ Stelle aufzunehmen?

Bin ganz Ohr
In den Foren natürlich.
Ich werde mir ganz sicher nicht den Pöter aufreißen wenn mir nicht mal ein Vertrauensvorschuss gewährt wird.
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Hab mir die Foren vor Monaten schon angetan, besonders nach der Zeit, um den Mord in Neuss.

Dass die Leute dort nicht vor Erregung und Freude den Monitor besprungen haben ist aber auch schon alles.
Das ist natürlich schlimm und durch nichts zu Entschuldigen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 09:42
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Welche Fälle? Wann und wo wurden denn massenweise AN in VZ per EGV genötigt eine weitere VZ Stelle aufzunehmen? 
@pokpok
Du hast vergessen die Frage zu beantworten.
Wer etwas in den Raum stellt sollte es auch belegen können.
"in den Foren" ist darauf keine Antwort, ich habe nun auf die schnelle nichts finden können was besagt das das JobCenter einen VZ - AN nötigt eine weitere VZ Stelle anzunrhmen.

Du diskutierst nach wie vor sinnbefreit und agierst mit fremden Halbwissen aus anderen Foren mit angeblich klugen Köpfen.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 10:00
Ich habe heute beim termin gleich den VA beckomen weil ich bewerbungen schreiben abgelehnt habe. Ich bin in 4köpfige BG als aufstocker in einer Vollzeit beschäftigung mit 12 stunden schicht! Und habe fast herzinfarkt erlitten als ich dies von SB zu hören bekam.
Das gespräch habe ich auf mein smartphone aufgenomen. Da ich schon ahnte so etwas zu hören...
Ich bekam eine EGV per VA und eine Aktivitätenliste in die hand.
Ich bin dankbar für jede hilfe. Und brauche einen strengen Widerspruch muster wenn so eins jemand kennt.
http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/106315-jc-zwingt-unbefristeten-vollzeitjob-bewerbungen-schreiben.html (Archiv-Version vom 27.05.2013)

http://www.elo-forum.org/alg-ii/86486-frau-arbeitet-vollzeit-bewerben.html

Nur mal auf die Schnelle gefunden. ;)


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 10:11
@pokpok

Wo ist die Rede nun von einer zusätzlichen Tätigkeit?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 10:15
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Und habe fast herzinfarkt erlitten als ich dies von SB zu hören bekam.
Das gespräch habe ich auf mein smartphone aufgenomen. Da ich schon ahnte so etwas zu hören...
Klingt sehr glaubhaft...

erst mega schockiert zu sein sowas zu hören

danach aber sagen er hätte vorsorglich alles aufgenommen (übrigens strafbar) zu haben weil ja damit GERECHNET wurde das sowas passiert


BTW steht da nichts von einem Zwang zur weiteren VZ-Arbeitsstelle



lesen bildet


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 10:32
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Derjenige IST in Arbeit. Hauptziel erreicht.
Eben nicht wie du ja eben lesen konntest. Ziel ist, aus der Leistung zu fallen.

Genau deswegen ist diese Aussage:
Zitat von capspauldincapspauldin schrieb:Bei einer EGV für Berufstätige in Vollzeit
wird vereinbart dass der AN keinen Grund zur Kündigung gibt und das Jobcenter Beratung anbietet sofern der AN den AG wechseln möchte.
Sinnbefreit!
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:BTW steht da nichts von einem Zwang zur weiteren VZ-Arbeitsstelle
Wer kam denn auf diese Blödsinnige Idee?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 12:53
Bei einer EGV für Berufstätige in Vollzeit
wird vereinbart dass der AN keinen Grund zur Kündigung gibt und das Jobcenter Beratung anbietet sofern der AN den AG wechseln möchte.


Sinnbefreit!
Sinbereit ist weiterhin dein Auftreten, wo sind denn da nun die Belege?

Wie sind denn die Konditionen und Rahmenbedingungen des Falles? Wenn man sich das Forum mal anschaut, werden da nämlich kritische Fragen, ganz perfide abgetan a la:"Geht dich ein Scheiss an".

