Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
05.10.2015 um 18:36@canales
Vote_against schrieb:Außerdem wird er mit dem letzten Bescheid eine Ausreisaufforderung bekommen haben und wenn er der nicht Folgegeleistet hat, dann hat er sich einer Anordnung widersetzt und gehört abgeschoben, da davon ausgegangen werden muss dass er sich (aufgrund seiner verweigerten freiwilligen Ausreise) weiterhin entziehen wird.Das ist nicht weit her. Außerdem kann man zur Not das entsprechende staatliche Recht enger fassen, so dass es schneller greift. Gesetzesänderungen sind nämlich keine Unmöglichkeit