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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

390 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: AUF, Anspruch, Sozialleistungen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 23:26
@SouthBalkan
@collectivist
@eckhart
@Narrenschiffer

Zuzüglich zur möglichen Sogwirkung geht es mir darum:
Wenn die Richter gesagt hätten, alle arbeitsfähigen EU-Bürger können Hartz-4 beziehen (mit den GLEICHEN Auflagen wie sie auch die Einheimischen haben), hätte ich keinerlei Problem. Mir geht es eben hauptsächlich um diese Ungleichbehandlung.
(bei Sozialhilfe gibt es nun mal nicht die gleichen Auflagen, das ist für mich der Punkt).


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 23:29
@Optimist
@canales


Die Integration der Sinti und Roma in die europäischen Gesellschaften ist eine gesamteuropäische Aufgabe.

Die Bettler die ich zuhauf in deutschen Großstädten sehe sind nunmal hauptsächlich Sinti oder Roma aus Balkanstaaten.

Was haben denn die Kriegsflüchtlinge aus Syrien, Irak und Afghanistan mit EU Bürgern zu tun?

Wieviel Geld erhält denn ein Sozialhilfeempfänger?
Es wird wohl weniger wie Hartz 4 sein.
Wie hoch ist die Sozialhilfe in Holland, Frankreich, Schweden oder Dänemark?


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 23:30
@SouthBalkan
Zitat von SouthBalkanSouthBalkan schrieb:Wieviel Geld erhält denn ein Sozialhilfeempfänger?
Es wird wohl weniger wie Hartz 4 sein.
So viel ich weiß, ist das ungefähr gleich.

Aber davon abgesehen, weiß nicht ob du das schon gelesen hast?
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Zuzüglich zur möglichen Sogwirkung geht es mir darum:
Wenn die Richter gesagt hätten, alle arbeitsfähigen EU-Bürger können Hartz-4 beziehen (mit den GLEICHEN Auflagen wie sie auch die Einheimischen haben), hätte ich keinerlei Problem. Mir geht es eben hauptsächlich um diese Ungleichbehandlung.
(bei Sozialhilfe gibt es nun mal nicht die gleichen Auflagen, das ist für mich der Punkt).



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15.12.2015 um 23:33
@Optimist

Das Urteil ist ja auch dahingehen interessant, weil das BSG ja beim EuGH nachgefragt hatte, ob die Rechtssprechung bislang dem EU-Recht widerspricht.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/eugh-verneint-anspruch-arbeitsuchender-eu-buerger-auf-hartz-iv_073055.html


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15.12.2015 um 23:34
@canales
Lese ich mir später mal durch, muss jetzt erst mal kurz weg :)


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15.12.2015 um 23:38
@SouthBalkan

Zunächst ist es ein Problem der Länder in denen diese Gruppe (überwiegend Roma) lebt.
Dort müsste zunächst angesetzt werden, also in Rumänien, der Slowakei, Bulgarien.


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15.12.2015 um 23:40
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das ist ja nun altbekannt, muss ich das wirklich noch nachweisen?
Nicht das ich wüsste. Klar, wenn man seine Nachrichten von PI-News, JF, Hartgeld usw bezieht, dann wird das einem so suggeriert. Realiter ist das aber Tatsachenverdrehung. Auch EU-Bürger aus dem Ausland müssen sich den Hartz 4 Repressionen beugen oder auch nicht, dann gibts aber auch keinen Knatter. Der Kapitalismus ist zu allen ungerecht, das kansnt du mir glauben oder auch nicht


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 23:43
@canales
Durch die Niederlassungsfreiheit in der EU ist es eben nicht mehr nur ein Problem der einzelnen Staaten, die Integration der Roma und Sinti ist durch die Niederlassungsfreiheit in der EU zu einer europäischen Aufgabe geworden, dies sollte erkannt werden.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 23:43
Zitat von collectivistcollectivist schrieb:Auch EU-Bürger aus dem Ausland müssen sich den Hartz 4 Repressionen beugen oder auch nicht, dann gibts aber auch keinen Knatter.
Steht ja auch so im Eingangstext. ;)


