Warum schaut S.Gabriel für das TTIP-Abkommen über uns weg?
04.05.2015 um 14:57@Fedaykin
Genau... deswegen steht bei der Pacht auch:
Genau... deswegen steht bei der Pacht auch:
§ 581Was total verschiedenes... :D
Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
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(1) Durch den Pachtvertrag wird der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den Gebrauch des verpachteten Gegenstands und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren. Der Pächter ist verpflichtet, dem Verpächter die vereinbarte Pacht zu entrichten.
(2) Auf den Pachtvertrag mit Ausnahme des Landpachtvertrags sind, soweit sich nicht aus den §§ 582 bis 584b etwas anderes ergibt, die Vorschriften über den Mietvertrag entsprechend anzuwenden.