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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

21.513 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Hartz IV, Sanktionen, BGE ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

07.09.2023 um 00:24
Zitat von Kies-RichardKies-Richard schrieb:Deutschland: Durchschnittsgehalt 3600 brutto, am Ende bleiben 2300 netto.
Österreich: Durchschnittsgehalt 3500 brutto, am Ende bleiben 2900 netto.
Die Basisleistung (Bemessungsgrundlage) für eine alleinlebende Person beträgt im Jahr 2023 maximal rund 1.054 Euro. Die Länder haben nach dem neuen Grundsatzgesetz die Möglichkeit, diese Leistung um 30 Prozent (rund 316 Euro) auf rund 1.370 Euro für die Deckung der Wohnkosten zu erhöhen.
https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Sozialhilfe-und-Mindestsicherung/Leistungen.html

In Österreich hat man mehr Netto vom Brutto und die Sozialleistungen sind niedriger.
Wer Österreich kennt weiß aber auch, dass dort alles bissl teurer ist, bei Lebensmitteln angefangen.


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07.09.2023 um 03:45
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:richtig was das gesetz betrifft, falsch solange die TV-Versorgung als Grundrecht gilt, muss das JC diese Kosten zahlen.
Hat das JC ja übernommen, solange diese Gebühren Teil des Mietvertrags waren oder noch bis Mitte 2024 sind. Das geht ja gar nicht anders.

Das neue Tele...gesetz wurde deshalb neu verfasst, weil viele Mieter bereits über ihre Internet-/Telefonanbieter Internet-TV über den INet-Anschluss empfangen (hier sicher dann bereits auch BG-Empfänger), sie aber durch ihren Mietvertrag auch an die Kabelgebühr gebunden waren, was fast einer Doppelabzocke entspricht, wenn sie diesen Anschluss gar nicht nutzen und dann auch noch GEZ vetpflichtet sind.

Das bedeutet, dass jeder Mieter jetzt den Zugang zum Fernsehempfang selber wählen kann. Das bedeutet gleichzeitig, dass diese Gebühr aus den vom JC übernommenen Mietkosten 2024 wegfallen wird, da die Kabelgebühr ,,nur" Teil des Mietvertrages war.

Das ist ein Thema, was somit noch nicht besagt, dass das JC die Kabelgebühr als Pauschale dem Regelsatz künftig hinzufügen muss, da jeder Mieter -also nicht nur BG-Empfänger- vor dieser Frage stehen wird, der keinen Internet/TV/Telefon-Vertrag hat. Das Kabelfernsehen ist reine Privatsache und hat nichts mit Grundbedarf zu tun mMn. Die Grundversorgung, dass du TV empfangen kannst, steckt als Dose in der Wand, für die das JC dich als BG-E befreien kann - GEZ, mehr nicht.

Hier mal ein Link dazu.

https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-keine-kabelfernsehgebuehren-mehr-ueber-die-wohnnebenkosten


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07.09.2023 um 04:07
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Stell Dir mal vor Finanzbeamte wären auch mal „spendabel“ und würden paar Steuern nicht kassieren, da schreien doch alle empört.
Das sehe ich anders.
Ich denke, dass nicht ein einziger Arbeitnehmer, der in den Genuss des ,,steuerfreien", 4-stelligen Coronabonusses, den die Regierung als Geschenk oder was auch immer deklariert, welches jeder AN ja trotzdem iwi gemeinsam mit allen anderen Arbeitnehmern, die eventuell nicht in den Genuss durch ihren Arbeitgeber gekommen sind aus diversen Gründen, erarbeitet hat, sich überhaupt dazu äußert, noch an die große Glocke hängt, ein BG-E hat was bekommen? 200? 300? Energie-P.

Sicher haben nicht einmal alle AN diese steuerfreie Pauschale gesehen.

Du schreibst immer von gerechter Umverteilung, jeder Arbeitgeber konnte zumindest von der C-Pauschale Gebrauch machen, das Geld war da.


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07.09.2023 um 07:08
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Sicher haben nicht einmal alle AN diese steuerfreie Pauschale gesehen.
In voller Höhe nicht, es wurden direkt Steuern abgezogen.


