Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 16:35
@DCWS

Dort steht aber auch
zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen
und das wird in keinem Fall von Flüchtlingen und ihrem Familiennachzug verlangt. Kann ein Paragraph nur in Teilen gelten oder muss er immer in Gänze gelten? Ich meine, ein Gesetz muss immer in Gänze gelten und daher meine Annahme dass dieser § bei Flüchtlingen wohl irgendwie nicht gilt


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 16:36
@Vote_against
Kann ich dir nicht kompetent beantworten.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 16:39
@Warhead

So mancher Arbeiter in Japan schläft unter der Woche in sog. Schlafboxen (Sieht so ähnlich aus, wie die Kammern, wo Leichen aufbewahrt werden). Manche richten sich in Internetcafes ein. :D Irgendwie bitter. Aber wenn man jeden Abend mit dem Boss einen heben muss, dann hat man keinen Bock mit der überfüllten Bahn zu fahren.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 16:42
@DCWS

Aber bezüglich meiner zweiten Frage wegen den Kinderbräuten habe ich etwas gefunden, das uns hier etwas mehr Klarheit verschafft
"Kinderbräute" – ein Thema, das bislang kaum beachtet wurde. Drei von ihnen kommen im Durchschnitt jede Woche in Holland an, schätzt das Zentrum gegen Kinderhandel und Menschenhandel (CKM). Der Sender RTV Noord berichtete über ein internes Dokument des Dienstes für Immigration und Naturalisation: Im vergangenen Jahr seien mindestens 34 minderjährige Ehefrauen in die Niederlande geflüchtet und hätten einen Antrag auf Asyl gestellt. 22 Mädchen wollten per Familiennachzug ins Land kommen – zwei von ihnen waren erst 13, zwei erst 14 Jahre alt.

In Deutschland ist es komplizierter

Bis vor wenigen Tagen war es durchaus möglich, dass eine Heirat mit einer Minderjährigen anerkannt wurde. Grundsätzlich gilt in den Niederlanden das internationale Privatrecht. Es sieht vor, dass Eheschließungen ausländischer Staatsbürger anerkannt werden, wenn sie am Heiratsort oder im Herkunftsland der Ehepartner legal waren und registriert wurden – und der öffentlichen Ordnung nicht widersprechen. Die untere Altersgrenze zogen die Niederlande bei 15 Jahren. Minderjährige konnten also völlig legal als Ehefrauen einreisen.

Angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen – und damit auch von potenziellen Opfern einer Kinderheirat – wollten die Politiker diese Situation nicht länger hinnehmen. Im Eilverfahren paukte das Parlament ein Gesetz durch, das das Mindestalter für eine Heirat auf 18 Jahre festsetzt – für alle. Menschenrechtler sind erleichtert. "Das neue Gesetz stellt endlich klare Regeln auf, die die Kinder schützen", sagte Ineke van Winden vom CKM der "Welt".
Auch die Schweiz hat die Richtlinien 2012 verschärft und erkennt Ehen mit Minderjährigen nicht mehr an. In Deutschland ist die Lage komplizierter. Grundsätzlich gilt auch hier: Im Ausland legal registrierte Ehen werden anerkannt, solange sie nicht der öffentlichen Ordnung widersprechen. Dabei gibt es einen Unterschied zwischen Familiennachzug und Asylantrag.

Familiennachzug ist nicht möglich, das Auswärtige Amt genehmigt – mit Ausnahme weniger Härtefälle – keine Einreise minderjähriger Ehepartner. Wenn verheiratete Mädchen nach Deutschland flüchten, ist die Lage anders. Erst einmal gelten sie als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und werden vorläufig vom Jugendamt in Obhut genommen. Im Laufe des Asylverfahrens können sie versuchen, ihre Ehe anerkennen zu lassen. "Das ist dann eine Einzelfallentscheidung", sagt Juliane Baer-Henney, Sprecherin für Zivilrecht des Justizministeriums, der "Welt".
http://www.welt.de/vermischtes/article147421999/Wenn-die-14-jaehrige-Ehefrau-Asyl-beantragt.html


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 16:44
@DCWS
@Vote_against

Es steht im Gesetz, für wen dieses gilt.

