Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015
11.12.2015 um 19:54Hallihallo,
Ich möchte mit euch darüber diskutieren, wie ihr das Urteil vom 03.12.2015 des Bundessozialgerichts Kassel empfindet. Laut diesem haben EU-Ausländer, die sich länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten, Anspruch auf Sozialleistungen - von Hartz 4 bleiben sie allerdings weiterhin ausgeschlossen, solange sie nicht eine gewisse Zeit eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in Deutschland ausgeübt haben.
Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffenden Personen sich um Arbeit bemühen.
Von konkreten Ideen, inwieweit eine Überprüfung dieser Bemühung stattfinden soll respektive wird, habe ich noch nicht gehört.
Ich persönlich finde, dass dieses Thema ziemlich untergegangen ist, die Bedeutung dieses Urteils ist allerdings potenziell ziemlich hoch.
Vorweg: Es ist weder meine Intention, gegen in Deutschland befindliche EU-Ausländer zu hetzen, noch Verschwörungstheorien unterstützen, die die Ausrottung des 'Deutschen Volkes' durch "gezielte Massenimmigration" sehen.
Allerdings finde ich schon, dass man in Bezug auf eine befürchtete "Armutseinwanderung" - ob diese nun stattfinden wird oder nicht, und ob diese Möglichkeit so überhaupt besteht ist eine andere Frage - durchaus der Meinung sein kann, dass dieser Schritt des BSG eher suboptimal war.
Quellen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sozialhilfe-fuer-eu-auslaender-seid-umarmt-ihr-rumaenen-kolumne-a-1066611.html#js-article-comments-box-pager
(Ist nicht ganz so populistisch geschrieben wie der Name des Artikels vermuten lassen mag - bin selber kein Fan des 'Spiegel', fand ihn als Quelle aber insofern interessant weil es doch ein bisschen Spiegel-untypisch ist, Themen dieser Art eher kritisch zu behandeln)
http://www.n-tv.de/politik/EU-Zuwanderer-bekommen-Sozialhilfe-article16495991.html
http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/BSG_06_05_2015_B_4_AS_44_15_BH-d7330977.html
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&nr=14079
Ich möchte mit euch darüber diskutieren, wie ihr das Urteil vom 03.12.2015 des Bundessozialgerichts Kassel empfindet. Laut diesem haben EU-Ausländer, die sich länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten, Anspruch auf Sozialleistungen - von Hartz 4 bleiben sie allerdings weiterhin ausgeschlossen, solange sie nicht eine gewisse Zeit eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in Deutschland ausgeübt haben.
Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffenden Personen sich um Arbeit bemühen.
Von konkreten Ideen, inwieweit eine Überprüfung dieser Bemühung stattfinden soll respektive wird, habe ich noch nicht gehört.
Ich persönlich finde, dass dieses Thema ziemlich untergegangen ist, die Bedeutung dieses Urteils ist allerdings potenziell ziemlich hoch.
Vorweg: Es ist weder meine Intention, gegen in Deutschland befindliche EU-Ausländer zu hetzen, noch Verschwörungstheorien unterstützen, die die Ausrottung des 'Deutschen Volkes' durch "gezielte Massenimmigration" sehen.
Allerdings finde ich schon, dass man in Bezug auf eine befürchtete "Armutseinwanderung" - ob diese nun stattfinden wird oder nicht, und ob diese Möglichkeit so überhaupt besteht ist eine andere Frage - durchaus der Meinung sein kann, dass dieser Schritt des BSG eher suboptimal war.
Quellen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sozialhilfe-fuer-eu-auslaender-seid-umarmt-ihr-rumaenen-kolumne-a-1066611.html#js-article-comments-box-pager
(Ist nicht ganz so populistisch geschrieben wie der Name des Artikels vermuten lassen mag - bin selber kein Fan des 'Spiegel', fand ihn als Quelle aber insofern interessant weil es doch ein bisschen Spiegel-untypisch ist, Themen dieser Art eher kritisch zu behandeln)
http://www.n-tv.de/politik/EU-Zuwanderer-bekommen-Sozialhilfe-article16495991.html
http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/BSG_06_05_2015_B_4_AS_44_15_BH-d7330977.html