Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015
15.12.2015 um 23:26@SouthBalkan
@collectivist
@eckhart
@Narrenschiffer
Zuzüglich zur möglichen Sogwirkung geht es mir darum:
Wenn die Richter gesagt hätten, alle arbeitsfähigen EU-Bürger können Hartz-4 beziehen (mit den GLEICHEN Auflagen wie sie auch die Einheimischen haben), hätte ich keinerlei Problem. Mir geht es eben hauptsächlich um diese Ungleichbehandlung.
(bei Sozialhilfe gibt es nun mal nicht die gleichen Auflagen, das ist für mich der Punkt).
@collectivist
@eckhart
@Narrenschiffer
Zuzüglich zur möglichen Sogwirkung geht es mir darum:
Wenn die Richter gesagt hätten, alle arbeitsfähigen EU-Bürger können Hartz-4 beziehen (mit den GLEICHEN Auflagen wie sie auch die Einheimischen haben), hätte ich keinerlei Problem. Mir geht es eben hauptsächlich um diese Ungleichbehandlung.
(bei Sozialhilfe gibt es nun mal nicht die gleichen Auflagen, das ist für mich der Punkt).