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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 22:45
Weiß ich nicht. Weil in den meisten Fällen der Verdacht wohl nicht ausreichend stark genug ist. Allein auf eine Vermutung hin stellt kein Richter einen Durchsuchungsbefehl aus, weil der zu tief in die Intimsphäre des Betroffenen eingreift. Da muss schon was ganz Konkretes vorliegen.

Bin jetzt weg.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 22:46
@Realo
okay.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 23:00
6,5% des Gesamthaushaltes! Da sollte selbst der dümmste Gutmensch merken, dass das nicht funktioniert...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 23:31
@Optimist

Die Ausführungen von @Realo bezüglich eines richterlichen Beschlusses sind schon korrekt. Die Polizei darf das grundsätzlich nicht aus eigenem Gutdünken. Allerdings sehe ich hier als Zielgruppe eher das Bamf, denn dort findet die Sachbearbeitung statt und wenn man denn feststellt, dass ein relevanter Anteil an Personen nicht dazu beiträgt ihre Identität zu verifizieren, dann sollte eben die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass ein durch Beamte des BAMF auch durchgesehen werden darf, um die Identität zu verifizieren.

Es liegt nämlich ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass sich hier aufhaltende Personen einwandfrei ausweisen können. Deutsche haben sogar die Pflicht ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen.

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

Dagegen zu verstoßen kann mit Bußgeldern geahndet werden (bis zu 3000 € und mehr) und Bußgelder werden bei Nichtzahlung in Haftstrafen umgewandelt.

Da sehe ich ehrlich gesagt ein Ungleichgewicht, denn vor dem Gesetz sollten alle gleich sein und ein derartiger kurzer Eingriff in die "Intimsphäre" Handy wiegt nicht so schwer, wie eine Freiheitsentziehung (die im Übrigen bei Asylbewerbern, die nicht mitarbeiten, auch nicht angewandt wird).

@Realo leider kann man in der öffentlichen Wahrnehmung nicht so strikt zwischen legal und illegal trennen, gerade du als Soziologe solltest wissen, dass ein Umgang mit illegalen, der nicht die Zustimmung der breiten Öffentlichkeit findet, sich auch auf die Wahrnehmung der anderen Flüchtlinge auswirkt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.02.2017 um 23:52
@Bruderchorge
finde ich alles sehr plausibel.

Dazu aber mal ein Gedanke:
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb: dann sollte eben die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass ein durch Beamte des BAMF auch durchgesehen werden darf, um die Identität zu verifizieren.
sehe ich genauso.
Jedoch, was könnte der Nebeneffekt sein? Wenn sich das unter den Flüchtlingen rumsprechen würde, würden sie evtl. ihre Handys entsprechend präparieren - vielleicht sogar mit Hilfe von Schleppern. Dann wären eben z.B. paar Bilder von Syrien drauf usw...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 00:39
@Optimist

Korrekt, kein System ist perfekt und eine absolute Sicherheit gibt es nicht, aber es macht schon in Sachen Glaubwürdigkeit einen Unterschied, ob auf dem Handy eben nur ein "paar Fotos" aus Syrien sind oder ob im Gesamtkontext auch viele Gespräche zB Whattsapp mit Freunden Verwandten usw. dort drauf sind.

Es geht ja nicht darum alles abzuspeichern, sondern nur nach Draufsicht die Glaubwürdigkeit einzuschätzen.

Außerdem macht sich die Politik geradezu lächerlich angreifbar, wenn in der öffentlichen Wahrnehmung eben die Frage aufkommt "die haben alle keinen Pass, aber alle haben ein Handy?" und die Antwort lautet, das Handy rühren wir natürlich nicht an. Nein, man schöpft alle zumutbaren Mittel aus und dann kann man das der Öffentlichkeit auch guten Gewissens verkaufen und bietet weniger Angriffsfläche für zB die AfD.


