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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

390 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: AUF, Anspruch, Sozialleistungen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Ignorance Diskussionsleiter
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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

11.12.2015 um 19:54
Hallihallo,

Ich möchte mit euch darüber diskutieren, wie ihr das Urteil vom 03.12.2015 des Bundessozialgerichts Kassel empfindet. Laut diesem haben EU-Ausländer, die sich länger als 6 Monate in Deutschland aufhalten, Anspruch auf Sozialleistungen - von Hartz 4 bleiben sie allerdings weiterhin ausgeschlossen, solange sie nicht eine gewisse Zeit eine Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in Deutschland ausgeübt haben.
Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffenden Personen sich um Arbeit bemühen.
Von konkreten Ideen, inwieweit eine Überprüfung dieser Bemühung stattfinden soll respektive wird, habe ich noch nicht gehört.
Ich persönlich finde, dass dieses Thema ziemlich untergegangen ist, die Bedeutung dieses Urteils ist allerdings potenziell ziemlich hoch.

Vorweg: Es ist weder meine Intention, gegen in Deutschland befindliche EU-Ausländer zu hetzen, noch Verschwörungstheorien unterstützen, die die Ausrottung des 'Deutschen Volkes' durch "gezielte Massenimmigration" sehen.
Allerdings finde ich schon, dass man in Bezug auf eine befürchtete "Armutseinwanderung" - ob diese nun stattfinden wird oder nicht, und ob diese Möglichkeit so überhaupt besteht ist eine andere Frage - durchaus der Meinung sein kann, dass dieser Schritt des BSG eher suboptimal war.

Quellen:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/sozialhilfe-fuer-eu-auslaender-seid-umarmt-ihr-rumaenen-kolumne-a-1066611.html#js-article-comments-box-pager

(Ist nicht ganz so populistisch geschrieben wie der Name des Artikels vermuten lassen mag - bin selber kein Fan des 'Spiegel', fand ihn als Quelle aber insofern interessant weil es doch ein bisschen Spiegel-untypisch ist, Themen dieser Art eher kritisch zu behandeln)

http://www.n-tv.de/politik/EU-Zuwanderer-bekommen-Sozialhilfe-article16495991.html

http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/BSG_06_05_2015_B_4_AS_44_15_BH-d7330977.html

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=ps&nr=14079


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

12.12.2015 um 14:48
So wird das Land immer mehr ein Selbstbedienungsladen.
Deutschland lockt nur die schwachen und ungebildeten an, mit einer solchen Politik (man könnte die Gesetze ja anpassen). WARUM nicht wie andere Länder, nur gebildete und vermögene ins Land lassen?
Bald gibt's die ersten Berichte über rumänische Dörfer, die komplett übersiedeln, wäre ja nicht das erste Mal.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

12.12.2015 um 14:59
Zitat von IgnoranceIgnorance schrieb:Allerdings finde ich schon, dass man in Bezug auf eine befürchtete "Armutseinwanderung" - ob diese nun stattfinden wird oder nicht, und ob diese Möglichkeit so überhaupt besteht ist eine andere Frage - durchaus der Meinung sein kann, dass dieser Schritt des BSG eher suboptimal war.
Selbstverständlich ist dieser Schritt vor dem Hintergrund, dass Europa noch keine politische, wirtschaftliche, soziale und rechtliche Union ist, suboptimal.
Europa muss alles umfassen.
(nicht wie @ElvisP meint: )
Zitat von ElvisPElvisP schrieb:"WARUM nicht wie andere Länder, nur gebildete und vermögene ins Land lassen? "
Das "Land" ist Europa


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Realo ehemaliges Mitglied

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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

12.12.2015 um 15:00
Vorweg: Es ist weder meine Intention, gegen in Deutschland befindliche EU-Ausländer zu hetzen... Allerdings
Jaja, ich hab auch nix gegen Ausländer, aber... :troll:

Ich meine, wer seinen Thread so eröffnet, da reichen die ersten 3 Zeilen, um sich den Rest denken zu können. :D
Klassischer Fehlstart.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

12.12.2015 um 15:13
Zitat von IgnoranceIgnorance schrieb:Allerdings finde ich schon, dass man in Bezug auf eine befürchtete "Armutseinwanderung"
Haben wir in Österreich massenhaft. Ist zwar eher Numerus-Clausus-Flucht, aber etwa 160.000 Deutsche studieren auf österreichische Kosten und nutzen das Sozialsystem (Krankenkassen).

Entweder haben wir eine EU und das ist schnurzpiepegal, oder wir pfeifen auf die EU und die deutschen Studenten werden abgeschoben.

