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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2016 um 02:36
* hab mich gelöscht *
(zu viel Wein)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2016 um 09:26
Wie blöd sind die Behörden, da sieht man doch wieder wo die Probleme so liegen. Da werden die anderen Religionen wieder an die Seite gedrückt wegen dem Ramadan. (Von allen Religionsfasten die ungesündeste und meiner Meinung nach dümmste Variante)


http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/wdr-aktuell/video-wdr-aktuell-134.html

Ab Minzte: 4:10


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2016 um 14:22
@Fedaykin

Alte Meschen, Frauen, Kinder, Christen....

Was du schon wieder hast.

Hauptsache unkooperative Muslime müssen kein warmes Essen sehen. Tz Tz

Wir sind ja hier in Deutschland, und nicht im Schlaraffenland.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.06.2016 um 23:34
@Fedaykin
Kennst das doch. Wer am lautesten schreit, aggressiv und unberechenbar auftritt bekommt. Da kommen denn die Neugeister mit ihrem Verständnis und ihrer Toleranz und ergeben sich leidenschaftlich. Aber wehe da kommt einer und behauptet der Islam breitet sich aus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2016 um 10:26
@insideman

ja ich habe ein Herz für die Minderheiten, Alte, Frauen, Kinder, Christen...

Und ich denke auch das dort schwer Verstöße gegen die Religionsausübung stattfinden wenn dort Essen serviert würde.

Manchmal wünsch ich mir schon eine "Iss es oder lass es" Haltung der Behörden.

Man stelle sich vor einige Menschen in der Unterkunft würden auch noch Schweinefleisch essen.

Btw wäre das ne gute Methode um die Asylanträge und Einwanderung abzumildern. Einfach mal Schwein haben. ( Auf dem Teller)
Zitat von FossFoss schrieb:Wer am lautesten schreit, aggressiv und unberechenbar auftritt bekommt
Ja, von daher war auch die Brandstifung clever gemacht. Mal sehen wann sie denn ihre Wohnungen bekommen.

Mal ehrlich das Internet lügt nie und dort wurden Häußer und Geld und Milch und Honig für jeden Flüchtlinge versprochen...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2016 um 11:30
@Fedaykin
Bin gespannt wie man hiermit umgeht:
Berlin - Die Behörden haben einem Zeitungsbericht zufolge unter den Hunderttausenden Flüchtlingen, die in den vergangenen Monaten nach Deutschland gekommen sind, Hunderte Kinderehen registriert. In den allermeisten Fällen seien minderjährige Mädchen bereits in ihrem Heimatland mit einem Erwachsenen verheiratet worden, schreibt die «Bild»-Zeitung, anschließend machten sie sich dann auf den Weg nach Deutschland. Das Blatt beruft sich auf Zahlen aus den Bundesländern und Informationen der Justizministerkonferenz.
Quelle: Welt/Bild

Keiner hat Ausweispapiere aber scheinbar Unterlagen das man eine Kinderehe führt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2016 um 11:39
@nullname

Das gehört doch alles zur Religionsfreiheit. Das müssen wir tolerieren! *Zynismus aus*


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2016 um 11:52
Zitat von nullnamenullname schrieb:Keiner hat Ausweispapiere aber scheinbar Unterlagen das man eine Kinderehe führt.
Worin natürlich Zeit und Ort der Eheschließung notiert sind und damit auch das Herkunftsland.

Logik besteht darin, erst zu denken und dann zu schreiben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2016 um 12:00
@Realo

@nullname

das Problem Kinder(zwangs)ehen ist ein ganz aktuelles Problem


und weil es äußerst brisant ist, gab es dazu Anfang Juni ein Treffen der Justizminister aller 16 Bundesländer.
Laut "Bild" prüft die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern nun auf Antrag von NRW-Ressortchef Thomas Kutschaty, ob die Ehemündigkeit in Deutschland generell auf 18 Jahre angehoben werden soll. Geklärt werde zudem, ob nach ausländischem Recht geschlossene Ehen die Anerkennung in Deutschland versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht bestehe.
http://www.n-tv.de/politik/Hunderte-Fluechtlingskinder-sind-verheiratet-article17913901.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2016 um 12:04
Zitat von nullnamenullname schrieb:Bin gespannt wie man hiermit umgeht:
Leider nicht sehr konsequent.