Es steht auch darin, welche Konsequenzen zu bei Verstößen zu erwarten sind. Strafrechtlich bzw. ordnungsrechtlich.

Jede Strafvorschrift kann natürlich mit einer guten Rechtfertigung "ausgehebelt" werden. Beispiel Notwehr bei Körperverletzung.

In diesem Fall könnten humanitäre Gründe durch die bearbeitenden Behörden angenommen bzw akzeptiert werden. Solange niemand dagegen erfolgreich klagt kann eine Praxis dann beibehalten werden.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 16:47
@Warhead
^^. Geht doch.

@Vote_against
Zitat von Vote_againstVote_against schrieb:und das wird in keinem Fall von Flüchtlingen und ihrem Familiennachzug verlangt. Kann ein Paragraph nur in Teilen gelten oder muss er immer in Gänze gelten?
MWn werden Sprachkenntnisse auch bei anderen Formen des Familiennachzugs nicht erwartet oder das geltenden Recht wird nicht angewandt. Jedenfalls müssen Frauen aus arrangierten Ehen die bspw aus der Türkei nach D kommen - mit welchem Aufenthaltstitel auch immer - keine Deutschkenntnisse nachweisen und soweit ich weiß auch keine Kurse besuchen:

http://www.tagesspiegel.de/politik/eugh-zu-deutschem-sprachtest-gericht-kippt-deutschtest-fuer-nachziehende-tuerkische-ehepartner/10179094.html

Ansonsten, Rechtsnormen überlagern sich ja oft und widersprechen sich auch teils. Daher gibt es ja den Ermessenspielraum für Richter und die Praxis sich auf andere Referenz-Urteile zu beziehen statt nur auf Gesetze. Ist bei weitem nichts alles eindeutig in der Juristerei.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 16:51
@DCWS

Es scheint aber zu gehen mehrere Frauen nachzuholen
So habe in einer Nachbargemeinde ein einzeln aufgenommener Flüchtling seine zwei Frauen und neun Kinder nachgeholt, was die dortige Verwaltung vor eine große Herausforderung stellte.
http://www.echo-online.de/lokales/kreis-gross-gerau/buettelborn/kapazitaetsprobleme-wegen-familiennachzug_15900861.htm (Archiv-Version vom 09.10.2015)

Er hat sie nachgeholt, also einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt und genehmigt bekommen.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 17:12
Zitat von Vote_againstVote_against schrieb:Er hat sie nachgeholt, also einen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt und genehmigt bekommen.
Naja, streng genommen gehören sie ja zu seiner Familie.

Ich sehe da wenig Argumente jemanden den Nachzug zu verwehren, wenn er 2 Frauen hat.

@Aldaris

Du warst da dagegen. Wie wären da deine Argumente in Anbetracht der Sache?


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 17:17
Ob dies die Frau oder die Nachbarin ist - egal, solange sie aus dem gleichen Kriegsgebiet kommen dürften sie die den gleichen Asylschutz genießen.
Was ich nicht verstehe ist es wie in den anderen Bereichen des "normalen" Lebens aussieht: z.B. weitere Eheschliessungen, Scheidung inkl. Ansprüchen, Krankenversicherung, Berechnung von sonstigen Zulagen oder Abgaben.
Ich glaube nicht dass die Berechnungen und Regelungen dies ausreichend berücksichtigen, da diese Familienform nicht erlaubt ist.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 17:18
@insideman

Ich halte mich da ganz klar an das deutsche Recht. Hier kann ein Mann nur eine Ehefrau haben. Wie sollte man mit einem Sultan verfahren, der 20 Ehefrauen als sein Eigen deklariert? Der Mann kann eine Ehefrau angeben, die anderen bleiben draußen - ausgenommen sie befinden sich selbst in einem Land, in dem politische Verfolgung stattfindet. Was aber, und das hatte ich erwähnt, problematisch werden könnte, ist, wenn der Mann mit mehreren seiner Frauen Kinder hat.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 17:18
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Ich sehe da wenig Argumente jemanden den Nachzug zu verwehren, wenn er 2 Frauen hat.
Das Problem ergibt sich halt erst wenn der Ehemann sich häuslich niedergelassen hat. Wenn man da ansetzt, braucht man sich um die Potenzierung um Faktor 3-4 durch Nachzug gar nicht kümmern.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 17:27
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Ich sehe da wenig Argumente jemanden den Nachzug zu verwehren, wenn er 2 Frauen hat.
Ich sehe die Probleme in der Rechtsordnung und den sich möglichwerweise ergebenden Konsequenzen, denn unser Gesetz ist nur auf einen Ehepartner ausgelegt. Außerdem ist die Bigamie hier verboten.

