Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
29.02.2016 um 03:42@Bone02943
Muhlis Ari, alias Mehmet - türkischer minderjähriger Serienstraftäter
erinnerst du dich?? noch vor seinem 14. Geburtstag zählten Einbrüche, Körperverletzungen, Erpressungen, Nötigungen und Raubüberfälle zu seinen bevorzugten Hobbies und er hatte mehr als 60 Straftaten in seiner vita zu Buche stehen
sicher keine, für die er zu mehr als 5 Jahren hätte verurteilt werden können, wenn er schon strafmündig gewesen wäre.
dennoch wurde er - und ich habe das seinerseits befürwortet - gegen alle Hindernisse in die Türkei abgeschoben . kein schönes Beispiel, aber eines was zeigt, um was es im Grunde geht: um Menschen, die hier in den Ländern Europas Schutz vor Gewalt, vor staatlicher Verfolgung, Folter, Krieg etc begehren und statt sich zu integrieren, zu Straftätern mutieren.
Damit verwirken sie selbstverständlich den Schutzanspruch gegen die aufnehmenden Gesellschaften. Verstehe nicht, warum man das überhaupt in Zweifel ziehen kann.
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.haftbefehl-aufgehoben-serientaeter-mehmet-plant-rueckkehr-nach-muenchen.0a4b9b97-90ac-4ee0-8880-b8074943dfd9.html
Muhlis Ari, alias Mehmet - türkischer minderjähriger Serienstraftäter
erinnerst du dich?? noch vor seinem 14. Geburtstag zählten Einbrüche, Körperverletzungen, Erpressungen, Nötigungen und Raubüberfälle zu seinen bevorzugten Hobbies und er hatte mehr als 60 Straftaten in seiner vita zu Buche stehen
sicher keine, für die er zu mehr als 5 Jahren hätte verurteilt werden können, wenn er schon strafmündig gewesen wäre.
dennoch wurde er - und ich habe das seinerseits befürwortet - gegen alle Hindernisse in die Türkei abgeschoben . kein schönes Beispiel, aber eines was zeigt, um was es im Grunde geht: um Menschen, die hier in den Ländern Europas Schutz vor Gewalt, vor staatlicher Verfolgung, Folter, Krieg etc begehren und statt sich zu integrieren, zu Straftätern mutieren.
Damit verwirken sie selbstverständlich den Schutzanspruch gegen die aufnehmenden Gesellschaften. Verstehe nicht, warum man das überhaupt in Zweifel ziehen kann.
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.haftbefehl-aufgehoben-serientaeter-mehmet-plant-rueckkehr-nach-muenchen.0a4b9b97-90ac-4ee0-8880-b8074943dfd9.html