Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
10.06.2016 um 02:36* hab mich gelöscht *
(zu viel Wein)
(zu viel Wein)
Foss schrieb:Wer am lautesten schreit, aggressiv und unberechenbar auftritt bekommtJa, von daher war auch die Brandstifung clever gemacht. Mal sehen wann sie denn ihre Wohnungen bekommen.
Berlin - Die Behörden haben einem Zeitungsbericht zufolge unter den Hunderttausenden Flüchtlingen, die in den vergangenen Monaten nach Deutschland gekommen sind, Hunderte Kinderehen registriert. In den allermeisten Fällen seien minderjährige Mädchen bereits in ihrem Heimatland mit einem Erwachsenen verheiratet worden, schreibt die «Bild»-Zeitung, anschließend machten sie sich dann auf den Weg nach Deutschland. Das Blatt beruft sich auf Zahlen aus den Bundesländern und Informationen der Justizministerkonferenz.Quelle: Welt/Bild
nullname schrieb:Keiner hat Ausweispapiere aber scheinbar Unterlagen das man eine Kinderehe führt.Worin natürlich Zeit und Ort der Eheschließung notiert sind und damit auch das Herkunftsland.
Laut "Bild" prüft die Justizministerkonferenz von Bund und Ländern nun auf Antrag von NRW-Ressortchef Thomas Kutschaty, ob die Ehemündigkeit in Deutschland generell auf 18 Jahre angehoben werden soll. Geklärt werde zudem, ob nach ausländischem Recht geschlossene Ehen die Anerkennung in Deutschland versagt werden soll, wenn keine Ehemündigkeit nach deutschem Recht bestehe.http://www.n-tv.de/politik/Hunderte-Fluechtlingskinder-sind-verheiratet-article17913901.html
nullname schrieb:Bin gespannt wie man hiermit umgeht:Leider nicht sehr konsequent.
Ganz anders urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg: Das hob den Beschluss auf und bestätigte, dass die Kinderehe rechtskräftig sei. OLG-Sprecher Leander Brößler erklärt die komplizierte Rechtslage: "Der Familiensenat stützt sich bei seiner Entscheidung auf Paragraf 1633 Bürgerliches Gesetzbuch, wonach eine verheiratete Minderjährige selbst darüber bestimmen kann, wo sie sich aufhalten und mit wem sie Umgang haben möchte." Voraussetzung für diese Einschränkung der Personensorge des Vormunds ist eine wirksame Ehe. Im konkreten Fall - der Ehemann und seine damals 14-jährige Ehefrau waren bei Eingehung der Ehe syrische Staatsangehörige und haben in Syrien geheiratet - habe das OLG eine wirksame Ehe nach syrischem Recht bejaht, so Brößler.http://www.infranken.de/regional/bamberg/Kinderehe-Deshalb-ist-sie-in-Deutschland-erlaubt;art212,1931818
Hintergrund: Selbst wenn bei Eheschließung ein Verstoß gegen das nach syrischem Recht Mindestalter vorgelegen hätte, wäre die Ehe nach syrischem Recht zwar fehlerhaft und anfechtbar, aber - solange eine begründete Anfechtung nicht erfolgt sei - ist sie als wirksam anzusehen. Die der Familiensenat des OLG betont, gelte die gleiche Rechtsfolge auch im deutschem Recht. Denn das erlaube ebenso Ausnahmen, wonach Minderjährige eine Ehe eingehen können. Auch Heiraten seien als wirksam anzusehen, solange die Ehe nicht aufgehoben worden sei.
canales schrieb:Das hat mit der Anerkennung der Ehen in den jeweiligen Ländern zu tun und nicht mit Fremdenfeindlichkeit...im Falle des OLG Bamberg wurde dies so entschieden:Schau mal, du brauchst mir nicht mit irgendeinem Schwachsinnsgesetz kommen, ich weiß schon was ich schreibe, ok ? Glaubst du, sowas wurde hier noch nicht diskutiert als du noch nicht da warst?
canales schrieb:Selbst wenn bei Eheschließung ein Verstoß gegen das nach syrischem Recht Mindestalter vorgelegen hätte, wäre die Ehe nach syrischem Recht zwar fehlerhaft und anfechtbar, aber - solange eine begründete Anfechtung nicht erfolgt sei - ist sie als wirksam anzusehen.Und eigentlich sagt das alles aus.
insideman schrieb:Da kann auch eine 12 Jährige mit ihrem 30 jährigen Mann kommen. Dass das dann akuter Kindesmißbrauch ist, geschenkt.Nein, es ist nicht geschenkt, weil wenn es im Heimatland nicht erlaubt ist, ist es auch hier nicht gedeckt durch die Gesetze...Du kannst natürlich immer die Extrembeispiele bringen, aber juristisch gesehen muss die ehe angefochten werden, ansonsten wären ja keine Ehen die im Ausland geschlossen würden gültig.
Es gibt immer noch frühe Heiraten, obwohl das durchschnittliche Heiratsalter für Frauen jetzt bei 25 Jahren liegt. Von Gesetzes wegen dürfen Frauen ab 17 heiraten, Männer ab 18. Allerdings kann ein Richter frühe Heiraten legalisieren: (für Frauen ab 13 Jahren und Männer ab 15 Jahren). Schätzungsweise 25% der jungen Frauen zwischen 15 und 19 Jahren sind verheiratet, geschieden oder verwitwet (UN, 2004).https://www.liportal.de/syrien/gesellschaft/ (Archiv-Version vom 06.08.2020)
insideman schrieb:Da kann auch eine 12 Jährige mit ihrem 30 jährigen Mann kommen. Dass das dann akuter Kindesmißbrauch ist, geschenkt..So ist es. Jedenfalls, wenn die Kleine zu dem Typ ins Bett muss...
canales schrieb:Nein, es ist nicht geschenkt, weil wenn es im Heimatland nicht erlaubt ist, ist es auch hier nicht gedeckt durch die Gesetze...Du kannst natürlich immer die Extrembeispiele bringen, aber juristisch gesehen muss die ehe angefochten werden, ansonsten wären ja keine Ehen die im Ausland geschlossen würden gültig.Wieso?
Schnuffeline schrieb:Es kann nicht sein, dass hier erwachsene Männer mi 14jährigen Ehefrauen im Schlepptau ankommen und unser Rechtssystem diese Ehen allen Ernstes anerkennt. Die Mädchen aus den entsprechenden Ländern sind ebenso schützenswert wie deutsche Mädchen.Eine gute Aussage!
insideman schrieb:Wenn nun aber eine 14 Jährige mit ihrem Mann kommt, dann kann man sie hier grundsätzlich für ungültig erachten.Und dafür wird eine rechtliche Grundlage benötigt...nichts Anderes sagt das Urteil des OLG Bamberg aus.