Wie ihr wollt.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

12.12.2015 um 15:19
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Entweder haben wir eine EU und das ist schnurzpiepegal, oder wir pfeifen auf die EU und die deutschen Studenten werden abgeschoben.

Wie ihr wollt.
Vollkommen richtig,
was die Rechtsaußen wollen: auf die EU pfeifen und starke Nationalstaaten installieren, während die Wirtschaft global agiert, das dürfte denen so passen.


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Ignorance Diskussionsleiter
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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

12.12.2015 um 16:34
Zitat von RealoRealo schrieb:Jaja, ich hab auch nix gegen Ausländer, aber... :troll:

Ich meine, wer seinen Thread so eröffnet, da reichen die ersten 3 Zeilen, um sich den Rest denken zu können. :D
Klassischer Fehlstart.
Sicher :troll: So kann man keine Diskussion führen. Es ist ein potenziell brisantes Thema, deswegen habe ich mir Mühe bei einer möglichst objektiven Darstellung gegeben. Wenn du darin subtile Hetze siehst, Bitteschön..

Du suchst systematisch nach den kleinsten Anhaltspunkten, um Leuten rechtes Denken vorzuwerfen oder?
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Haben wir in Österreich massenhaft. Ist zwar eher Numerus-Clausus-Flucht, aber etwa 160.000 Deutsche studieren auf österreichische Kosten und nutzen das Sozialsystem (Krankenkassen).

Entweder haben wir eine EU und das ist schnurzpiepegal, oder wir pfeifen auf die EU und die deutschen Studenten werden abgeschoben.

Wie ihr wollt.
Wäre es überall in der EU der Fall, wäre es natürlich was anderes. Ist aber nun mal nicht so..
Hätte das der Europäische Gerichtshof EU-weit entschieden, wäre das ja eine komplett andere Geschichte.
Nebenbei: Was das mit deutschen Studenten zu tun hat, erschließt sich mir nicht ganz.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

12.12.2015 um 17:17
Zitat von IgnoranceIgnorance schrieb:Was das mit deutschen Studenten zu tun hat, erschließt sich mir nicht ganz
Sie nutzen als EU-Bürger ein Sozialsystem eines anderen EU-Landes.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

12.12.2015 um 17:19
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Sie nutzen als EU-Bürger ein Sozialsystem eines anderen EU-Landes.
So und nicht anders, soll das es Ziel Europas sein.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

13.12.2015 um 05:09
@eckhart
Na dann hopp hopp Haushalt an Brüssel übergeben, sonst gibt das n Finanzchaos ;)
Ist das selbe Ding wie mit der globalen Wirtschaft und Nationalstaaten.
Es läuft halt nicht ganz rund wenn man auf zwei Hochzeiten tanzt.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 22:13
@eckhart
@Narrenschiffer
@Realo

Wie stellt ihr es euch in der PRAXIS vor:
Lediglich in D wird an JEDEN Eu-Bürger Sozialhilfe gezahlt (wäre dies auch in anderen Ländern der Fall, gäbe es NICHTS dagegen einzuwänden, ist aber leider nicht so).
Meint Ihr denn nicht, dass das eine gewisse Sogwirkung zur Folge haben kann?

Ich meine, die Politiker sagen doch nun jetzt schon, die Zahl an Flüchtlingen muss spürbar verringert werden. Wenn nun auch noch soundsoviele "Armuts-Flüchtlinge" hinzu kommen - welche dann auch NUR nach D wollen, was soll das werden?

Hinzu kommt in meinen Augen auch diese Ungerechtigkeit: Jeder Hartz-4-Empfänger muss nachweisen, dass er sich um Arbeit bemüht. die EU-Sozialhilfe-Empfänger müssen dies NICHT nachweisen. Aber das jetzt nur nebenbei.

Mir geht es nur um die Sogwirkung auf Menschen aus den armen Ländern und das sind sicher nicht gerade wenige, welche dann eben auch noch zusätzlich nach D kommen könnten. Würdet Ihr doch sicher auch machen wollen, wenn Ihr in einem armen Land leben würdet, oder nicht?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 22:35
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wie stellt ihr es euch in der PRAXIS vor:
In der Praxis stelle ich mir überhaupt kein Stückwerk vor.
In der Praxis stelle ich mir eine vollkommene Union vor.
Eine Union kann nicht nur aus Währungsunion und der Harmonisierung einzelner Vorschriften bestehen.

