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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

390 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: AUF, Anspruch, Sozialleistungen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 12:46
@stereotyp
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Weißt Du zufälligerweise, ob bzw. was von EU-Ausländern an Auflagen abverlangt wird?
Tut mir leid, da bin ich überfragt


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 12:46
@SergeyFärlich
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:Wenn du das Freizügigkeitsrecht hast als EU-Ausländer, dann bist du hier und gehst einer Arbeit nach oder willst zumindest arbeiten.
Wenn dann dein gewöhnlicher Aufenthalt auch noch hier ist, dann gibt's ALG2.

Wenn du nicht arbeiten gehen willst, hast du dein Aufenthaltsrecht hier verwirkt. Dann wirst du ausgewiesen. Bis du ausgewiesen worden bist, darfst du aber nicht verhungern. Daher Sozialhilfe. OHNE Auflagen. Welche denn auch?
Wenn dir die Auflage gemacht wird, such dir Arbeit und du das auch tust, dann wärst du ja wieder legal hier.

Also zusammengefasst: Du bist hier als illegaler und kriegst Grundsicherung, bis der Staat sich mal bequemt, dich nach Hause zu verfrachten.
Okay, das hab ich jetzt verstanden, danke dir :)

Aber auch an Dich noch mal diese Frage und Bitte um Deine Meinung:
stereotyp schrieb:
Und "die Menschenwürde ist unantastber" ist Art. 1 unseres GG, sprich verhungern lassen ist auch nicht.

--->
Verstehe ich.
Aber weshalb gilt das nicht genauso für Deutsche? Das ist der Punkt den ich nicht nachvollziehen kann und total ungerecht finde.
Deutsche welche nicht arbeiten obwohl sie es könnten LÄSST man verhungern, obwohl die Menschenwürde bei ihnen genauso dagegen sprechen müsste.

Bitte sag mir mal dazu Deine Meinung?
Sind nun Deutsche doch Menschen 2. Klasse?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 12:48
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Deutsche welche nicht arbeiten obwohl sie es könnten LÄSST man verhungern, obwohl die Menschenwürde bei ihnen genauso dagegen sprechen müsste.
Wie gesagt, ich kenne nicht die Praxis: dass der ein oder andere Sachbearbeiter rigoror kürzt, geschenkt.
Aber rechtlich hat der Deutsche ebenso ein Recht auf "nicht verhungern". Das sieht das BVerfG ganz sicher so. Und wenn ein Sachbearbeiter einem dieses Recht verweigert, muss man es sich halt erstreiten.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 12:49
@mccool
Nein,der durchschnittliche Hartz IV Empfänger ist gebrochen,der hat sich selbst zum Sofakissendasein verurteilt.Der geht nicht mehr in die Öffentlichkeit,nicht auf Demos und zur Wahl.
Der hat sich jahrelang angehört das er eine Geschwulst ist,ein sozialer Tumor,Hartz IV hat den Sexyfaktor von Ebola


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 12:49
http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv-urteil-strafe-fuer-hartz-iv-empfaenger-als-verfassungswidrig-eingestuft_id_4717191.html


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 12:49
@stereotyp
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Aber rechtlich hat der Deutsche ebenso ein Recht auf "nicht verhungern". Das sieht das BVerfG ganz sicher so. Und wenn ein Sachbearbeiter einem dieses Recht verweigert, muss man es sich halt erstreiten.
Okay, da hast du sicher Recht.
Ist dann aber halt auch ein starkes Stück, dass der Deutsche dann erst noch um seine Menschenwürde kämpfen muss, der Ausländer hingegen nicht, oder?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 12:51
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/02/ls20100209_1bvl000109.html


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 12:52
@stereotyp
Danke dir für die Links.

Hast du das gelesen (weil wir uns überschnitten hatten):
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ist dann aber halt auch ein starkes Stück, dass der Deutsche dann erst noch um seine Menschenwürde kämpfen muss, der Ausländer hingegen nicht, oder?



