Glünggi schrieb:Kann auch Ausdruck von Verzweiflung sein. Eine (von mir aus imaginäre) Hoffnung und Halt in einer hoffnungslosen Welt
oh ja so melancolisch. Die meisten Terroristen kommen nicht aus so Hoffnungsloser Welt. Und wer seine Hoffnung im Sadismus und Töten von zivilisten sieht, der macht was falsch.
Glünggi schrieb:Naja da gibts dann halt eher Probleme mit dem organisierten Verbrechen?
Den Unterschied merkste selber oder?
Glünggi schrieb:Ja das ist so.. aber "leider " ist das kein Exklusivrecht der Muslime. Sondern kommt vielmehr global und kulturunabhängig vor.
Nein, aber ein Phänomen sämtlicher Islamischer Gruppierungen die über den Status einer Terrorzelle hinaus kommen.
@Vltor ja, das kommt auf alle Fälle auf die Liste.
Fierna schrieb:Der Islam ist in Bangladesch Staatsreligion, dort gilt partiell die Scharia und es soll sogar zu Vorfällen gekommen sein, wo Leute mit Macheten auf der Straße zerhackt werden...
Ja aber auch hier merkst du den Unterschied zum Terrorismus. Wir können das vom Islam auch noch weiter ins Detail brechen. Wahabiten gehen mal gar nicht, ebensowenig wie Salafisten.
Fierna schrieb:Aber das zeigt wieder hervorragend, was man auf dein geballtes Wissen bzgl "kultureller und moralischer Prägung" geben kann.
Nochmal wieviel Anschläge im Westen gibt es denn mit Herkunft Bangladesh und co? Der Grund ist doch angeblich die Ausbeutung.
Bleibt weiterhin die Frage ob das in Banladesh legal ist, das zerhacken mit der Machete oder ob die Leute aus Bangladesh nach Tailand gehen um Westliche Touristen und co zu attackieren.
Du must schon bei dem Terrorismus bleiben.
Obwohl der Islam eine gewisse Rolle in der Gesetzgebung spielt, gibt es in Bangladesch keine formelle Implementierung der Scharia, und islamische Rechtsvorstellungen werden auch nicht auf Nichtmuslime angewendet. Das Familienrecht unterscheidet sich zwischen den einzelnen Religionen etwas. Männlichen Muslimen ist es erlaubt, bis zu vier Ehefrauen zu nehmen, allerdings nur mit dem schriftlichen Einverständnis der ersten Ehefrau. In der Realität kommt das selten vor, und es gibt einen starken gesellschaftlichen Druck gegen die Polygamie. Hindus ist die Ehescheidung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt (ungewollte Kinderlosigkeit, Misshandlungen, Geisteskrankheit). Hindu-Witwen dürfen sich legal wiederverheiraten. Es gibt auch keine gesetzlichen Beschränkungen für Heiraten von Angehörigen verschiedener Religionen. Die gesetzlichen Bestimmungen können allerdings nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Eheschließung registriert wurde, was keine Pflicht ist.[22
Und auch hier sind Sufisten die größte Etnie.