Zum Stückwerk:
Hartz4 gilt für Ost- und Westdeutschland, obwohl auch jetzt noch riesige Lohn-, Vermögens- und Lebensstandartunterschiede existieren,die Harmonisierung ist auf den SanktNimmerleinstag verschoben und eine Sogwirkung nicht mehr feststellbar,


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 22:41
@eckhart
Zitat von eckharteckhart schrieb:Zum Stückwerk:
Hartz4 gilt für Ost- und Westdeutschland, obwohl auch jetzt noch riesige Lohn-, Vermögens- und Lebensstandartunterschiede existieren,die Harmonisierung ist auf den SanktNimmerleinstag verschoben und eine Sogwirkung nicht mehr feststellbar,
Hier muss man meines Erachtens sehen, dass das Gefälle zwischen Ost und West bei weitem nicht so groß ist/war, wie es jetzt zwischen den armen Ländern und D ist.
Die Sogwirkung wird also in meinen Augen rein vom Logischen viel stärker sein.[/quote]
Zitat von eckharteckhart schrieb:In der Praxis stelle ich mir überhaupt kein Stückwerk vor.
In der Praxis stelle ich mir eine vollkommene Union vor.
Eine Union kann nicht nur aus Währungsunion und der Harmonisierung einzelner Vorschriften bestehen.
Sehe ich genauso. Nur leider ist die Praxis eben anders als wir es uns wünschen. Und DESHALB sehe ich dieses Urteil als sehr fragwürdig an. Wie kannn man solch ein unsinniges Urteil fällen, das geht mir nicht in den Kopf?

Da frage ich mich doch: sollte damit etwas bestimmtes bezweckt werden und wenn ja , WAS? Oder dachte man gar nicht an die möglichen Konsequenzen?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 22:48
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Und DESHALB sehe ich dieses Urteil als sehr fragwürdig an. Wie kannn man solch ein unsinniges Urteil fällen, das geht mir nicht in den Kopf?
Ich sehe den Aufbau der Europäischen Union als sehr fragwürdig an, das Urteil dagegen als angemessen.
Da die Praxis anders ist, als wir es uns wünschen, müssen wir da durch.
Geld ist da.
Im Übrigen brauchen alle (auch die Deutschen) EU-Sozialhilfe-Empfänger keine Bemühungen um Arbeit nachzuweisen.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 23:02
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Jeder Hartz-4-Empfänger muss nachweisen, dass er sich um Arbeit bemüht. die EU-Sozialhilfe-Empfänger müssen dies NICHT nachweisen
Hast du irgendwelche seriösen (d.h. keine völkischen, rechtslastigen Hetzblogs) Quellen, die den Faktengehalt deiner Aussage untermauern??


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 23:06
@collectivist
Optimist schrieb:
Jeder Hartz-4-Empfänger muss nachweisen, dass er sich um Arbeit bemüht. die EU-Sozialhilfe-Empfänger müssen dies NICHT nachweisen

--->
Hast du irgendwelche seriösen (d.h. keine völkischen, rechtslastigen Hetzblogs) Quellen, die den Faktengehalt deiner Aussage untermauern??
Das ist ja nun altbekannt, muss ich das wirklich noch nachweisen?
Da musst du aber mal bisschen warten. Und du kannst mir inzwischen mal nachweisen, wieso meine Aussage nun wieder Hetze sein soll.


@eckhart
Zitat von eckharteckhart schrieb:Im Übrigen brauchen alle (auch die Deutschen) EU-Sozialhilfe-Empfänger keine Bemühungen um Arbeit nachzuweisen.
Den Unterschied und die Ungerechtigkeit sehe ich darin:
Deutsche Arbeitslose bzw. wer fähig ist zu arbeiten KANN gar KEINE Sozialhilfe beziehen, sondern muss Arbeitslosenhilfe beantragen oder muss von Luft und Liebe leben.

Ein eingereister EU-Bürger dagegen, welcher auch arbeitsfähig ist, kann nun also Sozialhilfe beantragen ohne nachweisen zu müssen, dass er sich um Arbeit bemüht.
Optimist schrieb:
Und DESHALB sehe ich dieses Urteil als sehr fragwürdig an. Wie kannn man solch ein unsinniges Urteil fällen, das geht mir nicht in den Kopf?

--->
Ich sehe den Aufbau der Europäischen Union als sehr fragwürdig an, das Urteil dagegen als angemessen.
Da die Praxis anders ist, als wir es uns wünschen, müssen wir da durch.
Geld ist da.
Mir geht es nicht um das Geld, das ist sicherlich da und ich gönne das auch jedem.
Mir geht es lediglich um die ZUSÄTZLICHE Menge an Migranten, welche zusätzlich ausschließlich nach D kommen werden, wo doch nun jetzt schon gesagt wird, es muss begrenzt werden.... (aus organisatiorischen Gründen usw...). Also das Finanzielle würde ich jetzt mal gerne außen vor lassen.