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 23:48
@SouthBalkan
Doch ist es, weil aufgrund der schlechten Lebensverhältnisse, der Diskriminierung in ihren Heimatländern diese Gruppe überwiegend in die Länder wandert, wo sie ein besseres Leben erhoffen.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

15.12.2015 um 23:57
@canales
Mir ist zB aus Griechenland bekannt dass sich viele Roma weigern ihre Kinder in die Schule zu schicken, oder dass die Kinder von den Eltern gezwungen werden die Schule frühzeitig abzubrechen.

Ein großes Problem bei vielen Roma ist nunmal leider dass sie sich nicht integrieren wollen, aehnlich zB wie die libanesische kurdischen(Malhemi genannt glaub ich) Clans.

Die alleinige Schuld bei den Staaten(Rum/Bulgarien) zu suchen ist zu einfach gedacht und entspricht nicht den Tatsachen, da wird Deutschland jedoch auch noch hinter kommen.


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16.12.2015 um 00:00
@SouthBalkan

Es ist mir durchaus bewusst, dass die Integration dieser Gruppe sehr schwierig ist...ich führe das auch auf die Situation in ihren Heimatländern und den Umgang mit dieser Gruppe zurück. Natürlich liegt dies auch an der "Lebenskultur" dieser Gruppe...


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16.12.2015 um 00:08
@collectivist
Zitat von collectivistcollectivist schrieb:Auch EU-Bürger aus dem Ausland müssen sich den Hartz 4 Repressionen beugen
WENN EU-Bürger Hartz4 bekommen WÜRDEN, hättest du Recht.
Lt dieses besagten Urteils bekommen sie jedoch kein Harzt4, sondern Sozialhilfe.

Zwischen diesen beiden Transferleistungen gibt es nun mal einen gravierenden Unterschied, was die Bedingungen betrifft, oder willst du das abstreiten?

Ich müsste mich sehr irren, wenn man bei Sozialhilfe einen Nachweis erbringen müsste, dass man sich um Arbeit bemüht (das müssen auch Deutsche NICHT, welche Sozialhilfe beziehen).


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

16.12.2015 um 00:10
@Optimist

Ich habe mir mal die Regelung in Österreich rausgesucht, wie es für EU-Bürger und Sozialhilfe aussieht:

- Anrecht auf Sozialhilfe haben EU-Bürger, die in Österreich arbeiten
- Anrecht auf Sozialhilfe haben EU-Bürger (ohne Arbeit?) nach 5 Jahren
EWR-Bürgerinnen und EWR-Bürger können
die Bedarfsorientierte Mindestsicherung nur bekommen,
wenn sie in Österreich arbeiten
oder schon länger als fünf Jahre rechtmäßig in Österreich wohnen.

http://www.sozialministerium.at/cms/site/liste.html?channel=CH2193&easyread=1 (Archiv-Version vom 11.08.2015)
Die Sechsmonate-Entscheidung von Kassel scheint schon etwas aus der Reihe zu tanzen.

Bis jetzt kenne ich es so: ich kann als EU-Bürger überall in der EU wohnhaft sein, muss aber entweder einen Arbeitsplatz oder genügend Eigenmittel samt sozialer Absicherung nachweisen können.

Vielleicht sollte eine europäische Sozialabsicherung eingeführt werden samt freier Wohnortwahl. Dann wären Rumänien und Bulgarien mit ihren Pipi-Preisen Top-Länder für sozial Schwache ;)


