Anrecht auf Sozialhilfe von EU-Ausländern, BSG Urteil vom 03.12.2015
18.12.2015 um 20:57stereotyp schrieb:Das Bundessozialgericht hat eine sozialpolitische Wende eingeleitet: Jeder Ausländer aus einem EU-Land, der länger als sechs Monate in Deutschland lebt, hat künftig Anspruch auf Sozialhilfe.Es haben nur die Anrecht auf Sozialhilfe, die sich hier unrechtmäßig aufhalten.
Und selbst die müssen nachweisen, dass sie eine besondere Verbindung zu Deutschland aufweisen.
Mit seinem Urteil wollte das Bundessozialgericht auf Widersprüche in der Gesetzgebung aufmerksam machen.
Der Gesetzgeber hat es planwidrig unterlassen, auch diejenigen ausdrücklich von den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II auszuschließen, die über keine materielle Freizügigkeitsberechtigung oder kein Aufenthaltsrecht in Deutschland verfügen.https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA151202743&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
Ist doch positiv, dass die Widersprüche jetzt schon aufgefallen sind und nicht erst in ein paar Jahren wo der Staat vielleicht noch viel mehr zahlen müsste