Um es noch mal auf den Punkt zu bringen:

Mir geht es um die mengenmäßige zusätzliche Sogwirkung ....
... und um die Ungerechtigkeit gegenüber deutschen Arbeitslosen, was einerseits die Bedingungslosigkeit für EU-Bürger und umgedreht die Auflagen für den Bezug der Transferleistungen von Einheimischen betrifft.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 23:10
@Optimist

Wie kommst du bloß darauf dass EU Bürger nur in Deutschland ein Anrecht auf Sozialhilfe haben, könntest du dies bitte belegen?

Ich kann mir auch kaum vorstellen dass massenhaft EU Bürger nach Deutschland kommen und dann 6 Monate ihre Ersparnisse aufbrauchen um dann mit Sozialhilfe zu leben, das ist ja ein vor sich hin vegetieren und es ergibt keinen Sinn.

Gerade die Finanzkrisen in Südeuropa (Spanien, Portugal, Griechenland) haben doch gezeigt dass keine Massenflucht in deutsche Sozialsysteme aus Südeuropa stattgefunden hat, im Gegenteil sogar, die hochqualifizierten Hochschulabsolventen und Facharbeiter sind nach Deutschland hauptsächlich in den letzten Jahren eingewandert.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 23:14
@Optimist

EU Bürger sind keine "Migranten" innerhalb der EU,
es sei denn für dich ist auch ein Schwabe in Niedersachsen ein "Migrant".


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15.12.2015 um 23:18
@SouthBalkan
Zitat von SouthBalkanSouthBalkan schrieb:EU Bürger sind keine "Migranten" innerhalb der EU,
es sei denn für dich ist auch ein Schwabe in Niedersachsen ein "Migrant".
Ja, ist er :)
Nein, ernstlich, weißt doch was ich meine. Dann halt nicht Migrant, aber Einer aus einem anderen Land - oder anders: Einer der nicht in D geboren wurde und auch keine deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Zitat von SouthBalkanSouthBalkan schrieb:Wie kommst du bloß darauf dass EU Bürger nur in Deutschland ein Anrecht auf Sozialhilfe haben, könntest du dies bitte belegen?
Dieses Urteil bezieht sich doch NUR auf D, oder nicht?

Selbst wenn auch andere Länder auch Sozialhilfe zahlen, dann fällt diese sicherlich nicht so hoch aus wie in D, denn D zahlt nun mal am Besten.
Aus diesem Grund wollen ja auch die Flüchtlinge vorrangig nach D. Ansonsten könnten sie ja in anderen Ländern bleiben, ehe sie die Strapaze auf sich nehmen, sich nach D durchzuschlagen.
Zitat von SouthBalkanSouthBalkan schrieb:Ich kann mir auch kaum vorstellen dass massenhaft EU Bürger nach Deutschland kommen und dann 6 Monate ihre Ersparnisse aufbrauchen um dann mit Sozialhilfe zu leben, das ist ja ein vor sich hin vegetieren und es ergibt keinen Sinn.
Ich könnte mir das schon vorstellen, denn die Sozialhilfe die sie - wenn sie dann ausgeharrt haben - hier bekommen, ist das Vielfache von dem was sie in ihrem Land bekommen.... da denke ich, das lohnt sich dann vielleicht schon.
Mit Betteln werden sie schon über die Runden kommen. Ich sehe in meiner Stadt einige Bettler, welche offensichtlich nicht aus D kommen.
Zitat von SouthBalkanSouthBalkan schrieb:Gerade die Finanzkrisen in Südeuropa (Spanien, Portugal, Griechenland) haben doch gezeigt dass keine Massenflucht in deutsche Sozialsysteme aus Südeuropa stattgefunden hat, im Gegenteil sogar, die hochqualifizierten Hochschulabsolventen und Facharbeiter sind nach Deutschland hauptsächlich in den letzten Jahren eingewandert.
Ich denke da mehr an Rumänien und Bulgarien. Diese Länder sind doch sicher noch ärmer als Spanien usw.?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 23:24
@SouthBalkan
Zitat von SouthBalkanSouthBalkan schrieb:Ich kann mir auch kaum vorstellen dass massenhaft EU Bürger nach Deutschland kommen und dann 6 Monate ihre Ersparnisse aufbrauchen um dann mit Sozialhilfe zu leben, das ist ja ein vor sich hin vegetieren und es ergibt keinen Sinn.
Naja, die Zahlen steigen an, und natürlich ist die Grundsicherung hier in aller Regel mehr, als was die Menschen in ihren Heimatländern haben, wenn sie keine, oder nur eine schlecht bezahlte Arbeit haben.

Zu Beginn waren es eigentlich mehrheitlich Leute, die im Arbeitsmarkt ankamen...das hat sich in den letzten Monaten etwas verändert. Man wird sehen, wie sich das nun entwickelt.


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