Demnach, unglaubwürdige Schilderung und somit irrelevant.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 16:01
@pokpok

Kopierst du immer nur die hälfte und versuchst dich damit ins Recht totzukopieren?
Ich helfe dir und deiner unwissenheit etwas auf die Sprünge.
DAS war mein Beitrag :
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Den Tag gibt es für AN die Zeit haben unter der Woche dahinzugehen.
Jemand der in Vollzeit arbeitet wird es kaum dorthin schaffen.
Zumal es sinnlos wäre? Derjenige IST in Arbeit. Hauptziel erreicht.
Schöner wäre es Arbeit zu finden die eine Aufstockung nicht benötigt aber willst du das ständig persönlich ausdiskutieren? Sinnbefreit ! 
und nun .. nur für dich !
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Schöner wäre es Arbeit zu finden die eine Aufstockung nicht benötigt aber willst du das ständig persönlich ausdiskutieren? Sinnbefreit ! 
Da du des lesens nicht mächtig scheinst gehe ich ins Detail.
In meinem Beitrag ging es um die Pflicht des persönlichen Erscheinens bei dem JobCenter zwecks des unterschreibens der EGV.
Da der jenige in Arbeit ist - egal ob Aufstocker oder nicht - ist das Hauptziel erreicht und persönliche Gespräche finden dennoch statt. Er bekommt selbstverständlich noch Termine in denen man versuchen wird ihm eine Arbeitsselle zu suchen in der er aus dem Leistungsbezug fällt.
Das hat aber nichts mit der EGV zu tun... in DIESER wird NUR festgehalten welche Aufgaben dafür zu erledigen sind.
Ergo, Herr/Frau XY sucht sich in Eigeninitiative weiterhin eine Arbeitsstelle in der eine Aufstockung seitens der Agentur für Arbeit nicht mehr von nöten ist.
Zitat von pokpokpokpok schrieb:Wer kam denn auf diese Blödsinnige Idee?
Liest du das wenige was du noch selbst schreibst nun nicht mal mehr?
Wenn du dir etwas mehr Mühe geben würdest selbstständig Sätze zu verfassen, statt aus sinnlosen Foren zu kopieren, wüsstest du jetzt wer von uns auf diese "blödsinnige" Idee kam ;)
capspauldin schrieb:
Fälle?
Welche Fälle? Wann und wo wurden denn massenweise AN in VZ per EGV genötigt eine weitere VZ Stelle aufzunehmen?

Bin ganz Ohr
dann du :
Zitat von pokpokpokpok schrieb:In den Foren natürlich. 
Ich werde mir ganz sicher nicht den Pöter aufreißen wenn mir nicht mal ein Vertrauensvorschuss gewährt wird.
hm :ask: hmmmm ja wer nur ...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 16:23
@kaffeejunkie
Kann ja alles soweit nachvollziehen, auch das hier - seitens des JC völlig einsehbar:
Zitat von StreuselchenStreuselchen schrieb:Ergo, Herr/Frau XY sucht sich in Eigeninitiative weiterhin eine Arbeitsstelle in der eine Aufstockung seitens der Agentur für Arbeit nicht mehr von nöten ist.
Jedoch wenn ich mich mal in so einen Aufstocker hineinversetze:
40 Stunden Arbeitswoche, Haushalt muss auch noch gemacht werden, wenn es eine Frau ist und niemand mithilft...
... und dann soll diese auch noch Zeit für Bewerbungen verwenden, obwohl sie ja einen Job hat (wenn auch leider zu wenig Verdienst, aber in manchen Gegenden muss man ja froh sein, überhaupt einen zu bekommen...).

Wie gesagt, es hat eben alles seine 2 Seiten und je nach Blickwinkel sieht es so oder auch so aus.


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

17.05.2014 um 16:32
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Jedoch wenn ich mich mal in so einen Aufstocker hineinversetze:
40 Stunden Arbeitswoche, Haushalt muss auch noch gemacht werden, wenn es eine Frau ist und niemand mithilft...
... und dann soll diese auch noch Zeit für Bewerbungen verwenden, obwohl sie ja einen Job hat (wenn auch leider zu wenig Verdienst, aber in manchen Gegenden muss man ja froh sein, überhaupt einen zu bekommen...).
Hast du ja auch Recht.
Nur wird in den seltensten Fällen ein Fallmanager sagen "20 bewerbungen, aber pronto"
Wenn man schon in Arbeit ist, läuft alles etwas gechillter ab. Dann wird in Ruhe geschaut ob sich was besseres finden lässt. Und was man nicht vergessen darf - selbst beim Minijob hält das JobCenter oft die Füße still weil der AN jederzeit die Möglichkeit hätte sich in VZ zu arbeiten... sich unverzichtbar für den Betrieb zu machen.
Hier werden Fallmanager hingestellt als seien sie dazu angehalten ihre Kunden mit Peitschenhieben zu dressieren. (nicht von dir)

Wenn man mal diese Antihaltung einfach weglassen würde, wäre alles konfliktfreier lösbar


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