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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 12:53
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ist dann aber halt auch ein starkes Stück, dass der Deutsche dann erst noch um seine Menschenwürde kämpfen muss, der Ausländer hingegen nicht, oder?
Wie @SergeyFärlich doch sehr schön erklärt hat, ist das den Umständen geschuldet. Wenn man diesen Sachverhalt isoliert bestrachtet, ja. Da würde ich Dir Recht geben. Wenn man es aber im Zusammenhang sieht, finde ich es völlig verständlich.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 12:53
@Optimist
"Der"Ausländer muss es auch...jeden Tag muss um Menschenwürde gekämpft werden,überall,und jeden Tag müssen wir wieder bei Null anfangen


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 12:54
Aber auch an Dich noch mal diese Frage und Bitte um Deine Meinung:
stereotyp schrieb:
Und "die Menschenwürde ist unantastber" ist Art. 1 unseres GG, sprich verhungern lassen ist auch nicht.

--->
Verstehe ich.
Aber weshalb gilt das nicht genauso für Deutsche? Das ist der Punkt den ich nicht nachvollziehen kann und total ungerecht finde.
Deutsche welche nicht arbeiten obwohl sie es könnten LÄSST man verhungern, obwohl die Menschenwürde bei ihnen genauso dagegen sprechen müsste.

Bitte sag mir mal dazu Deine Meinung?

Sind nun Deutsche doch Menschen 2. Klasse?
@Optimist
MEine Meinung dazu ist, dass in Deutschland niemand verhungert.
Aber es gilt der Grundsatz "Für nix gibt's nix".
Der Staat sorgt da im Prinzip für.
Wenn ich also arbeiten kann, dann kann man auch eine Gegenleistung erwarten. Diese ist halt einfach mit Amtsbesuchen und Bewerbungsbemühungen nachgewiesen.

Ich war selbst nie in der Situation, zum Amt zu müssen, deswegen hört sich das für Betroffene vielleicht großkotzig an.
Ich denke aber, dass man das von den Betroffenen verlangen kann.

Und falls alles nichts hilft, hat man die Möglichkeit zu klagen. Die erste Instanz beim Sozialgericht ist kostenlos.

Und es geht hier nicht um "Deutsche" und ob diese Menschen 2. Klasse sind. Das betrifft ALG2-beziehende (EU-)Ausländer ebenso.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 12:56
@SergeyFärlich
Ich bin tatsächlich für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Zwar nicht in der Höhe, wie sich die Linken das so vorstellen, aber prinzipiell.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 12:56
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:bedingungsloses Grundeinkommen
Das würde ganz vieles viel, viel einfacher machen!


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 12:59
@SergeyFärlich
Ganz genau. Und ich glaube sogar, es würde zu mehr Arbeitsmotivation beitragen.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 13:00
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ist dann aber halt auch ein starkes Stück, dass der Deutsche dann erst noch um seine Menschenwürde kämpfen muss, der Ausländer hingegen nicht, oder?
Wieso muss der Ausländer nicht um seine Menschenwürde kämpfen? Hat er keine?
Wenn Du allerdings meinst, dass der Ausländer alles in den Hintern geblasen bekommt, so irrst Du gewaltig. Und arbeitsfähige Deutsche lässt man auch nicht verhungern. Welche Horrormedien konsumierst Du.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 13:04
@Subcomandante
Optimist schrieb:
Ist dann aber halt auch ein starkes Stück, dass der Deutsche dann erst noch um seine Menschenwürde kämpfen muss, der Ausländer hingegen nicht, oder?

--->
Wieso muss der Ausländer nicht um seine Menschenwürde kämpfen?
Ich meinte das mit der Menschenwürde NUR in Punkto verhungern.
In anderen Bereichen müssen ALLE Menschen darum kämpfen, z.B. Schwule, Behinderte und auch Ausländer....


