gagitsch schrieb:richtig was das gesetz betrifft, falsch solange die TV-Versorgung als Grundrecht gilt, muss das JC diese Kosten zahlen.
Hat das JC ja übernommen, solange diese Gebühren Teil des Mietvertrags waren oder noch bis Mitte 2024 sind. Das geht ja gar nicht anders.
Das neue Tele...gesetz wurde deshalb neu verfasst, weil viele Mieter bereits über ihre Internet-/Telefonanbieter Internet-TV über den INet-Anschluss empfangen (hier sicher dann bereits auch BG-Empfänger), sie aber durch ihren Mietvertrag auch an die Kabelgebühr gebunden waren, was fast einer Doppelabzocke entspricht, wenn sie diesen Anschluss gar nicht nutzen und dann auch noch GEZ vetpflichtet sind.
Das bedeutet, dass jeder Mieter jetzt den Zugang zum Fernsehempfang selber wählen kann. Das bedeutet gleichzeitig, dass diese Gebühr aus den vom JC übernommenen Mietkosten 2024 wegfallen wird, da die Kabelgebühr ,,nur" Teil des Mietvertrages war.
Das ist ein Thema, was somit noch nicht besagt, dass das JC die Kabelgebühr als Pauschale dem Regelsatz künftig hinzufügen muss, da jeder Mieter -also nicht nur BG-Empfänger- vor dieser Frage stehen wird, der keinen Internet/TV/Telefon-Vertrag hat. Das Kabelfernsehen ist reine Privatsache und hat nichts mit Grundbedarf zu tun mMn. Die Grundversorgung, dass du TV empfangen kannst, steckt als Dose in der Wand, für die das JC dich als BG-E befreien kann - GEZ, mehr nicht.
Hier mal ein Link dazu.
https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-keine-kabelfernsehgebuehren-mehr-ueber-die-wohnnebenkosten