frivol schrieb:Nee Deutschland und Türkei haben keine gemeinsame Grenze
Müssen sie das denn? Gibt Enklaven usw.
frivol schrieb:Was denn sonst? Du sagst die dürfen kein Abstimmung machen
Die Frage ist doch, und darauf spielte mein Beispiel auch an, unter welchen Gesichtspunkten das stattfindet. Zumal das auch die Unterminierung anderer Staatsgebiete erlaubt, wenn ich sinngemäß die angrenzenden Areale spitzbübisch ausgedrückt "flute" (und/oder handstreichartig einnehme wie in UKR) und dann auf politischen und ethnischen Mehrheitsprozessen beharren will und ggf. als fremde Macht noch Einfluss darauf ausübe, um etwas im Sinne meiner Politik zu meinen Gunsten zu beeinflussen, statt unter normalen Bedingungen die Leute wirklich frei wählen zu lassen und so etwas auszuarbeiten, notfalls mit internationaler Unterstützung / Beobachtung um völkerrechtliche Aspekte zu wahren.
Aber so? Freut sich bestimmt das Balitkum als andere Problemstelle, wenn man da so vorgehen würde.
Ich glaube auch hier wird das Selbstbestimmungsrecht, gemäß der Deskription oben, etwas freimütig benutzt oder gedeutet. Wenn ich Russen auf der Krim (usw) habe die mit der Ukraine nix anfangen können und sich eher als Russen sehen: Prima, es gibt schon einen russischen Staat. Wenn es zu Friedenszeiten ohne falsches Spiel keine Wahlmehrheiten für so etwas gibt, kann / sollte ich auswandern.
Einfach mal den Verlauf lesen und sich fragen, wo das hier ein normaler Ablauf sein soll und wie man bitte die Rahmenbedingungen als unkompliziert werten kann, wenn es mitunter Einschüchterung, eigentlich das ganze Ding unter Einschüchterung und Zwang stattfand.
Wikipedia: Referendum über den Status der KrimDazu natürlich der "Fallout" aus der rechtlichen Betrachtung, vieles wurde international nicht anerkannt - sicherlich ob der Rahmenumstände.
Als Beispiel:
Völkerrechtliche Einschätzungen
Anne Peters bezeichnete den nicht den Vorgaben der Venedig-Kommission entsprechenden Vorgang einen „Missbrauch des Referendumsinstruments“. Die Venedig-Kommission hatte die Vorgänge in einer Untersuchung in folgenden Punkten verurteilt:
Das Referendum stand im Widerspruch zur ukrainischen Verfassung;
die Fragestellung war mehrdeutig;
es gab Berichte über extensiven Wahlbetrug;
es ist keine neutrale, unabhängige Wahlwerbung vor dem Referendum in nur 10 Tagen zwischen Ankündigung und tatsächlicher Abhaltung möglich gewesen;
eine unabhängige Wahlbeobachtung ist nicht möglich gewesen.
das Referendum hat in einem nicht befriedeten Gebiet stattgefunden.
Der letzte Punkt war nach Meinung von Peter Hilpold der gravierendste.
Luzius Wildhaber seinerseits fasste zusammen: „Das Krim-Plebiszit war somit illegal und manipuliert.“
Wenn in Belarus ein Referendum stattfindet können das manche immer noch kritisieren, aber solange das nicht im Spannungsfall und mit grünen Männchen stattfindet sondern von sich aus unter normalen Bedingungen oder zu Friedenszeiten (ohne Einschüchterung), dann sehe ich das entspannter als im Falle der Ukraine.