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Pb74 ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 00:48
@Bruderchorge

Derartige sinnvolle Gesetzesänderungen dürften ja auch zumindest derzeit bei der Bevölkerung gut vermittelbar sein. Maas macht ja aktuell sowieso schon "einen auf harten Hund" in ähnlich gelagerten Dingen, wäre also insofern gar nicht weit hergeholt.

Ausserdem könnte man wieder der ungeliebten AfD ein paar Punkte abjagen. Auf jeden Fall wäre es eine sinnvollere Investition als in Twitter über die schlimmen Rechten abzulästern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 00:51
@Bruderchorge
ja muss dir bei allem zustimmen.

In dem Zusammenhang fällt mir gerade folgendes ein:
Es heißt doch immer, wer ein Smartphone hat, ist gläsern, weil jeder kleine Hacker Einblick in sein Leben gewinnen kann.
Demnach ist man anscheinend als Smartphonebesitzer doch nicht so gläsern.
Wenn das so wäre, könnte ich mir vorstellen, dass diese Möglichkeiten des Hackens vielleicht HEIMLICH genutzt würden?
Zitat von Pb74Pb74 schrieb:Ausserdem könnte man wieder der ungeliebten AfD ein paar Punkte abjagen. Auf jeden Fall wäre es eine sinnvollere Investition als in Twitter über die schlimm
genau.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 10:12
@Bruderchorge
Zitat von BruderchorgeBruderchorge schrieb:dann sollte eben die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dass ein durch Beamte des BAMF auch durchgesehen werden darf, um die Identität zu verifizieren.
hab gerade im MDR aktuell gehört, dass dies angedacht oder sogar schon beschlossen wurde - man könnte meinen, die lesen hier mit ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 13:15
@Optimist

Das wäre doch wünschenswert :D Obwohl lieber nicht, hier wird auch sehr viel Mist verzapft manchmal ;)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 18:43
@Optimist
@Bruderchorge
@Realo

Die Handys von Flüchtlingen dürfen schon durchsucht werden - alles andere sind hobby juristische FakeNews.

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/48.html
(3) Besitzt der Ausländer keinen gültigen Pass oder Passersatz, ist er verpflichtet, an der Beschaffung des Identitätspapiers mitzuwirken sowie alle Urkunden, sonstigen Unterlagen und Datenträger, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können und in deren Besitz er ist, den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden auf Verlangen vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen. Kommt der Ausländer seiner Verpflichtung nicht nach und bestehen tatsächliche Anhaltspunkte, dass er im Besitz solcher Unterlagen oder Datenträger ist, können er und die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden. Der Ausländer hat die Maßnahme zu dulden.
(3a) Die Auswertung von Datenträgern ist nur zulässig, soweit dies für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit des Ausländers und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat nach Maßgabe von Absatz 3 erforderlich ist und der Zweck der Maßnahme nicht durch mildere Mittel erreicht werden kann. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Auswertung von Datenträgern allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Der Ausländer hat die notwendigen Zugangsdaten für eine zulässige Auswertung von Datenträgern zur Verfügung zu stellen. Die Datenträger dürfen nur von einem Bediensteten ausgewertet werden, der die Befähigung zum Richteramt hat.
Wenn die Betrugsfälle zunehmen und mal wieder einer nicht mehr weiß woher er gekommen ist, wird das bestimmt untersucht (z.B. bei Gefährdern).
Ohm Ohm Ohm - es werden massenhaft Handys verloren gehen.

PS: Handys gelten als Datenträger, bevor die Diskussion darüber beginnt.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 18:49
Ich wüsste nicht, wo das meiner Darstellung wiederspricht. Ich schrieb, das Handy könne konfisziert werden, dürfe aber erst nach einem richerlichen Durchsuchungsbeschluss näher analysiert werden.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Die Datenträger dürfen nur von einem Bediensteten ausgewertet werden, der die Befähigung zum Richteramt hat.
Dies bestätigt das, was ich schrieb. Ist eigentlich noch strikter als von mir gedacht, denn bei der Auswertung muss sogar ein zum Richteramt Befähigter zumindest dabei sein. 


