Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
24.10.2015 um 00:05@Vote_against
Jo, Du musst vorsichtig sein wen Du als Straftäter bezeichnest...ohne Urteil kannst Du vielleicht noch vermeintlich davor stellen, ansonsten könnte es ne Anzeige geben...
Jo, Du musst vorsichtig sein wen Du als Straftäter bezeichnest...ohne Urteil kannst Du vielleicht noch vermeintlich davor stellen, ansonsten könnte es ne Anzeige geben...