Optimist schrieb:aber mir zumindest geht es bei der Altersfeststellung nicht um die Kosten sondern einzig und alleine um die Strafmündigkeit.
ich antworte jetzt mal darauf, und lasse den Hickhack der letzten Seiten außen vor.
Also: wenn ein Typ mit weißen Haaren und Bart daherkommt, dann klar: überprüfen und ihn überführen.
Wenn ein 18 jähriger getestet wird, dann bringt es mir wenig, da er immer noch irgendwo zwischen 16 und 20 Jahren alt sein kann.
Bei berechtigtem Zweifel gerne (so wird es laut anderen ja schon gehandhabt)gerne. Aber bei Grenzfällen ist mir eine solche Untersuchung einfach viel zu schwammig. Man kann eben nicht sagen, ob derjenige jetzt 17 oder doch schon 20 ist.