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07.09.2023 um 08:11
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Ich denke, dass nicht ein einziger Arbeitnehmer, der in den Genuss des ,,steuerfreien", 4-stelligen Coronabonusses, den die Regierung als Geschenk oder was auch immer deklariert
Jetzt muss Du mir erklären was die Regierung da geschenkt hat, das hat immer noch der AG bezahlt.
Logik für Anfänger: wer lieber daheim bleibt und keinen AG haben will, kann nichts von einem AG bekommen, somit dürfte einer der größten Rätseln gelöst sein.
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Du schreibst immer von gerechter Umverteilung, jeder Arbeitgeber konnte zumindest von der C-Pauschale Gebrauch machen, das Geld war da.
Ich möchte aber die Arbeit sowie Ausbildung umverteilt haben, ich Idiot habe stets beides gemacht nur damit ich Maximalabzüge habe und meine Wohnkosten inkl. Heizen selbst bezahle...dabei hatte ich dem Staat viel eingebracht.


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07.09.2023 um 10:00
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Das neue Tele...gesetz wurde deshalb neu verfasst, weil viele Mieter bereits über ihre Internet-/Telefonanbieter Internet-TV über den INet-Anschluss empfangen (hier sicher dann bereits auch BG-Empfänger), sie aber durch ihren Mietvertrag auch an die Kabelgebühr gebunden waren, was fast einer Doppelabzocke entspricht, wenn sie diesen Anschluss gar nicht nutzen und dann auch noch GEZ vetpflichtet sind.

Das bedeutet, dass jeder Mieter jetzt den Zugang zum Fernsehempfang selber wählen kann. Das bedeutet gleichzeitig, dass diese Gebühr aus den vom JC übernommenen Mietkosten 2024 wegfallen wird, da die Kabelgebühr ,,nur" Teil des Mietvertrages war.

Das ist ein Thema, was somit noch nicht besagt, dass das JC die Kabelgebühr als Pauschale dem Regelsatz künftig hinzufügen muss, da jeder Mieter -also nicht nur BG-Empfänger- vor dieser Frage stehen wird, der keinen Internet/TV/Telefon-Vertrag hat. Das Kabelfernsehen ist reine Privatsache und hat nichts mit Grundbedarf zu tun mMn. Die Grundversorgung, dass du TV empfangen kannst, steckt als Dose in der Wand, für die das JC dich als BG-E befreien kann - GEZ, mehr nicht.
ob das jetzige oder zukünftige Verfahren zur TV-Versorgung besser ist will ich gar nicht bewerten. Was ich dir aber sagen kann, ist das der Mieter/Bewohner/Nutzer derzeit nicht über den Mietvertrag an die Kosten des Tvs gebunden ist, sondern über die Betriebskostenverordnung. Diese sagt vereinfacht, alles kosten die anfallen sind auf die Nutzer umzulegen.

Da man die Tv-Versorgung nun aber als individual versorgung sieht ist dies geändert worden. Hat mit dem MV rein garnichts zu tun. Bisher musste die TV-Versorgung nichtmal im MV genannt sein, es reicht wenn anfallende Kosten genannt wurden und dies im Allgemeinen, denn jeder MV unterliegt einer Abrechnungspflicht der Betriebskosten.

Ganz groß hast du nicht unrecht, aber der Verpflichtung(Im Mietvetrrag geknebelt) war eine falsche Annahme.

Kostenmäßig ist es für den BG-Empfänger das selbe spiel. Ob es nun in den BK enthalten ist oder er es so bezahlt bekommt.


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07.09.2023 um 19:20
Zitat von gagitschgagitsch schrieb:Kostenmäßig ist es für den BG-Empfänger das selbe spiel. Ob es nun in den BK enthalten ist oder er es so bezahlt bekommt.
Aber das ist es doch, worauf ich hinaus möchte. Die Gebühr war/ist noch Teil der BKosten bis Mitte 24. Danach nicht mehr. Also müssten mMn alle BG-E, die keinen Internetvertrag zu Hause haben, um Internet-TV inkl. Standardprogramme usw. zu schauen, einen separaten Kabelbertrag abschließen. Oder steht das fest, dass das JC das dann weiter übernimmt, sozusagen im Regelsatz?


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08.09.2023 um 08:04
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Aber das ist es doch, worauf ich hinaus möchte. Die Gebühr war/ist noch Teil der BKosten bis Mitte 24. Danach nicht mehr. Also müssten mMn alle BG-E, die keinen Internetvertrag zu Hause haben, um Internet-TV inkl. Standardprogramme usw. zu schauen, einen separaten Kabelbertrag abschließen. Oder steht das fest, dass das JC das dann weiter übernimmt, sozusagen im Regelsatz?
ich kenne die Gesetze da nicht. Bisher und das wird so bleiben, ist Fernsehen ein Recht der Grundversorgung und wird bezahlt. Das wollte ich sagen.

