US-Regierung / Wiener Konvention
11.03.2005 um 09:05Aus dem heutigen STANDARD:
USA verweigern verurteilten Ausländern konsularischen Beistand
Außenministerin Rice teilt UN-Generalsekretär Annan mit, dass man sich an die Wiener Konvention "nicht mehr gebunden fühlt"
Washington - Die US-Regierung fühlt sich einem Pressebericht zufolge nicht länger an das Protokoll der Wiener Konvention zum Recht auf konsularischen Beistand für im Ausland inhaftierte Personen gebunden. Außenministerin Condoleezza Rice habe UN-Generalsekretär Kofi Annan in einem zwei Absätze langen Schreiben vom 7. März darüber unterrichtet, heißt es in der "Washington Post" vom Donnerstag unter Berufung auf US-Regierungsbeamte.
Protokoll war US-Vorschlag
Das 1963 von den USA vorgeschlagene und 1969 mit den übrigen Bestimmungen der Wiener Konvention zu konsularischen Beziehungen ratifizierte Protokoll sieht vor, dass sich der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag einschaltet, wenn den Inhaftierten das Recht auf Beistand durch Diplomaten ihres Landes verwehrt wird.
Unterzeichnerstaaten des Protokolls verpflichten sich, die Entscheidung, ob einem Inhaftierten das Recht auf Beistand verweigert wurde, dem IGH zu überlassen.
Todesstrafe für Ausländer
Die US-Regierung hatte sich während der Geiselkrise in Teheran 1979 selbst auf das in der Wiener Konvention verankerte Recht berufen. In jüngster Zeit hatten sich jedoch die Fälle gehäuft, in denen ausländische Regierungen und Gegner der Todesstrafe in den USA im Zusammenhang mit zum Tode verurteilten Ausländern das Recht auf diplomatischen Beistand einforderten.
So legte beispielsweise Mexiko dem von den Vereinten Nationen eingesetzten IGH dutzende Fälle von eigenen Staatsbürgern vor, denen in den USA die Hinrichtung droht. Der Gerichtshof befand, dass in 51 Fällen die Angeklagten oder Verurteilten nicht ausreichend über ihr Recht auf Beistand durch Vertreter des eigenen Landes unterrichtet worden seien.
In einem ähnlichen Fall war der Gerichtshof 2001 einer deutschen Beschwerde gegen die Hinrichtung der Brüder Karl und Walter LaGrand gefolgt. Dennoch wurde die Vollstreckung der Todesstrafe in den USA nicht mehr gestoppt.
"Einmischung in nationale Strafgerichtsbarkeit"
Die Sprecherin des US-Außenministeriums, Darla Jordan, sagte der "Washington Post", der IGH habe die Wiener Konvention über konsularische Beziehungen in einer von der US-Regierung nicht vorhergesehenen Weise interpretiert, indem Verurteilungen nach US-Gesetzen und Todesurteile behandelt wurden. So sei der IGH dazu aufgefordert werden, die US-Gerichtsbarkeit zu überwachen. Indem die USA sich nun aus der Vereinbarung zurückzögen, schützten sie sich gegen künftige IGH-Urteile, die eine Einmischung in die nationale Strafgerichtsbarkeit darstellten.
Was haltet IHR davon?
Lg
Syrch
USA verweigern verurteilten Ausländern konsularischen Beistand
Außenministerin Rice teilt UN-Generalsekretär Annan mit, dass man sich an die Wiener Konvention "nicht mehr gebunden fühlt"
Washington - Die US-Regierung fühlt sich einem Pressebericht zufolge nicht länger an das Protokoll der Wiener Konvention zum Recht auf konsularischen Beistand für im Ausland inhaftierte Personen gebunden. Außenministerin Condoleezza Rice habe UN-Generalsekretär Kofi Annan in einem zwei Absätze langen Schreiben vom 7. März darüber unterrichtet, heißt es in der "Washington Post" vom Donnerstag unter Berufung auf US-Regierungsbeamte.
Protokoll war US-Vorschlag
Das 1963 von den USA vorgeschlagene und 1969 mit den übrigen Bestimmungen der Wiener Konvention zu konsularischen Beziehungen ratifizierte Protokoll sieht vor, dass sich der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag einschaltet, wenn den Inhaftierten das Recht auf Beistand durch Diplomaten ihres Landes verwehrt wird.
Unterzeichnerstaaten des Protokolls verpflichten sich, die Entscheidung, ob einem Inhaftierten das Recht auf Beistand verweigert wurde, dem IGH zu überlassen.
Todesstrafe für Ausländer
Die US-Regierung hatte sich während der Geiselkrise in Teheran 1979 selbst auf das in der Wiener Konvention verankerte Recht berufen. In jüngster Zeit hatten sich jedoch die Fälle gehäuft, in denen ausländische Regierungen und Gegner der Todesstrafe in den USA im Zusammenhang mit zum Tode verurteilten Ausländern das Recht auf diplomatischen Beistand einforderten.
So legte beispielsweise Mexiko dem von den Vereinten Nationen eingesetzten IGH dutzende Fälle von eigenen Staatsbürgern vor, denen in den USA die Hinrichtung droht. Der Gerichtshof befand, dass in 51 Fällen die Angeklagten oder Verurteilten nicht ausreichend über ihr Recht auf Beistand durch Vertreter des eigenen Landes unterrichtet worden seien.
In einem ähnlichen Fall war der Gerichtshof 2001 einer deutschen Beschwerde gegen die Hinrichtung der Brüder Karl und Walter LaGrand gefolgt. Dennoch wurde die Vollstreckung der Todesstrafe in den USA nicht mehr gestoppt.
"Einmischung in nationale Strafgerichtsbarkeit"
Die Sprecherin des US-Außenministeriums, Darla Jordan, sagte der "Washington Post", der IGH habe die Wiener Konvention über konsularische Beziehungen in einer von der US-Regierung nicht vorhergesehenen Weise interpretiert, indem Verurteilungen nach US-Gesetzen und Todesurteile behandelt wurden. So sei der IGH dazu aufgefordert werden, die US-Gerichtsbarkeit zu überwachen. Indem die USA sich nun aus der Vereinbarung zurückzögen, schützten sie sich gegen künftige IGH-Urteile, die eine Einmischung in die nationale Strafgerichtsbarkeit darstellten.
Was haltet IHR davon?
Lg
Syrch