Rechtsgültigkeit von im Ausland geschlossener Ehen Minderjähriger

Das ist eigentlich ein großes Verbrechen, dass man hier auch nur irgendwelche Kompromisse eingehen will.

Aber offenbar sind unsere deutschen (oder österreichischen) Mädchen schützenswert, kommt es aus Syrien, Afghanistan oder sonst woher, dann ist das irgendwie anders, damit man dem "Muslim" nicht verärgert.

Hm, also irgendwie grenzt das schon sehr an Fremdenfeindlichkeit, Feindlichkeit gegenüber fremden kleinen Mädchen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2016 um 12:14
@insideman

Das hat mit der Anerkennung der Ehen in den jeweiligen Ländern zu tun und nicht mit Fremdenfeindlichkeit...im Falle des OLG Bamberg wurde dies so entschieden:
Ganz anders urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg: Das hob den Beschluss auf und bestätigte, dass die Kinderehe rechtskräftig sei. OLG-Sprecher Leander Brößler erklärt die komplizierte Rechtslage: "Der Familiensenat stützt sich bei seiner Entscheidung auf Paragraf 1633 Bürgerliches Gesetzbuch, wonach eine verheiratete Minderjährige selbst darüber bestimmen kann, wo sie sich aufhalten und mit wem sie Umgang haben möchte." Voraussetzung für diese Einschränkung der Personensorge des Vormunds ist eine wirksame Ehe. Im konkreten Fall - der Ehemann und seine damals 14-jährige Ehefrau waren bei Eingehung der Ehe syrische Staatsangehörige und haben in Syrien geheiratet - habe das OLG eine wirksame Ehe nach syrischem Recht bejaht, so Brößler.

Hintergrund: Selbst wenn bei Eheschließung ein Verstoß gegen das nach syrischem Recht Mindestalter vorgelegen hätte, wäre die Ehe nach syrischem Recht zwar fehlerhaft und anfechtbar, aber - solange eine begründete Anfechtung nicht erfolgt sei - ist sie als wirksam anzusehen. Die der Familiensenat des OLG betont, gelte die gleiche Rechtsfolge auch im deutschem Recht. Denn das erlaube ebenso Ausnahmen, wonach Minderjährige eine Ehe eingehen können. Auch Heiraten seien als wirksam anzusehen, solange die Ehe nicht aufgehoben worden sei.
http://www.infranken.de/regional/bamberg/Kinderehe-Deshalb-ist-sie-in-Deutschland-erlaubt;art212,1931818


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2016 um 12:21
Zitat von canalescanales schrieb:Das hat mit der Anerkennung der Ehen in den jeweiligen Ländern zu tun und nicht mit Fremdenfeindlichkeit...im Falle des OLG Bamberg wurde dies so entschieden:
Schau mal, du brauchst mir nicht mit irgendeinem Schwachsinnsgesetz kommen, ich weiß schon was ich schreibe, ok ? Glaubst du, sowas wurde hier noch nicht diskutiert als du noch nicht da warst?

Es ist völlig egal, auf was man sich beruft, wenn man solche Ehen auch nur überlegt zuzulassen, dann ist das absolut feindlich gegenüber den Mädchen die in solch Verhältnissen zu uns kommen.

Aber das ist bei uns ja der große Unterschied, solange irgendein Zettel es für ok hält, trumpfst du damit auf.
Zitat von canalescanales schrieb:Selbst wenn bei Eheschließung ein Verstoß gegen das nach syrischem Recht Mindestalter vorgelegen hätte, wäre die Ehe nach syrischem Recht zwar fehlerhaft und anfechtbar, aber - solange eine begründete Anfechtung nicht erfolgt sei - ist sie als wirksam anzusehen.
Und eigentlich sagt das alles aus.

Da kann auch eine 12 Jährige mit ihrem 30 jährigen Mann kommen. Dass das dann akuter Kindesmißbrauch ist, geschenkt..


