Auszug aus dem von
@gastric verlinkten Wikipedia-Artikel (grafisch leider etwas misslungen):
Geldleistungen in Aufnahmeeinrichtungen
Grundsätzlich soll seit Inkrafttreten des Asylverfahrensbescheunigungsgesetzs vom Oktober 2015 der gesamte persönliche Bedarf in Aufnahmeeinrichtungen durch Sachleistungen gedeckt werden, soweit das mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist. In der Praxis werden jedoch bundesweit weiterhin mit nur wenigen Ausnahmen alle oder fast alle notwendigen persönlichen Bedarfe durch Geldleistungen gedeckt. Hierfür regelt § 3 Abs. 1 Satz 8 AsylbLG die Höhe der für den persönlichen Bedarf als „Taschengeld“ zu gewährenden Geldleistungen:
Notwendiger persönlicher Bedarf in Aufnahmeeinrichtungen
Geldleistungen zum persönlichen Bedarf nach § 3 Abs. 1 AsylbLG in €
Stufe Bezeichnung bis 31. Dezember 2015[16] ab 1. Januar 2016[17] ab 17. März 2016[18]
1 Alleinstehende Leistungsberechtigte 143 145 135
2 Zwei erwachsene Partner in Haushaltsgemeinschaft 129 131 122
3 weiterer Erwachsener ohne eigenen Haushalt 113 114 108
4 Jugendliche (14–17 Jahre) 85 86 76
5 Kinder (6–13 Jahre) 92 93 83
6 Kinder (0–5 Jahre) 84 85 79
Geldleistungen außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen
Soweit der Leistungsempfänger außerhalb einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht ist und auch die Grundleistungen für Ernährung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts als Geldleistungen nach § 3 Abs. 2 AsylbLG gewährt werden, ergeben sich folgende Leistungsbeträge:
Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen
Geldleistungen in € ab 17. März 2016
Stufe Bezeichnung notwendiger Bedarf § 3 Abs. 2 AsylbLG[17] notwendiger persönlicher Bedarf § 3 Abs. 1 AsylbLG[18] Geldbetrag § 3 gesamt
1 Alleinstehende Leistungsberechtigte 219 135 354
2 Zwei erwachsene Partner in Haushaltsgemeinschaft 196 122 318
3 weiterer Erwachsener ohne eigenen Haushalt 176 108 284
4 Jugendliche (14–17 Jahre) 200 76 276
5 Kinder (6–13 Jahre) 159 83 242
6 Kinder (0–5 Jahre) 135 79 214
(Ende des Auszuges)
Nach der Anerkennung im Asylverfahren kommen die Menschen in die Leistungsansprüche nach dem ALG II. Bei den von mir betreuten Personen haben die meisten dann aber auch schon einen Job oder eine Ausbildung und müssen nur, wie deutsche Geringverdiener auch, aufstocken.
Reich wird man weder im AsylbLG- noch im ALGII-Bezug.
"Nach Informationen der Bild am Sonntag sollen alleinstehende Erwachsene statt bisher 135 Euro Taschengeld im Monat künftig 150 Euro erhalten. Auch bei Jugendlichen und Kindern seien Erhöhungen geplant. Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekämen 79 statt 76 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren sollen 97 statt 83 Euro gezahlt werden, für Kinder unter 6 Jahren 84 statt 79 Euro.
Seit Anfang 2016 hat der Bund den Regelsatz, der den Bedarf von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern decken soll, nicht mehr an steigende Preise angepasst. Eigentlich soll das wie bei Hartz IV jährlich geschehen, per Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin. Grundlage für die Anpassung ist die jährliche Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamts. Die letzte Erhöhung liegt aber drei Jahre zurück, weil ein Gesetzentwurf zur Erhöhung vergangene Wahlperiode im Bundesrat gescheitert war."
Quelle und ganzer Artikel:
https://www.sueddeutsche.de/politik/asyl-fluechtlinge-asylbewerber-geld-taschengeld-leistungen-asylleistungen-erhoehung-1.4361260Was die Renten angeht, so sind diese in den Jahren 2017, 2018 und auch 2019 erhöht worden*:
"Rentenerhöhung in West und Ost unterschiedlich
Westdeutschland: Anstieg um voraussichtlich 3,18 Prozent
Ostdeutschland: Anstieg um voraussichtlich 3,91 Prozent
Die für die Erhöhung auch maßgebliche Lohnentwicklung diesen Jahres steht aber noch nicht fest. Deshalb gab Buntenbach zugleich einen Korridor an: Demnach steigen die Renten im Westen 2019 um 3 bis 3,5 Prozent.
Im Osten steigen sie laut Buntenbach um 0,7 Prozentpunkte mehr, da nach gültigem Recht die Ostrenten schrittweise an die Westrenten angeglichen werden."
Quelle und ganzer Artikel:
https://www.abendblatt.de/politik/article215725573/Rentenerhoehung-vom-Bundestag-beschlossen-So-viel-mehr-Rente-gibt-es-ab-2019.html*vgl. auch
https://www.cecu.de/rentenerhoehung.html (Archiv-Version vom 21.10.2018)