@Warden Nun ja,
durch die dauerhafte akute Bedrohung durch Terrorgefahr läuft es am Ende darauf hinaus !
Noch in aller Kürze ein Denkanstoß:
"Die Liquidierung des deutschen Staatsbürgers durch die US Regierung beschäftigte auch den Deutschen Bundestag: So richtete der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen) am 8. Oktober 2010 eine entsprechende Anfrage an die Bundesregierung, die allerdings zunächst unbeantwortet blieb. Die Abgeordnete Ulla Jelpke (Die Linke), die am 27. Oktober 2010 ebenfalls eine Kleine Anfrage (Drucksache 17/3555) hierzu einbrachte, erklärte: "Hier fand ganz offensichtlich außerhalb jeder Gefechtssituation in einem sich nicht im Krieg befindlichen Land eine extra-legale Hinrichtung von mutmaßlichen Angehörigen einer islamistischen Gruppe durch einen US-Geheimdienst statt. Schon dies muss als Kriegsverbrechen gesehen werden."
Zur Rechtslage der so genannten "gezielten Tötungen" führte der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Nešković (Die Linke), ein früherer BGH-Bundesrichter, folgendes aus:
Nach deutschem Recht ist ein Terrorist ein Straftäter. Und er muss wie ein Straftäter behandelt werden, man muss versuchen ihn festzunehmen und dann muss im Gerichtssaal geklärt werden, ob er wirklich ein Straftäter ist, ob es auch nur einen solchen Verdacht gibt. Und dann steht am Ende ein Urteil, das Urteil ist mit Sicherheit kein Todesurteil. Denn in deutschen Gerichtssälen ist der Tod nicht zu Hause, wir haben die Todesstrafe abgeschafft. Das ist die Grundlage im Grundgesetz und deswegen kann jemand nur als Terrorist vor Gericht verurteilt werden, aber nicht ermordet werden. (...)
Und da kann man nicht einfach sagen, das ist für mich ein Kampfgebiet und da töte ich, so wie ich es will. Das ist eben alttestamentarische Willkür, das hat mit Recht nichts zu tun. Das Recht ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die verteidigt werden muss, weil wir uns da vor Willkür schützen. Hier wird hinter verschlossenen Türen über Leben und Tod eines Menschen entschieden. Ohne das feststeht, ob dieser Mensch überhaupt schuldig ist.
Außerdem erstattete Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe, Strafanzeige gegen den damaligen Präsidenten des Bundeskriminalamtes Jörg Ziercke wegen Verdacht auf Beihilfe zum Mord. Durch die Anklage soll geklärt werden, ob deutsche Behörden Informationen, wie z. B. Handy-Rufnummern oder E-Mail-Accounts, an die US Regierung weitergegeben haben, so dass die National Security Agency mit ihrem Prism-Programm die Terrorverdächtigen orten und gezielt töten können. Dies erfüllt juristisch den Straftatbestand der Beteiligung der deutschen Bundesregierung an der Ermordung eines deutschen Staatsbürgers im Ausland. Zusätzlich stellte Wolfgang Nešković eine weitere Anfrage an den Innenstaatssekretär Klaus-Dieter Fritsche, die ebenfalls nur unzureichend beantwortet wurde. "Diese ausweichende Antwort und die Indizenlage lassen keinen anderen Schluss zu, als dass geheimdienstliche Informationen an die US-amerikanische Seite weitergegeben wurden," vermutete Nešković.
In Folge der Diskussion verschärfte das Bundesinnenministerium per Erlass die Regeln für die Weitergabe von Informationen, die zur Lokalisierung deutscher Staatsbürger führen können.
Seitdem versieht das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Weitermeldungen mit dem Zusatz, sie seien nur für den nachrichtendienstlichen Bereich oder zur Gefahrenabwehr verwendbar. "
http://www.heise.de/tp/artikel/39/39579/4.htmlOb sich der NSA daran hält ?