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2016 um 12:30
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Da kann auch eine 12 Jährige mit ihrem 30 jährigen Mann kommen. Dass das dann akuter Kindesmißbrauch ist, geschenkt.
Nein, es ist nicht geschenkt, weil wenn es im Heimatland nicht erlaubt ist, ist es auch hier nicht gedeckt durch die Gesetze...Du kannst natürlich immer die Extrembeispiele bringen, aber juristisch gesehen muss die ehe angefochten werden, ansonsten wären ja keine Ehen die im Ausland geschlossen würden gültig.
Es gibt immer noch frühe Heiraten, obwohl das durchschnittliche Heiratsalter für Frauen jetzt bei 25 Jahren liegt. Von Gesetzes wegen dürfen Frauen ab 17 heiraten, Männer ab 18. Allerdings kann ein Richter frühe Heiraten legalisieren: (für Frauen ab 13 Jahren und Männer ab 15 Jahren). Schätzungsweise 25% der jungen Frauen zwischen 15 und 19 Jahren sind verheiratet, geschieden oder verwitwet (UN, 2004).
https://www.liportal.de/syrien/gesellschaft/ (Archiv-Version vom 06.08.2020)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2016 um 12:37
Ich kann @insideman nur vollkommen zustimmen. Es kann ja wohl nicht sein, dass ein deutsches OLG eine Kinderehe als rechtsgültig bezeichnet, völlig egal, wie die Umstände sind. Wenn das deutsche Recht hier eine Lücke aufweist, muss diese so schnell wie möglich geschlossen werden.
Es kann nicht sein, dass hier erwachsene Männer mi 14jährigen Ehefrauen im Schlepptau ankommen und unser Rechtssystem diese Ehen allen Ernstes anerkennt. Die Mädchen aus den entsprechenden Ländern sind ebenso schützenswert wie deutsche Mädchen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2016 um 12:39
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Da kann auch eine 12 Jährige mit ihrem 30 jährigen Mann kommen. Dass das dann akuter Kindesmißbrauch ist, geschenkt..
So ist es. Jedenfalls, wenn die Kleine zu dem Typ ins Bett muss...
Das wäre dann ohne jede Frage Kindesmissbrauch.
Auch Heirat von 12-Jähriger und 30-Jährigem ist im heutigen Europa rechtswidrig.

Irgendwie ist es ein nicht-zufriedenstellender Zustand, eine rechtliche Zweigleisigkeit, die eigentlich in einem Rechtsstaat vermieden werden sollte, wo das Gleichheitsprinzip gilt.
Die ,,Inländer", gleich welcher ursprünglichen Herkunft, dürfen keine Kinderehen schließen (es ist ohnehin schwer verpönt, was mit Kindern anzufangen, zu Recht, meiner Ansicht nach), aber die im Ausland geschlossenen Kinderehen erhalten eine Anerkennung in Österreich/Deutschland?

Im Prinzip sind das ja dann Sonderbehandlungen der Ausländer vor Gericht, das darf es eigentlich nicht geben.

Möglicherweise handelt es sich hier um eine Angelegenheit, wo eine bewusste Entscheidung getroffen werden muss.

Zugespitzt formuliert: Ist eine bewusste Intoleranz im Sinne des Kindeswohls angebracht?
Ist das ein Fall, wo wir ganz klar sagen sollten: ,,Kindeswohl ist nicht verhandelbar, uns egal, ob Kinderehen bei euch zu Hause Gang und Gäbe sind! Unser Land, unsere Regeln."?

Auch wenn ich Integration befürworte und diese in einem gewissen Umfang Anpassungen der einheimischen Gesellschaft erfordert, dürfen wir nicht unsere sämtlichen Werte auf den Prüfstand stellen und von uns werfen, nur um für eine gewisse Gruppe Zuwanderer angenehmere Bedingungen zu schaffen.
Es muss Werte und Regeln geben, die sind unverhandelbar.

Es steht ja bei solchen Fragen Kindeswohl - und unter 16 sind die Frauen für mich noch Kinder, ab 16 könnte man langsam drüber reden, wie sich der Status verändert - gegen fremde, kulturelle Bräuche.

