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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 12:07
@Deepthroat23
und sie kombinieren dies mit der fehlenden Berufsausbildung...nicht der Abschluss allein trägt zum Armutsrisiko dazu sondern die fehlende Ausbildung...ansonsten hätten bei uns über 60% ein Armutsrisiko...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 12:09
@canales
Ich habe immer noch nicht kapiert was du mir sagen willst.

Realschüler haben laut statistischem Bundesamt eine erhöhte Armutsgefahr.
Was ist an dieser Aussage falsch?
Muss man immer alles ins kleinste Detail zerreden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 12:17
@Deepthroat23

Die Überschrift des Welt-Artikels gibt den Inhalt der Studie leider nicht wieder...nicht der Abschluss erhöht das Armutsrisiko, sondern der Abschluss in Kombination mit dem fehlenden Berufsabschluss. Falls Du den Unterschied nicht erkennen willst...Dein Problem.
Wenn man damit aber die Flüchtlingsproblematik anfeuern will, ist das unlauter in meinen Augen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 12:28
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:nicht der Abschluss erhöht das Armutsrisiko, sondern der Abschluss in Kombination mit dem fehlenden Berufsabschluss. Falls Du den Unterschied nicht erkennen willst...Dein Problem.
Wenn man damit aber die Flüchtlingsproblematik anfeuern will, ist das unlauter in meinen Augen.
Gott, das ist doch jetzt bitte nicht dein Ernst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 14:45
Zitat von Deepthroat23Deepthroat23 schrieb:Abteilung 1: Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke
Abteilung 3: Bekleidung und Schuhe
Abteilung 4: Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung
Abteilung 6: Gesundheitspflege
Abteilung 7: Verkehr
Abteilung 8: Nachrichtenübermittlung
Abteilung 9: Freizeit, Unterhaltung, Kultur
Abteilung 10: Bildung
Abteilung 11: Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
Abteilung 12: Andere Waren und Dienstleistungen
Hm...Abteilungen. Wo hast Du diese Übersicht her - magst Du einen Link einstellen?
Zitat von Deepthroat23Deepthroat23 schrieb:Das hat mit der Amtszeit gar nicht so viel zu tun, die merkel hat ja schon vorher gelogen, den Leuten sogar gesagt, dass sie in Wahlkampfzeiten lügt und gewählt wurde sie dennoch.
Wobei Schäuble schon vor Wochen gesagt hat, dass er Überschüsse verwenden möchte. So betrachtet stellt sich die Frage der Steuererhöhungen zumindest momentan nicht. Das kann aber im nächsten Jahr schon wieder anders sein, wenn man die Politik als einen sich im Winde biegenden Baum betrachtet. Was sie ja auch ist.
Die Schlagzeile dazu kann ich mir sogar schon vorstellen, im nächsten Quartalsbericht.

Vom Winde verweht,
evl-wht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 14:49
@Chefheizer

Hier sind die Abteilungen recht gut aufgeführt. Warum das Abteilung heisst weiss ich allerdings auch nicht.
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/Leistungssaetze_AsylbLG_2014_bis_Feb_2015.pdf


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 16:39
Zitat von Deepthroat23Deepthroat23 schrieb:Hier sind die Abteilungen recht gut aufgeführt. Warum das Abteilung heisst weiss ich allerdings auch nicht.
Mercí!
'Abteilung' klingt sehr nach 60er-Jahre Behördendeutsch ;) . Heute würde man wohl 'Sektion' oder 'Abschnitt' sagen. Hm, ich hatte eigentlich darauf gehofft das auch die Bemessungsgrundlagen aufgeschlüsselt würden.
Die Zuordnung an sich macht ja schon Sinn, allerdings werde ich mich dann wohl mal in die Untiefen des AsylbLG begeben um mehr zu erfahren.

Bedankt,
evl-wht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 16:55
@Chefheizer

Ich hab mir das nochmal angeschaut. Ehepaar mit Kleinkind 886 Euro. Das ist schon kein Pappenstiel.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 16:59
@Deepthroat23
Stimmt, 886 Euro sind schon einiges. Und wie es simpel und unerkannt aufgestockt werden kann, weiss man ja auch.
Gilt der Satz denn ab Tag 1 in Deutschland, oder erst ab den gesetzlich vorgeschriebenen 15 Monaten Wartezeit? Über diese ersten 15 Monate ist leider herzlich wenig zu finden, offensichtlich ein nicht ganz klar geregelter Bereich.
Doch ich recherchiere nochmal weiter.

Spannend ist in der Tat, dass gerade im März 2015 das neue Asylbewerberleistungsgesetz inkraft getreten ist.
Und zwar deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht die vorher gültigen Leistungssätze als verfassungswidrig betrachtet hat.

Hierzu hat die Bundesregierung eine Erklärung veröffentlicht, in der zur Bemessungsgrundlage unter anderem zu lesen ist:
(...) Daraufhin überarbeitete die Bundesregierung das Asylbewerberleistungsgesetz. Danach sollen Flüchtlinge 352 Euro monatlich bekommen, durchschnittlich 127 Euro mehr als vor dem Gerichtsurteil. Die Kosten für Wohnung und Heizung werden zusätzlich übernommen.

Grundlage für die Bemessung der neuen Leistungssätze ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe. Für diese Stichprobe führen viele Menschen genaue Haushaltsbücher über ihre Ausgaben zum täglichen Bedarf. Daraus berechnet das Statistische Bundesamt, wieviel Geld nötig ist, um das Existenzminimum zu sichern. Auch die Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) wird auf dieser Grundlage berechnet. (...)