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

16.12.2015 um 00:14
@Narrenschiffer
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Bis jetzt kenne ich es so: ich kann als EU-Bürger überall in der EU wohnhaft sein, muss aber entweder einen Arbeitsplatz oder genügend Eigenmittel samt sozialer Absicherung nachweisen können.
Ja, das fände ich auch völlig okay. Um so mehr kann ich mich nur über dieses komische Urteil wundern.
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Vielleicht sollte eine europäische Sozialabsicherung eingeführt werden samt freier Wohnortwahl. Dann wären Rumänien und Bulgarien mit ihren Pipi-Preisen Top-Länder für sozial Schwache
Genau das ist die Schwierigkeit - die unterschiedlichen Standards und Lebenshaltungskosten.
Es hätte - BEVOR die EU gegründet wurde - diesbezüglich einen Ausgleich geschaffen werden müssen, damit die EU überhaupt funktionieren kann.
Dann hätten wir z.B. jetzt sicher auch nicht dieses Flüchtlingsproblem, weil die Meisten NICHT nach D wöllten.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

16.12.2015 um 00:20
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich müsste mich sehr irren, wenn man bei Sozialhilfe einen Nachweis erbringen müsste, dass man sich um Arbeit bemüht (das müssen auch Deutsche NICHT, welche Sozialhilfe beziehen).
Wo ist jetzt die Ungleichbehandlung? Wenn sich beide nicht bemühen müssen.


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16.12.2015 um 00:21
@McMurdo
Ich müsste mich sehr irren, wenn man bei Sozialhilfe einen Nachweis erbringen müsste, dass man sich um Arbeit bemüht (das müssen auch Deutsche NICHT, welche Sozialhilfe beziehen).

-->
Wo ist jetzt die Ungleichbehandlung? Wenn sich beide nicht bemühen müssen.
arbeitsfähige Deutsche KÖNNEN bzw. dürfen gar keine Sozialhilfe beantragen. Arbeitsfähige EU-Bürger dagegen dürfen das jetzt.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

16.12.2015 um 00:23
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Bis jetzt kenne ich es so: ich kann als EU-Bürger überall in der EU wohnhaft sein, muss aber entweder einen Arbeitsplatz oder genügend Eigenmittel samt sozialer Absicherung nachweisen können.
soweit ich weiss , kann sich jeder deutsche auch im europäischen ausland arbeitslos melden.
nur bekommt er dann natürlich dort den jeweiligen nationalen satz , und keinen deutschen mehr.

insofern
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:. Dann wären Rumänien und Bulgarien mit ihren Pipi-Preisen Top-Länder für sozial Schwache ;)
kannst das knicken , du bekommst dort geld ,aber den bulgarischen oder rumänischen sozialhilfesatz.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich müsste mich sehr irren, wenn man bei Sozialhilfe einen Nachweis erbringen müsste, dass man sich um Arbeit bemüht (das müssen auch Deutsche NICHT, welche Sozialhilfe beziehen).
hast die zeit verschlafen?
es gibt keine "sozialhilfe" mehr.

das fällt unter hartz-4 dann. insofern bin ich vom threadtitel hier überrascht.


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Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015

16.12.2015 um 00:25
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Genau das ist die Schwierigkeit - die unterschiedlichen Standards und Lebenshaltungskosten.
Es hätte - BEVOR die EU gegründet wurde - diesbezüglich einen Ausgleich geschaffen werden müssen, damit die EU überhaupt funktionieren kann.
Die können sich ja nur anpassen, wenn einheitliche Bedingungen gelten. Von daher ist das VOR der EU völlig utopisch. Sieht man ja schon wie schwierig das jetzt innerhalb der EU ist. Und es wird doch angepasst. Wir kommen nur von einem sehr hohen Niveau, deshalb jammern immer alle.


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16.12.2015 um 00:26
@pere_ubu
Optimist schrieb:
Ich müsste mich sehr irren, wenn man bei Sozialhilfe einen Nachweis erbringen müsste, dass man sich um Arbeit bemüht (das müssen auch Deutsche NICHT, welche Sozialhilfe beziehen).

hast die zeit verschlafen?
es gibt keine "sozialhilfe" mehr.
Glaube DU hast hier was verschlafen :)
Sozialhilfe gibt es sehr wohl noch. Und zwar für Menschen, welche NICHT arbeitsfähig sind.

Und genau deswegen finde ich es eben ungerecht dass EU-Bürger - welche arbeitsfähig SIND - Sozialhilfe bekommen können.


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