Was soll uns höher stehen, Kindeswohl oder Achtung fremder Kultur?
Persönlich bin ich für Kindeswohl.
Demnach: Bis das Mädchen mindestens 16 Jahre alt ist, keinen ehelichen Kontakt mit dem mehr erwachsenen ,,Ehemann" erlauben.
Durchzusetzen ist dies im Grunde nur durch Separation der beiden für den entsprechenden Zeitraum.

Ein Kompromiss drängt sich mir hier jedenfalls nicht auf, man kann nicht gleichzeitig strikte Gesetze gegen Kindesmissbrauch und Zwangsehen definieren (es ist auch stark zu bezweifeln, dass eine 12-Jährige schon ausreichend einwilligungsfähig ist, um eine Ehe zu schließen!) und andererseits solche (angeblichen) Ehen aus einem anderen Kulturraum anerkennen samt normaler, ehelicher Vorgänge.


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11.06.2016 um 12:39
@Schnuffeline

Du meinst die müssten bis zum 16. Lebensjahr warten, dann wäre sie auch nach deutschem Recht gültig?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2016 um 12:41
Zitat von canalescanales schrieb:Nein, es ist nicht geschenkt, weil wenn es im Heimatland nicht erlaubt ist, ist es auch hier nicht gedeckt durch die Gesetze...Du kannst natürlich immer die Extrembeispiele bringen, aber juristisch gesehen muss die ehe angefochten werden, ansonsten wären ja keine Ehen die im Ausland geschlossen würden gültig.
Wieso?

Wenn eine Ehe so zustande kam wie sie auch im deutschen Recht gültig wäre, und das ist sie mit 13 oder 14 ja wohl nicht, dann wär sie gültig.

Wenn nun aber eine 14 Jährige mit ihrem Mann kommt, dann kann man sie hier grundsätzlich für ungültig erachten.

Das Kind sofort vor dem Erwachsenen schützen, denn sexuelle Handlungen sind bei uns in dieser Konstellation nicht erlaubt.

Fakt ist:

Man sollte hier eindeutig das Gesetz so ändern (wird ja auch diskutiert), dass solche Ehen hier keine Gültigkeit haben.

Ich stell dir jetzt eine Frage: Würdest du das begrüßen?

Wenn du mit Nein antwortest, dann lass uns darüber nicht mehr diskutieren, denn mit Usern welche sich nicht eindeutig gegen Kinderehen positionieren und sich stattdessen sich winden wie ein Aal, mit denen muss man nicht diskutieren und wird auch keine Lösung finden.

Auch bezweifle ich, dass das hier erwünscht sein kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.06.2016 um 12:41
@canales
Ganz genau. Irgendwo muss man die Grenze ja ziehen, und ich finde 16 schon sehr früh. Aber da man nach deutschem Recht mit 16 heiraten darf, wäre dies doch eine für alle akzeptable Grenze, denke ich.


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11.06.2016 um 12:41
Zitat von SchnuffelineSchnuffeline schrieb:Es kann nicht sein, dass hier erwachsene Männer mi 14jährigen Ehefrauen im Schlepptau ankommen und unser Rechtssystem diese Ehen allen Ernstes anerkennt. Die Mädchen aus den entsprechenden Ländern sind ebenso schützenswert wie deutsche Mädchen.
Eine gute Aussage!

Ich füg noch hinzu: Gerne wird ja gesagt, Menschenrechte gelten für alle, immer. Das schließt auch Kinderrechte ein. Diese Rechte gelten auch für Kinder aus nicht-europäischen Ländern und Kulturkreisen.
Durchgehend, auch in Deutschland.

Eine Duldung von Kinderehen würde demnach eine Menschenrechtsverletzung darstellen.


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11.06.2016 um 12:44
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Wenn nun aber eine 14 Jährige mit ihrem Mann kommt, dann kann man sie hier grundsätzlich für ungültig erachten.
Und dafür wird eine rechtliche Grundlage benötigt...nichts Anderes sagt das Urteil des OLG Bamberg aus.


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