lilit schrieb:Assad-Taktik: sie sind sie nicht für mich, sind sie gegen mich, also Terroristen.
Schon klar, dass die PKK für dich keine Terror-Organisation ist. Spielt nur keine Rolle, weil sie es trotzdem ist. Unabhängig von ihrer Position zu Erdogan.
@n3jiBin mir eigentlich recht sicher, dass Cheroks Standpunkt der war, dass man die türkischen Politiker reden lassen müsste. Und genau das wird in der Entscheidung bestätigt, auch wenn aus anderen Gründen. Ist recht klar im ersten Satz:
Das BVerfG hat entschieden, dass deutsche Bürger kein Redeverbot für türkische Politiker in Deutschland einfordern können.
Redeverbot könnte dann nur durch die Verweigerung der Regierung erteilt werden.
wichtelprinz schrieb:Nein ists es nicht. Das Menschenrecht ist unantastbar. Sprich ob jemand einen Tarnanzug oder Zivile Kleider trägt ist egal - das Menschenrecht dabei unverändert. Oder kannst Du anderes hier belegen.
Darum geht es nicht, Menschen zu töten verstößt nicht zwangsweise gegen das Menschenrecht. Genau das aber wird in dem Artikel suggeriert:
massive Zerstörungen, Tötungen und zahlreiche andere schwere Menschenrechtsverletzungen
Tötungen und andere.. heißt also, die UN geht davon aus, dass die Tötungen an sich schon die Menschenrechtsverletzung wären, was einfach Unsinn ist. In dem Punkt muss man dann differenzieren. Aber ist wohl einfacher wenn man einfach nur von 2000 Menschen spricht.