Abahatschi
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2014
dabei seit 2014
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Draiiipunkt0 schrieb:Pah, die Subsumtion will ich sehenIch auch. Mal sehen was Seehofer so in Zukunft macht.
Abahatschi schrieb:Und Du als Volljurist muss nach dem Gesetz fragen...oh je.Natürlich muss ich danach fragen, wenn irgendjemand sich einbildet, Merkel hätte sich irgendwie strafbar gemacht...
Draiiipunkt0 schrieb:Ihr HobbyjuristenWir beziehen uns auf Prof. Dr. Putzke. Wenn er da Blödsinn erzählt und du es besser weißt, dann bin ich auf deine Richtigstellung seiner Überlegungen gespannt. Am besten weist du auch die Universität Passau darauf hin, dass er sich auf Hobbyjuristenniveau auf der Universitätshomepage äußert, am Ende glaubt ihm sonst noch einer...
canales schrieb:da es bereits im Vorfeld Urteile von Gerichten gibt nicht nach Ungarn zurück zu schiebenBisher aber nur Urteile in der erstinstanzlichen Ebene. Bin mal gespannt was passiert, wenn eine Behörde den Weg in die weitere Instanz wählt. Denn es wäre ncht das erste Mal, das eine obliegende Instanz die Fehlerhaftigkeit der vorangigen Instanz erkennt und berichtigt.
Dem Risiko der Strafverfolgung setzten sich auch Zugführer aus, die Flüchtlinge etwa von Wien nach München bringen. „Politischer Wille allein ändert an der Strafbarkeit gar nichts. Denn weder die Bundeskanzlerin noch das Kabinett, schon gar nicht ein Koalitionsausschuss, sind dispositionsbefugt, wenn es um die Voraussetzungen der Strafbarkeit nach dem Aufenthaltsgesetz geht“, sagt Putzke und fügt an: „Menschen in Notlagen nicht im Stich zu lassen, ist ohne jeden Zweifel richtig.“ Er selbst half Flüchtlingen in Passau. Und doch: „Die jetzige Situation ist nicht nur eine Belastungsprobe für Deutschland, sondern auch für das Recht und seine Durchsetzung. Die Bundeskanzlerin sollte die Initiative ergreifen, um die Rechtslage zu ändern, auch – für die Zukunft gedacht – in ihrem eigenen Interesse.“ Doch auch Putzke ist klar, dass man eine derart große humanitäre Herausforderung nicht mit dem Strafrecht lösen kann.http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/fluechtlingspolitik-macht-sich-merkel-strafbar-13849749.html
canales schrieb:ich denke, dass man derzeit scheut auf eine höhere Ebene zu gehen...das könnte "nach hinten losgehen"...Oder es gibt schon vorab eine ministeriale Schelte, so dass klar ist dass sein Dienstherr eine weitere instanz nicht wünscht.
canales schrieb:Naja, das liest sich aber doch etwas anders...Wieso? Du zitierst doch selbst was ich sage, nämlich dass sich die Kanzlerin rechtlich auf sehr dünnem Eis bewegt:
canales schrieb:Und doch: „Die jetzige Situation ist nicht nur eine Belastungsprobe für Deutschland, sondern auch für das Recht und seine Durchsetzung. Die Bundeskanzlerin sollte die Initiative ergreifen, um die Rechtslage zu ändern, auch – für die Zukunft gedacht – in ihrem eigenen Interesse.“
canales schrieb:Es gab keine humanitäre Notlage in Ungarn?Also spätestens in Österreich nicht mehr, oder?
Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder erfüllen Personen, die ab dem 5. September Flüchtlinge nach Deutschland befördert haben, nicht den Tatbestand des Einschleusens von Ausländern, oder all jene haben sich ebenfalls strafbar gemacht, die bei der unerlaubten Einreise Hilfe geleistet haben, darunter die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel. Denn für die Tatbestandserfüllung genügt jedes Verhalten, das den unerlaubten Grenzübertritt in irgendeiner Weise objektiv fördert. Angela Merkels Entschluss, zusammen mit Österreich die EU-Abreden über das Weiterreiseverbot von Flüchtlingen außer Kraft zu setzen, stellt sich zweifellos als eine solche Förderung dar, wenn es nicht sogar konkludent als Aufforderung zur unerlaubten Einreise zu verstehen war, was ebenfalls strafbar wäre, nämlich nach § 111 Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (StGB). Es ist auch nicht ersichtlich, dass eine im Aufenthaltsgesetz geregelte Ausnahme greift, ad hoc die Voraussetzungen für erlaubte Einreisen geschaffen worden wären oder das Parlament die Strafnorm des § 95 AufenthG in Windeseile außer Kraft gesetzt hätte, mit der Folge, dass aus unerlaubten Einreisen ab dem 5. September erlaubte geworden wären. Denn davon hätten die Staatsanwaltschaften längst unterrichtet werden müssen, um zu verhindern, dass grundlos Ermittlungsverfahren gegen Flüchtlinge eingeleitet werden. Dergleichen ist nicht geschehen.http://www.jura.uni-passau.de/putzke/aktuelles/
DCWS schrieb:Wir beziehen uns auf Prof. Dr. Putzke. Wenn er da Blödsinn erzählt und du es besser weißt, dann bin ich auf deine Richtigstellung seiner Überlegungen gespannt.Der Typ ist bekannt dafür, dass er nur Bücher verkaufen will, was man auch auf der Seite der Uni Passau bestaunen kann, die vollgestopft ist mit Werbung, unseriös bis zum geht nicht mehr.
Wer als Flüchtling derzeit in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreist, besitzt in der Regel weder einen erforderlichen Pass oder Passersatz noch verfügt er über einen Aufenthaltstitel oder eine Betretungserlaubnis. Kurz: Seine Einreise ist nach § 14 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unerlaubt. Die unerlaubte Einreise ist nach § 95 Absatz 1 Nr. 3 AufenthG strafbar.OHNE dass es ein Verfahren, das nach Artikel 6 EMRK jedem Menschen zusteht, gab.
canales schrieb:Schrieb ich doch...könnte dazu führen, dass Ungarn kein sicherer Drittstaat mehr ist...Die Beurteilung der dortigen Situation könnte auch Gegenteilig ausfallen.
canales schrieb:Schrieb ich doch...könnte dazu führen, dass Ungarn kein sicherer Drittstaat mehr ist...Dann müsste man Ungarn theoretisch aus der EU ausschließen.
canales schrieb:Tja, die österreichische Regierung hat sich ja mit der Bundesregierung abgesprochen...dann müsste die Strafanzeige wohl ausgedehnt werden...Aus deutscher Sicht würde das nur über die EU gehen. Aber ok, würde ja nichts daran ändern, dass die es die Kanzlerin auch treffen könnte.
Draiiipunkt0 schrieb: Wer als Flüchtling derzeit in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreist, besitzt in der Regel weder einen erforderlichen Pass oder Passersatz noch verfügt er über einen Aufenthaltstitel oder eine Betretungserlaubnis. Kurz: Seine Einreise ist nach § 14 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) unerlaubt. Die unerlaubte Einreise ist nach § 95 Absatz 1 Nr. 3 AufenthG strafbar.Hat er ja Recht, denn jeder Asylsteller wir derst einmal von der Polizei als normaler Illegaler aufgegriffen und der entsprechenden Prozedur unterzogen.
Draiiipunkt0 schrieb:Und seine Anschuldigungen sind völlig haltlos, was man schon daran erkennt, dass er pauschal alle Flüchtlinge, die ohne Dokumente hier ankommen, als Kriminelle bezeichnetWas soll das? Das jeder (ja, ausnahmslos jeder!) Flüchtling erstmal eine Anzeige bekommt ist eine Tatsache. Da kann Herr Putzke doch nichts dafür, er beschreibt nur was Phase ist.
Aldaris schrieb:Dann müsste man Ungarn theoretisch aus der EU ausschließen.Ja, das käme dann auch noch hinzu aber das führt zu der weiteren Problematik dass ein Ausschluss aus der EU rechtlich gar nicht möglich ist.