Russland das Buhland... aber warum?
22.03.2018 um 13:50j.t. schrieb:"Der IGH geht in seinem Gutachten davon aus, dass eine Unabhängigkeitserklärung dann im Einklang mit dem Völkerrecht steht, wenn sie gegen keine anwendbare Regel des Völkerrechts verstößt. Nicht erforderlich sei hingegen eine Legitimation durch eine völkerrechtliche Norm"Und das militärische Vorgehen Russlands im Ablauf der Krimabspaltung verstößt gegen Artikel 2 Abs. 4 der Charta der Vereinten Nationen:
"4. Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt."
Und da diese bekanntermaßen ein elementarer Bestandteil des Völkerrechts ist, verstößt die Krimabspaltung eben gegen dieses.