Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015
18.12.2015 um 20:05@Laucott
Laucott schrieb:selbst meine Frau als Eu-Ausländerin( seit 2001 in Deutschland) schämt sich für jeden Ihresgleichen der versucht hier in Deutschland das Sozialsystem auszunutzen und davon zu profitieren. Auch sie würde ganz klare Unterschiede in der Verteilung zu Gunsten der Deutschen Harzer befürworten auch wenn sie dabei gegen Ihre Landsleute spricht.Darum geht es genau in dem "Zitat". Da geht es um Rentner, die aus einem EU-Land nach D kommen. Die müssen Krankenversicherung und genügend finanzielle Mittel haben. Aber: was passiert denn jetzt, wenn sie das nicht haben, aber trotzdem kommen? Das geht da nicht klar draus hervor. Und das ist doch die eigentliche Frage.