Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
23.10.2015 um 18:42Freiberg: Macheten-Überfall hat keine Auswirkungen auf Asylverfahren der Beteiligtenhttp://www.sachsen-depesche.de/regional/freiberg-macheten-%C3%BCberfall-hat-keine-auswirkungen-auf-asylverfahren-der-beteiligten.html
Die erschreckenden Vorfälle im Netto-Supermarkt an der Chemnitzer Straße in Freiberg am vergangenen Wochenende haben keinen Einfluss auf das Asylverfahren der Beteiligten. Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Anfrage der „Freien Presse“ am Dienstag mitteilte, würden sich Straftaten generell nicht auf ein laufendes Verfahren auswirken. Angeblich sei dies in vielen Fällen vor den strafrechtlichen Ermittlungen abgeschlossen. Da manche Asylverfahren nicht nur Monate, sondern Jahre dauern, erscheint diese Aussage allerdings zweifelhaft.
Nach Angaben des BAMF gebe es nur eine Ausnahme von dieser Regel: Falls ein Asylbewerber zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt werden sollte, sei es ausgeschlossen, dass er sich weiterhin auf den Schutz des deutschen Asylrechts berufen könne.
Generell haben also Straftaten keine Auswirkung auf das Asylverfahren, es sei denn, das Urteil, welches in den seltesten Fällen vor Abschluss des Asylantrages gesprochen wird, geht über 3 Jahre hinaus.
Also haben Straftaten faktisch keinerlei Einfluss, da die Asylverfahren schneller beendet werden als der Termin wegen der Straftat inklusive rechtskräftigem Urteil.
Das sollte halt dringend geändert werden.
Zur Not müssen Straftaten von Asylbewerbern im Schnellverfahren behandelt werden, so dass ein Richterspruch innerhalb kürzester Zeit erfolgen kann. Das geht!