Zitat von SubcomandanteSubcomandante schrieb:Hat er keine?
Wenn Du allerdings meinst, dass der Ausländer alles in den Hintern geblasen bekommt,
Nein. Aber sein Essen und Unterkunft bekommt er halt - auch ohne Kampf vor Gericht....
Der deutsche Arbeitsunwillige muss es sich dagegen vor Gericht einfordern wie ich weiter oben gelesen habe.
Dem EU-Ausländer wird die Sozialhilfe dagegen von vornherein zugesprochen, auch wenn er nicht arbeiten will.
NUR diesen Punkt wollte ich jetzt beleuchten, NICHT die anderen Bereiche der Menschenwürden :)


@SergeyFärlich
Zitat von SergeyFärlichSergeyFärlich schrieb:MEine Meinung dazu ist, dass in Deutschland niemand verhungert.
Aber es gilt der Grundsatz "Für nix gibt's nix".
Der Staat sorgt da im Prinzip für.
Wenn ich also arbeiten kann, dann kann man auch eine Gegenleistung erwarten. Diese ist halt einfach mit Amtsbesuchen und Bewerbungsbemühungen nachgewiesen.

Kann ich alles nachvollziehen.
Nur der Punkt ist: EU-Ausländern macht man es viel einfacher (sie bekommen dann sofort die Sozialhilfe) wenn sie nicht arbeiten wollen, Deutsche hingegen müssen klagen, wenn sie nicht verhungern wollen.


@stereotyp
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ich bin tatsächlich für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Zwar nicht in der Höhe, wie sich die Linken das so vorstellen, aber prinzipiell.
Ich auch :)
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Ganz genau. Und ich glaube sogar, es würde zu mehr Arbeitsmotivation beitragen.
Denke ich auch, weil nämlich dieser Druck wegfällt und man müsste nicht mehr 40 bis 50 Stunden ackern....


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 16:47
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nur der Punkt ist: EU-Ausländern macht man es viel einfacher (sie bekommen dann sofort die Sozialhilfe) wenn sie nicht arbeiten wollen, Deutsche hingegen müssen klagen, wenn sie nicht verhungern wollen.
Mann. Das hatten wir doch alles schon. Lies die Beiträge von @SergeyFärlich erneut.
Und ich weiß es zwar nicht, denke aber mal, dass man auch als EU-Ausländer Sozialhilfe beantragen muss, und das nicht automatisch ausgezahlt wird. Und das Deutscher muss man nur Klagen, wenn man sich nicht um den Job bemüht und an einen Sachbearbeiter gerät, der Unrecht anwendet.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 17:31
@stereotyp
Hab mich wohl etwas ungenau ausgedrückt und deswegen hast du mich missverstanden.
Zitat von stereotypstereotyp schrieb:Und ich weiß es zwar nicht, denke aber mal, dass man auch als EU-Ausländer Sozialhilfe beantragen muss, und das nicht automatisch ausgezahlt wird.
in D muss man grundsätzlich ALLES beantragen wenn man was haben will :)
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Nur der Punkt ist: EU-Ausländern macht man es viel einfacher (sie bekommen dann sofort die Sozialhilfe) wenn sie nicht arbeiten wollen, Deutsche hingegen müssen klagen, wenn sie nicht verhungern wollen.
Was ich meinte:
Ein EU-Ausländer hat es insofern einfacher, dass er überhaupt Sozialhilfe BEANTRAGEN KANN/darf (und dann auch bekommen kann) , SELBST wenn er arbeitsunwillig ist.

Ein Deutscher, WENN er genauso arbeitsunwillig ist, kann demgegenüber NICHT einfach mal so Sozialhilfe beantragen, sondern muss um seine Existenzsicherung kämpfen bzw. vor Gericht dann erstreiten....
... weil er eben ALG2 bekommt, was an Auflagen geknüpft ist (die Sozialhilfe dagegen NICHT) und deshalb kann er sanktioniert werden und wenn er nicht vor Gericht geht sogar verhungern, wenn ihm ALLES gestrichen wird.

Und genau DAS kann eben einem EU-Ausländer NICHT passieren (dass er verhungert ...) und er muss eben vor Gericht sein Existenzminimum NICHT erstreiten.

Verstehst jetzt was ich sagen wollte?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

18.12.2015 um 17:38
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ist dann aber halt auch ein starkes Stück, dass der Deutsche dann erst noch um seine Menschenwürde kämpfen muss, der Ausländer hingegen nicht, oder?
Ich finde, das kann man gleich so nehmen und in den Druck geben:
- als Bildzeitungsschlagzeile
- als Pi-News- Schlagzeile
oder als Projekt des Institutes für Staatsgeschichte.


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