Wir sind somit gedankenmäßig in die selbe Richtung unterwegs. Was die "Zahlende" Zukunft macht wird sich zeigen :)


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09.09.2023 um 12:12
Zitat von gagitschgagitsch schrieb am 05.09.2023:Es bekommt Bürgergeld (Miete/Strom/TV) dann noch GEZ, dann ncoh Kita, dann noch Klassenfahrt, dann noch Buskarte dann noch, dann noch, dann noch......
Der Bürgergeldempfänger bekommt immer noch kein Busticket - das nur mal zur Richtigstellung.
Zitat von gagitschgagitsch schrieb am 06.09.2023:doch weiß ich alles.
Dann stell doch einfach keine unwahren Behauptungen auf.


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09.09.2023 um 12:22
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Der Bürgergeldempfänger bekommt immer noch kein Busticket - das nur mal zur Richtigstellung.
Pauschal nicht, individuell kann dies aber vorkommen. Grundsätzlich haben jedoch alle einen Anspruch auf ein vergünstigtes Ticket.


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11.09.2023 um 08:25
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Der Bürgergeldempfänger bekommt immer noch kein Busticket - das nur mal zur Richtigstellung.
Wenn kein PKW vorhanden und wichtige Termine anstehen, wir auf Antrag das Busticket oder das Taxi oder die Bahn, ja nachdem was am günstigsten ist, bezahlt. Arzt, Bewerbung usw.

Das ist keine unwahre Behauptung. :/


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12.09.2023 um 05:57
Zitat von OptimistOptimist schrieb am 06.09.2023:das ist mir auch neu. Oder gilt das evtl. nur für manche Bundesländer? Kannst du evtl. einen Beleg bringen, dass man so etwas bezahlt bekommt? Die Arbeitslosen die ich kenne, müssen das selbst zahlen oder sie wussten vielleicht noch nichts davon?
Das ist eben der große Irrtum. Wovon zahlen sie es denn "selbst"? Der Betrag für Kommunikation wird mit dem Bürgergeld überwiesen, ebenso ein Betrag für Neuanschaffung/ Instandhaltung von Geräten. Wie kann man das immer wieder vergessen?
Regelbedarf
Damit sind die Kosten gemeint, die Ihren Lebensunterhalt sichern sollen. Dazu gehören vor allem …

Ernährung,
Kleidung,
Körperpflege,
Hausrat,
Haushaltsenergie und
persönliche Bedürfnisse.
Für den Regelbedarf erhalten Sie einen monatlichen Pauschalbetrag. Die genauen Beträge finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Leistungen und Bedarfe im Bürgergeld

Tipp:Tipp: Wie Sie den Regelbedarf verwenden, entscheiden Sie selbst. Sie sollten monatlich einen Betrag anzusparen – für den Fall, dass Sie zum Beispiel ein Haushaltsgerät ersetzen müssen.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/zusammensetzung-bedarfe

Quelle:


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12.09.2023 um 08:20
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Wie kann man das immer wieder vergessen?
das galt hoffentlich nicht auch mir? Denn ich weiß das alles, hatte dies in den vergangenen Tagen auch so kommuniziert gehabt.
Zitat von Frau.N.ZimmerFrau.N.Zimmer schrieb:Das ist eben der große Irrtum. Wovon zahlen sie es denn "selbst"? Der Betrag für Kommunikation wird mit dem Bürgergeld überwiesen, ebenso ein Betrag für Neuanschaffung/ Instandhaltung von Geräten.
na das ist doch wie gesagt völlig klar, dass der Regelbedarf alle Ausgaben die man normalerweise hat, beinhaltet bzw. decken soll (auch wenn manche Veranschlagung darin zu gering ausfällt - für Manche).

Es ging jedoch bei meinem "Einspruch" im Zitat nur darum, dass manche Leute denken, man bekommt auf den Regelbedarf noch etwas obendrauf, z.B. wenn eben ein Gerät kaputt geht.
Oder manche denken auch, man bekommt - außer des Regelbedarfes - auch noch zusätzlich den Strom bezahlt usw.


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12.09.2023 um 11:57
Im Grunde ist es doch so, wer Bürgergeld bezieht, bekommt praktisch alles bezahlt. Wer arbeiten geht, muss fast alles selbst bezahlen. Und nebenbei auch noch arbeiten gehen.

Fair ist das nicht. Warum sind die Sozialleistungen so hoch? Und warum gibt es keinen steuerfreien "Arbeiterbonus"?

Wenn es ein "Bürgergeld" gibt, müsste es auch ein "Arbeitergeld" geben.


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12.09.2023 um 12:10
Zitat von Kies-RichardKies-Richard schrieb:Wenn es ein "Bürgergeld" gibt, müsste es auch ein "Arbeitergeld" geben.
Im Prinzip gibt es das über die Steuererklärung (diverse Pauschalen) und dann noch über das Urlaubs-/Weihnachts-/Inflationsausgleichsgeld, Rentenversicherung zusammen mit Arbeitgeberanteil usw. Also so ganz ohne stehen AN auch nicht da.

