Nicht nur meiner Meinung nach...t
Bleibt aber nur ne Meinung. Scheinbar seit 40 Jahren hat die Legislative eine andere Meinung.
def schrieb:Diese Schiedsmänner tagen aber nicht im Geheimen und werden von den Streitparteien bestimmt. Es sind ständige Schiedsmänner.
Tja, ist die Frage wie öffentlich das Stattfinden muss. Aber warum? Was spricht gegen ein Schiedsgericht wenn beide Parteien sich drauf geeinigt haben und die Schiedsleute bestimmen?
Wie sehr das die Öffentlichkeit scheinbar interssierte, ergibt sich aus der Tatsache das seit 40 Jahren keiner großartig an Investorenschutz und Schiedsgerichten was zu Meckern hatte.
def schrieb:Du weist wie das mit Grenzwerten und Ähnlichem gehandhabt wird? Da gibt es Übergangszeiten und Bestandsschutz.
So so, und wenn es die laut Gesetzesbeschluss nicht gibt? War ein vereinfachtes Beispiel, aber wenn du glaubst das du als Josef Jedermann immun bist gegen Staatliche Willkür und Enteignung oder Verluste, gut.
Wie sah das beim Atomausstieg nach Fukuschima aus? Ist nur Logisch wenn Plötzliche Regierungsentscheidungen gerade bei Großprojekten vor dem Gericht landen.
def schrieb:Die können aber lediglich Verfassungsbeschwerde einlegen und dies nur vor einem ordentlichen Gericht. Der Unterscheid sollte klar sein.
Geht so, die werden länger warten Müssen. Wobei wenn sie recht bekommen wird es richtig Teuer.
Und wenn die Deutsch in Schweden sowas wiederfährt, dann verklagen sie eben Schweden.
Wie erwähnt Bilateral, und die gibt es schon. Also sollte man das entweder generell Diskutieren aber sich nicht künstlich beim TTIP über diesen Punkt aufregen.
tGenau das ist der richtige Weg. Ein ordentliches Verfahren vor einem ordentlichen Gericht. Kein geheimer Firlefanz von ausgesuchten Schiedsmännern...
Aber warum den Mehraufwand? Wenn sich doch alle Parteien einig sind bzgl Schiedsgerichten?
Wenn es die Legistlative aufgeregt hätte wären sie lange draußen.