campact e.V. nicht
compact@pyre Was genau ist dMn davon zu halten?
Ich habe mit den Aussagen ein wenig Schmerzen, auch wenn ich sie (bis auf eine Ausnahme) nicht ablehne.
Die Ausnahme:
Siegfried Broß, ehem Bundesverfassungsrichter, sagt, dass Investorschutz (als solcher in Freihandelsabkommen) sei völkerrechts- und verfassungswidrig. Daran könne auch kein eigens errichteter Gerichtshof etwas ändern.
Das wirft Fragen auf.
1. Laut BWMi
http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/investitionsschutz.html hat die Bundesrepublik 130 solcher bilateren Abkommen geschlossen.
Warum wurden die denn nicht von Broß' BVerfG kassiert?
2. Seit wann kann man eigentlich Gesetze und Verfassungen nicht mehr ändern? Angenommen die Verträge wären tatsächlich rechtswidrig, dann wäre es zumindest hypothetisch denkbar, die Rechtsgrundlage anzupassen, oder nicht?
3. Die Böckler Stiftung, bekanntlich nicht der größte Freund von TTIP und u.a. Unterstützer von campact eV, sieht gar kein Problem mit bilateraler Gerichtsbarkeit im Sinn von Freinhandelsabkommen. Sie haben nur ein Problem mit
privaten Schiedsgerichten, weil es hierbei zum Verlust staatlicher Souveränität kommen kann.
Diese Argumentation der HBS halte ich für nachvollziehbar.
http://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2015_4.pdfDer Lösungsvorschlag der HBS lautet:
Ein Vertragsschiedsgericht innerhalb eines Freihandelsabkommens darf
wegen dem oben gesagten wenn überhaupt nur als Staatsschiedsgericht organisiert werden.Der Autor dieses Papiers und somit Mitverfasser des Vorschlags war Dr. Siegfried Broß. Genau der, der im Video sinngemäß sagt, dass sei komplett undenkbar und unvereinbar mit Völkerrecht und Verfassung.
Finde nur ich das seltsam?
Was die anderen beiden, van Harten und Däuber-Gmelin, sagen, ist ja nicht so verkehrt. Natürlich macht ein solcher Gerichtshof nur dann Sinn, wenn er unabhängig und transparent wäre, sonst könnte man es ja gleich bei der gängigen Praxis belassen.
Nur was genau ist denn nun des Pudels Kern der Beiträge der beiden?
Kein TTIP, weil wir nicht fähig sind, uns auf einen vernünftigen Gerichtshof zu einigen? Das sagte keiner der beiden.
Broß sagte am Ende des Videos, dass zunächst der Vertragsgegenstand verfassungs- und völkerrechtskonform ausgearbeitet werden müsse, ehe man sich über Gerichte unterhalten könne (womit seiner Aussage zu Beginn des Videos widersprochen wird (Cutter-Leistung?), dann offensichtlich scheint es "plötzlich" doch möglich oder zumindest denkbar zu sein).
Und genau da liegt mMn das Kernproblem, ich schrieb es hier schon mehrfach.
Wir streiten uns über ungelegte Eier. So lange es keinen verfassungstreuen Vertragsvorschlag gibt, brauchen wir uns nicht über private oder öffentliche Gerichte zu zanken.
Für mich ist das eine verfrühte Debatte, die rein auf Theorie (und ein bisschen Katastrophismus) basiert und (vorerst) nichts mit den aktuell anstehenden Aufgaben zu tun hat.
Denn letztlich muss das BVerfG (und die Verf.Organe der anderen Staaten) ein unrechtmäßiges Abkommen einkassieren. Wenn wir davon ausgehen, dass die (aus welchen Gründen auch immer) nicht willens oder fähig dazu sind, dann können wir ohnehin jedwede dbzgl Diskussion einstellen. Denn dann kann es sowieso niemand.