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 18:55
Zitat von RealoRealo schrieb:Smartphone ist wie PC , die eigene Wohnung oder Tagebuch: Um das näher analysieren zu können, braucht es einen richterlichen Durchsuchungsbefehl. Das einzige, was sie ohne Anordnung durchsuchen dürfen, sind Taschen, die Klamotten die man trägt und das Auto.
...zeige mir wo in meinem Link der richterliche Durchsuchungsbefehl zu finden....okay?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 18:57
Der "richterliche Durchsuchungsbefehl" ist identisch mit der Analyse bzw. Auswertung der Dateien bzw. Daten.
Ein Polizist darf allenfalls die Datenträger beschlagnahmen, aber nicht ohne richterliche Aufsicht untersuchen.
Ist das so schwer zu verstehen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 19:03
@Realo
Quatsch! Der richterliche Durchsuchungsbefehl wäre die Anordnung zur Durchführung, aber nicht Durchführung selbst.
Die BAMF kann es durchführen wenn ein Befähigter dabei ist, sie tut es aber nicht...warte es ab: der Tanz beginnt, die Kontrollen gehen los.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/2f/Durchsuchungsbeschluss_02.pdf


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 19:16
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Quatsch! Der richterliche Durchsuchungsbefehl wäre die Anordnung zur Durchführung, aber nicht Durchführung selbst.
Damit hast du sogar Recht. das ist der erste Schritt.

Der zweite Schritt ist dann die Analyse und Auswertung des Materials. Da steht, dass das nur ein zum Richteramt Befähigter dürfe. Ich glaube aber kaum, dass ein Richter ausgerechnet noch ein Technologie-Experte ist. In der Praxis wird es also wohl so sein, dass Technik-Experten die Dateien analysieren und darüber dann einen Bericht schreiben. Der Richter selbst nimmt dann die Auswertung vor, d.h. anhand des Inhalts der Analyse entscheidet er, ob die Daten zu verwerten sind oder nicht.

Worum es aber im Gespräch ging, nämlich was die Polizei selbst darf, ist von dem Gesetz unberührt. Der Polizist kann nur entscheiden, ob er das Gerät beschlagnahmt oder nicht, je nachdem, ob er zu der Überzeugung gelangt, dass sich dadurch die Identität des Flüchtlings feststellen lässt oder nicht, also wie er sich im Gespräch mit der Polizei verhält. Aber ohne richterlichen Beschluss selbst die Datenträger zu untersuchen - nein, das darf er nicht. Da wird der Flüchtling sofort nach einem Anwalt verlangen, völlig zu recht. Wir leben NOCH nicht in einer Bananenrepublik, sondern immer noch in einem Rechtsstaat. Denk an die Trennung der Gewalten (Exekutive - Judikative)!

Nur weil dort nicht extra steht, dass auch schon für die Voranalyse (Daten-Akkumulation) ein Richterbeschluss notwendig ist, heißt das nicht, dass dieser nicht notwendig ist, denn da geht es um das Gleiche wie um die Durchsuchung der Wohnung oder das Durchlesen des privaten Tagebuchs. wozu es bekanntlich eines Durchsuchungsbefehls bedarf.

Versuch mich also nicht mit irgendwlechen "juristischen Spitzfindigkeiten" aufs Glatteis zu führen. Wann und wozu ein Durchsuchungsbefehl notwendig ist, steht nicht in jedem Paragrafen extra, sondern in einem vorausgehenden gesonderten Abschnitt bspw. Straf- oder Zivilprozessordnung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 19:32
@Realo
Du betreibst hier bewußte Fehlinformation mit den üblichen Ablenkungen - die Gründe sind mir bekannt.
Ich muss Dich leider weiter belehren:

Strafprozeßordnung:

https://dejure.org/gesetze/StPO/105.html
(1) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Durchsuchungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 ordnet der Richter an; die Staatsanwaltschaft ist hierzu befugt, wenn Gefahr im Verzug ist.
Aufenthaltsgesetz:

https://dejure.org/gesetze/AufenthG/48.html
Kommt der Ausländer seiner Verpflichtung nicht nach und bestehen tatsächliche Anhaltspunkte, dass er im Besitz solcher Unterlagen oder Datenträger ist, können er und die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden. Der Ausländer hat die Maßnahme zu dulden.
Jetzt erklär mir mal wieso in dem "Durchsuchungsgesetz" steht ein Richter oder SA hat das anzuordnen und in dem anderen steht dass seine Sachen durchsucht werden können und der Ausländer das zu dulden hat!