@Abahatschi
Die Möglichkeit einen eigenen Asylantrag zu stellen bleibt immer erhalten. Der Familiennachzug ist nur angenehmer, denn dann muss man kein Asylbewerbungsverfahren mehr durchlaufen.


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 17:36
Ein Flüchtling mit zwei Frauen und neun Kindern - was steht denen an Geld zu?


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 17:40
Der normale Satz, 11fach mit den üblichen Abzügen.(Asylbewerberleistungsgesetz) Ich gehe aber davon aus dass in dem Chaos eher Sachleistungen + 140€/Person.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 17:40
@ramisha
Zitat von ramisharamisha schrieb:Ein Flüchtling mit zwei Frauen und neun Kindern - was steht denen an Geld zu?
Würde mich auch interessieren, wobei wenn alle 3 Elternteile Arbeiten dürfte das reichen um die Familie zu ernähren, könnte sich sogar jeder 3 Kinder auf die "Steuerkarte" schreiben lassen.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 17:54
@Abahatschi

Wenn dann 12 fach, 1 Flüchtling, 2 Frauen und 9 Kinder macht bei mir 12 Personen.

Was steht denn da alleine der Familie an Wohnraum zu ?

Wobei wir da schon wieder abdriften, es ging ja allgemein um die Möglichkeit des Nachzuges und nicht um die Gelder, wobei mir da schwindelig wird wenn ich an die Sätze denke die fällig werden wenn diese Familie(n) in die Sozialhilfe fallen, da würde mich dann aber interessieren, da es ja eigentlich nicht möglich ist 2 Partner zu haben wie das ganze dann in den Sätzen berechnet wird, gelten dann beide Frauen als Partner, oder eine als Alleinstehend oder wie ?

@Vote_against

danke, genau den Artikel meinte ich. Davon abgesehen das ich diese Praxis verabscheue (ja ich weiß so lief das vor gar nicht zu langer Zeit auch mal hier) finde ich es sehr gut von den Niederlanden dort so schnell reagiert zu haben.

Aber was nützt es wirklich ? Es wird sich keiner verbieten lassen diese Praxis weiterhin auszuüben, wie man auch an vereinzelt bekannt werdenden Fällen in Europa sieht. Die Dunkelziffer in dem Bereich ist mit Sicherheit auch wieder etwas das jeden von uns Erschrecken würde.


2x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 17:59
@ramisha
Klar,das ist natürlich die Regel...so wie es Millionen Floridarolfs gegeben hat


1x zitiertmelden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 18:02
@ElCativo
Zitat von ElCativoElCativo schrieb:Was steht denn da alleine der Familie an Wohnraum zu ?
Genau 54qm im Moment...aber das ist ja auch die Regelfamilie mit 2 Frauen und 9 Kindern...deshalb wird das ja hier auch geschrieben.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 18:04
Zitat von Vote_againstVote_against schrieb:Ich sehe die Probleme in der Rechtsordnung und den sich möglichwerweise ergebenden Konsequenzen, denn unser Gesetz ist nur auf einen Ehepartner ausgelegt. Außerdem ist die Bigamie hier verboten.
Darum geht es vorerst nicht. Man hat einen Mann der völlig legitim bisher 2 Frauen hat. Ihm jetzt zu sagen entscheide dich für eine, die andere bleibt da wo sie ist, wird nicht so einfach sein.

Wie zu lesen ist, ist es das auch nicht.


melden

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.10.2015 um 18:08
Zitat von WarheadWarhead schrieb:so wie es Millionen Floridarolfs gegeben hat
Der hatte ja gar nichts verbrochen, außer sich von der BILD entdecken zu lassen :D
Die Gesetzesnovelle danach, um Leute im Alter nach Deutschland zurückzuzwingen hat viele Leute unglücklich gemacht und den Staat finanziell belastet. Populistischer Dünnschiss und ein Schuss ins eigene Knie.


melden