@Realo ich behaupte nicht, dass es in (ich muss mangels Kenntnis über die anderen Länder beim Beispiel Tunesien bleiben) tunesischen Gefängnissen Folter gibt. Wer wegen politischer Äußerungen, seiner Überzeugungen, Religion, Sexuellen Orientierung persönlich der Gefahr von Verhaftung und Folter ausgesetzt ist (wem konkrete Gefahr für Leib und Leben droht) dem steht selbstverständlich Schutz zu.
ich stelle dein Argument in Abrede, Deutschland würde die abgelehnten tunesischen Flüchtlinge sehenden Auges in Foltergefängnisse wandern lassen (mit Verweis auf psychologische Kriegsführung).
Realo schrieb:Und wer von dort geflohen ist, um drohender oder akuter Folter zu entgehen und jetzt zurückgeschickt wird, landet genau wo? Eben.
wer wegen abgelehnten Asylantrages nach Tunesien zurückgeschickt wird, landet in Tunesien. Er landet nicht automatisch im Foltergefängnis!