Alles andere: OT.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 19:44
*Sachen* ist was völlig anders als *elekttronische Geräte*

Zitat:
"Sollen Datenverarbeitungsanlagen, Telekommunikationssysteme oder andere elektronische Speichermedien durchsucht werden, ist der Zugriff auf solche Systeme allein auf der Grundlage von § 102 StPO (Durchsuchung beim Tatverdächtigen) nicht möglich, denn eine Durchsuchung im Sinne von § 102 StPO setzt voraus, dass die Ergebnisse der Durchsuchung dem davon betroffenen Tatverdächtigen offen zu legen sind."

http://www.rodorf.de/02_stpo/09.htm#07.1

Ob § 110 iVm § 103 StPO hierzu ausreicht, weiß ich nicht. Die niedrigste Hürde, die überwunden werden muss, ist eine staatsanwaltliche Anordnung.


§ 110
Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien

(1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

(2) Im Übrigen sind Beamte zur Durchsicht der aufgefundenen Papiere nur dann befugt, wenn der Inhaber die Durchsicht genehmigt. Andernfalls haben sie die Papiere, deren Durchsicht sie für geboten erachten, in einem Umschlag, der in Gegenwart des Inhabers mit dem Amtssiegel zu verschließen ist, an die Staatsanwaltschaft abzuliefern.

______________________

Vielleicht ist ja ein Jurist hier...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 19:45
@Abahatschi

Man muss schon differenzieren zwischen strafprozessualen Maßnahmen und Gefahrenabwehr, es gelten mitunter unterschiedliche Voraussetzungen, auch weiß ich nicht, wieso @Realo ständig die Polizei ins Spiel bringt, deren Aufgabe ist es nicht Asylanträge zu bearbeiten, es geht hauptsächlich um das Bamf.


Meine Ausführungen beziehen sich nicht auf Fake News, natürlich gibt es rechtliche Möglichkeiten, das Handy auszuwerten, aber es wird in der Regel einfach nicht umgesetzt, da gab es letztes Jahr auch ein entsprechendes Interview von einem Bamf Mitarbeiter.

Die Begründung hast du schon selber erläutert, es werden im Sinne der Verhältnismäßkeit erst andere Maßnahmen ergriffen, Fingerabdrücke, Botschaft des angeblichen Herkunft Landes, was weiß ich und dann ist es ja auch noch strittig ob man in einem Handy nicht "nur intimes" feststellt und die Maßnahme dann abzulehnen ist, 

Siehe Absatz 3a Satz 2 deines verlinkten Gesetzestext.

Dieses Prozedere ist zu kritisieren und neu zu überdenken, wenn da einer am Tisch sitzt, der nicht mehr weiß wo er herkommt, dann kann er sein Handy direkt abgeben "sinngemäß"


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.02.2017 um 22:00
Entscheidend ist doch die Verpflichtung der Antragsteller an der Aufklärung bestimmter Sachlagen (u.a. Herkunftsland) aktiv mitzuwirken. Dies ist im deutschen Verwaltungsrecht Gang und Gebe und muss deshalb natürlich auch für Asylbewerber gelten. Wenn also Jemand den Zugriffazf verfügbare Daten verweigert oder sogar boykottiert, entfällt sein Anspruch  auf die beantragte Maßnahme (hier Anerkennung). Ich würde sogar soweit gehen und eine DNS/DNA-Probe zwingend bei Einreise oder Antragstellung fordern. In Anbetracht der angeblichen Gefährdungslage im Herkunftsland sollte der Datenschutz das kleinste Problem darstellen.


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