Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
05.07.2018 um 11:24@Optimist
Wir können nicht die Humanität in die ganze Welt tragen, wenn die betreffenden Staaten das nicht wollen. Wir können aber die aufnehmen, die bedroht sind, ja wir müssen die aufnehmen. Man kann also nur diejenigen von den Nicht-Anerkannten nach Libyen zurückschicken, denen aktuell keine Todesstrafe droht. Unsere Mittel sind auch begrenzt, aber auf der anderen Seite gibt es 7 Millionen an den Außengrenzen der EU, die Asyl wollen. man muss also auch an den Rändern der anderen großen Flüchtlingslager, also in Südbulgarien (für die Türkei-Lager) und auf Zypern (für die Libanon- und Jordanien-Lager) solche "Transitzentren" aufbauen. Aber das geht eben alles erst, wenn es ein EU-Asylgesetz gibt, in dem dies auch geregelt ist. Ich will einfach, dass endlich Bewegung ins Spiel kommt. Damit man sich nicht weiter länger auf "unerträgliche Zustände" berufen kann, die ein geregeltes Verfahren leider unmöglich machen. Das hieße dann, bezogen auf die Türkei, eben auch eine einseitige Kündigung des Deals vom Januar 2016. Bis es dahin kommt, sind die 7 Millionen Flüchtlinge, die bisher keinen Asylantrag stellen konnten, unsere Schande und der Makel Europas.
Wir können nicht die Humanität in die ganze Welt tragen, wenn die betreffenden Staaten das nicht wollen. Wir können aber die aufnehmen, die bedroht sind, ja wir müssen die aufnehmen. Man kann also nur diejenigen von den Nicht-Anerkannten nach Libyen zurückschicken, denen aktuell keine Todesstrafe droht. Unsere Mittel sind auch begrenzt, aber auf der anderen Seite gibt es 7 Millionen an den Außengrenzen der EU, die Asyl wollen. man muss also auch an den Rändern der anderen großen Flüchtlingslager, also in Südbulgarien (für die Türkei-Lager) und auf Zypern (für die Libanon- und Jordanien-Lager) solche "Transitzentren" aufbauen. Aber das geht eben alles erst, wenn es ein EU-Asylgesetz gibt, in dem dies auch geregelt ist. Ich will einfach, dass endlich Bewegung ins Spiel kommt. Damit man sich nicht weiter länger auf "unerträgliche Zustände" berufen kann, die ein geregeltes Verfahren leider unmöglich machen. Das hieße dann, bezogen auf die Türkei, eben auch eine einseitige Kündigung des Deals vom Januar 2016. Bis es dahin kommt, sind die 7 Millionen Flüchtlinge, die bisher keinen Asylantrag stellen konnten, unsere Schande und der Makel Europas.