@Deepthroat23 Stimmt, 886 Euro sind schon einiges. Und wie es simpel und unerkannt aufgestockt werden kann, weiss man ja auch.
Gilt der Satz denn ab Tag 1 in Deutschland, oder erst ab den gesetzlich vorgeschriebenen 15 Monaten Wartezeit? Über diese ersten 15 Monate ist leider herzlich wenig zu finden, offensichtlich ein nicht ganz klar geregelter Bereich.
Doch ich recherchiere nochmal weiter.
Spannend ist in der Tat, dass gerade im März 2015 das neue Asylbewerberleistungsgesetz inkraft getreten ist.
Und zwar deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht die vorher gültigen Leistungssätze als verfassungswidrig betrachtet hat.
Hierzu hat die Bundesregierung eine Erklärung veröffentlicht, in der zur Bemessungsgrundlage unter anderem zu lesen ist:
(...) Daraufhin überarbeitete die Bundesregierung das Asylbewerberleistungsgesetz. Danach sollen Flüchtlinge 352 Euro monatlich bekommen, durchschnittlich 127 Euro mehr als vor dem Gerichtsurteil. Die Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich übernommen.
Grundlage für die Bemessung der neuen Leistungssätze ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Für diese Stichprobe führen viele Menschen genaue Haushaltsbücher über ihre Ausgaben zum täglichen Bedarf. Daraus berechnet das Statistische Bundesamt, wieviel Geld nötig ist, um das Existenzminimum zu sichern. Auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) wird auf dieser Grundlage berechnet. (...)Allerdings mit der Einschränkung, das diese Leistungssätze erst nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland gültig werden.
Der komplette Text der Erklärung findet sich hier:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/08/2014-08-27-asylbewerberleistungsgesetz-kabinett.html (Archiv-Version vom 09.09.2015)Am Thema dran bleibend,