Und um das mal zu präzisieren. Das Geld, was die Hilfebedürftigen erhalten, fließt ja wieder in den Umlauf zurück. Es ist +/- Null für Alle, eigentlich ist das gar kein Verlust. Durch die Wiederausgabe des Geldes werden sogar Arbeitsplätze erhalten.
Jeder 5er oder 10er, der auf ein Sparkonto fließt, soweit möglich, und gut verzinst wird, ist doch eine Bereicherung für die gesamte, auf DARLEHEN lebende, berufstätige Bevölkerung!


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

12.09.2023 um 12:12
Zitat von Do-XDo-X schrieb:Urlaubs-/Weihnachts-/Inflationsausgleichsgeld
das wäre mir aber neu, das hier Vatta Staat zahlt


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12.09.2023 um 12:21
Zitat von cpt_voidcpt_void schrieb:das wäre mir aber neu, das hier Vatta Staat zahlt
Nicht der, aber Dein Arbeitgeber, wenn er nett ist und Dich/Deine Arbeit achtet. Zählt das nicht?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

12.09.2023 um 12:30
Zitat von Kies-RichardKies-Richard schrieb:Im Grunde ist es doch so, wer Bürgergeld bezieht, bekommt praktisch alles bezahlt. Wer arbeiten geht, muss fast alles selbst bezahlen. Und nebenbei auch noch arbeiten gehen.
das ist zu vereinfacht ausgedrückt, finde ich.
Man bekommt den Regelsatz von dem alles bestritten werden muss und obendrauf gibts die Miete und GEZ. Das ist alles. Und ja, das ist ganz klasse, da können sich die Bezieher glücklich schätzen.
Wer das ungerecht findet, könnte theoretisch seinen Job aufgeben und auch Transferleistungen beziehen.
Aber das wollen die Meisten nicht und das ist auch verständlich. Aber dann bitte doch auch keinen Neid oder Gerechtigkeitsdebatte.
Zitat von Kies-RichardKies-Richard schrieb:Warum sind die Sozialleistungen so hoch?
die sind nicht zu hoch sondern der Verdienst bei Manchen zu niedrig.
Zitat von Kies-RichardKies-Richard schrieb:Wenn es ein "Bürgergeld" gibt, müsste es auch ein "Arbeitergeld" geben.
gibt es in Form von Mindestlohn und wer da zu wenig hat, gibts auch Wohngeld.
Weshalb sollen denn Gutverdiener unterstützt werden?


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

12.09.2023 um 12:40
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Weshalb sollen denn Gutverdiener unterstützt werden?
Mit 4000 Brutto bist du doch in Deutschland schon Gutverdiener. Dann bekommst du 2500 Netto raus. Viele Rechtsanwälte verdienen nicht mehr als 4000 Brutto, obwohl sie 7-8 Jahre studiert haben.

Wie gesagt in Österreich ist der Durchschnittsverdienst etwa 3000 Euro netto.

Ein Bürgergeldempfänger bekommt mit etwas Glück 1500 netto raus.

Absolut fair also...


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Der ALGII-/Bürgergeld-Thread

12.09.2023 um 12:56
Wer sich -wie ein Herr Spahn- über die Befindlichkeiten junger "gesunder, arbeitstauglicher Bürgergeldempfänger" Gedanken macht, die er sanktionieren möchte, der sollte selber mal in ein MRT geschoben werden, vllt. revidiert der dann sehr schnell seine Aussage.

Diese Höhenflüge gewisser Politiker sind einfach nur noch zum Kotzen!

Ich beobachte seit Tagen eine ganz junge Mutti mit einer kleinen Püppi in der Straßenbahn, sie trägt die Kleine immer, weil das Kind immer noch sehr müde ist und leider kein Fahrgast der Frau einen Platz anbietet. Mir ist bisher immer nur die Kleine aufgefallen, sie erinnert mich an jemanden.

Heute früh steigt die junge Mutti wieder in die Straba, und dann sehe ich die vielen vernarbten Streifen auf ihren Armen. Sie war Ritzerin.

Das ist nur ein unwesentliches Beispiel, aber ein Beispiel, was sagt, dass man äußerlich gesund aussehen kann, aber innerlich eine verkrachte Existenz ist.

Und das sollte sich ein Herr Spahn hinter seine Ohren schreiben!!

https://www.hna.de/politik/cdu-buergergeld-spahn-strafe-sanktion-verfassungsgericht-heil-zr-92513197.html


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