Allerdings mit der Einschränkung, das diese Leistungssätze erst nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland gültig werden.

Der komplette Text der Erklärung findet sich hier:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/08/2014-08-27-asylbewerberleistungsgesetz-kabinett.html (Archiv-Version vom 09.09.2015)

Am Thema dran bleibend,
evl-wht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 17:11
Zitat von ChefheizerChefheizer schrieb:Allerdings mit der Einschränkung, das diese Leistungssätze erst nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland gültig werden.
Zitat von ChefheizerChefheizer schrieb:Gilt der Satz denn ab Tag 1 in Deutschland, oder erst ab den gesetzlich vorgeschriebenen 15 Monaten Wartezeit? Über diese ersten 15 Monate ist leider herzlich wenig zu finden, offensichtlich ein nicht ganz klar geregelter Bereich. Doch ich recherchiere nochmal weiter.
Oh, da hab ich wohl etwas nicht korrekt kombiniert. Für die ersten 15 Monate gilt das AsylbLG, danach dann das 12. Buch SGB. Diese Übergangszeit wurde zum 1. März 2015 drastisch von den ursprünglich 48 Monaten auf 15 Monate reduziert.

Sich selbst korrigierend,
evl-wht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 18:08
@Chefheizer
Das AsylBlG gilt solange das Asylverfahren läuft und bei Ablehnung bis zur Ausreise.
Nach der Anerkennung gilt das SGB II.
In den Erstaufnahmeeinrichtungen gibt es nur Sachleistungen...Geldleistungen u.A. in Form von Taschengeld gibt es ab der Zuweisung in Sammelunterkünfte.

SGB XII erhält nur, wer dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 18:17
Zitat von canalescanales schrieb:SGB XII erhält nur, wer dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Danke für die Erläuterung! Diese Materie ist in der Tat neu für mich.
Ist dann nicht zu erwarten, dass sich die Anzahl der SGB XII Bezieher erheblich nach oben entwickeln wird? Ich glaube nämlich, das niemand aus der höheren Politik darüber nachgedacht hat welche Folgen diese Gesetzesänderung haben würde.

Nachdenklich,
evl-wht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 18:29
Zitat von ChefheizerChefheizer schrieb:Ich glaube nämlich, das niemand aus der höheren Politik darüber nachgedacht hat welche Folgen diese Gesetzesänderung haben würde.
Wie kommst du zu dieser Schlussfolgerung?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 18:40
@Chefheizer
Passt so...egal wie Du zu deiner Schlussfolgerung kommst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 18:45
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Wie kommst du zu dieser Schlussfolgerung?
Wenn dem so wäre würde ja keine Diskussion darüber geführt wie das alles überhaupt zu bewerkstelligen ist, oder?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Passt so...egal wie Du zu deiner Schlussfolgerung kommst.
Jo, sehe ich auch so. Leider.

Bedauernd,
evl-wht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 19:02
Zitat von ChefheizerChefheizer schrieb:Wenn dem so wäre würde ja keine Diskussion darüber geführt wie das alles überhaupt zu bewerkstelligen ist, oder?
Also du musst schon etwas präziser werden, wenn du mir eine Frage stellst...
"Das alles" ist zu schwammig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 19:07
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Also du musst schon etwas präziser werden, wenn du mir eine Frage stellst...
"Das alles" ist zu schwammig.
Hahaha...der war gut! :D
Du wolltest doch von mir wissen, wie ich zu dieser Schlussfolgerung komme - darauf habe ich geantwortet. :ok:
Genaueres kannst Du sicherlich selbst für Dich schlussfolgern.

So long,
evl-wht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 19:12
Zitat von ChefheizerChefheizer schrieb:Du wolltest doch von mir wissen, wie ich zu dieser Schlussfolgerung komme - darauf habe ich geantwortet.
Ja, mit einer Gegenfrage, die ich dir nicht beantworten kann, das sie zu schwammig ist.
Zitat von ChefheizerChefheizer schrieb:Genaueres kannst Du sicherlich selbst für Dich schlussfolgern.
Ich schlussfolgere, dass du die Schuld der "höheren Politik" zuschiebst, da du keine Ahnung von der Materie hast, wie du selbst zugibst:
Zitat von ChefheizerChefheizer schrieb:Diese Materie ist in der Tat neu für mich.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 19:18
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Ja, mit einer Gegenfrage, die ich dir nicht beantworten kann, das sie zu schwammig ist.
Das war keine Gegenfrage.
Zitat von Draiiipunkt0Draiiipunkt0 schrieb:Ich schlussfolgere, dass du die Schuld der "höheren Politik" zuschiebst, da du keine Ahnung von der Materie hast, wie du selbst zugibst:
Was für ein lahmer Versuch :D
Trag doch mal lieber was Sinnvolles zum Thema bei anstatt müde Versuche zu unternehmen mir irgendwas zu unterstellen. Das wäre doch mal was! :ok:

Kopfschüttelnd,
evl-wht


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

12.10.2015 um 19:22
Zitat von ChefheizerChefheizer schrieb:Das war keine Gegenfrage.
Was hat das Fragezeichen dann am Ende des Satzes zu suchen?
Zitat von ChefheizerChefheizer schrieb:Wenn dem so wäre würde ja keine Diskussion darüber geführt wie das alles überhaupt zu bewerkstelligen ist, oder?
Verwirrt,
draiiipunkt0


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